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Bedingte Haft für Karmasin: "Ich bin kein Opfer, ich habe Fehler gemacht"

Von Annette Gantner, 23. Mai 2023, 20:18 Uhr
Ex-Familienministerin Sophie Karmasin Bild: (APA/GEORG HOCHMUTH)

WIEN. Die Ex-ÖVP-Familienministerin Sophie Karmasin ist in der Vergabe-Causa schuldig gesprochen und zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Um 17.25 Uhr verkündete Richter Patrick Aulebauer, nachdem er sich zuvor mit den Schöffen beraten hatte, das Urteil. "Sophie Karmasin ist schuldig", sagte er. Verurteilt wurde sie wegen der wettbewerbsbeschränken Absprachen bei der Vergabe von Studien des Sportministeriums. Karmasin hatte Scheinangebote eingeholt. Es habe sich dabei um ein formelles Vergabeverfahren gehandelt, sagte der Richter. Er verurteilte sie zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten.

Freigesprochen wurde Karmasin hingegen vom schweren Betrug. Sie hatte nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt einen Antrag auf Entgeltfortzahlung gestellt und trotz Tätigkeitsverbot gearbeitet. Der Richter warf der früheren Familienministerin vor, versucht zu haben, "alles schönzureden". Es sei "unzweifelhaft Betrug" gewesen und als solcher eindeutig dokumentiert.

In Summe habe sie einen Schaden von 43.000 Euro verursacht, rechnete der Richter vor. Doch da sie das Geld freiwillig und vollständig zurückgezahlt habe, sei tätige Reue gegeben. "Ob einem das gefällt oder nicht. So ist das Gesetz, und vor dem Gesetz ist jeder gleich", sagte Aulebauer. Ausdrücklich gelobt wurde von ihm Kronzeugin Sabine Beinschab, diese habe absolut glaubwürdig vermittelt, dass sie reinen Tisch machen wolle.

Gesenktes Haupt

Karmasin verfolgte die Urteilsverkündung mit gesenktem Haupt. Nachdem sie im zweiten Punkt freigesprochen wurde, hielt sie die Hände vor das Gesicht, es waren wohl Tränen.

Freigesprochen wurde auch jener Abteilungsleiter des Sportministeriums, der für die Studien mitverantwortlich war. Er habe wohl aus Obrigkeitshörigkeit so gehandelt. Ein Naheverhältnis zu Karmasin sei nicht erkennbar gewesen, sagte Aulebauer.

Es war ein intensiver vierter Prozesstag. Die Oberstaatsanwälte Gregor Adamovic und Roland Koch begründeten in ihren Plädoyers akribisch, wieso Karmasin verurteilt werden müsse, und forderten eine Strafe im zweiten Drittel des Strafrahmens, der drei Jahre umfasste. Karmasin habe nicht aus einer Notlage gehandelt, argumentierten sie.

Immobilien und Barvermögen

Zuvor hatte Aulebauer über den Rechnungshof die Vermögensverhältnisse Karmasins erheben lassen: mehrere Eigentumswohnungen in Wien und am Mondsee, ein Grundstück mit Haus in Klosterneuburg, Eigenkapital von einer Million Euro. Dennoch habe sie zu Unrecht die Entgeltfortzahlung nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt bezogen.

Verteidiger Norbert Wess argumentierte, dass Karmasin die Entgeltfortzahlung zurückgezahlt und sogar 27.000 Euro Lohnsteuer zu viel refundiert habe. Zur Studienvergabe des Sportressorts erklärte er, dass dieses für die Vergabe verantwortlich sei und nicht der Antragsteller.

OÖNplus Leitartikel

Karmasin: Und ewig lockt das Geld

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Beinschab entpuppte sich als glaubwürdige Kronzeugin

von Annette Gantner

Vier Mal pro Nacht Licht

Schließlich meldete sich auch Karmasin zu Wort: Sie berichtete von den Erfahrungen in der Untersuchungshaft, wo viermal in der Nacht das Licht aufgedreht worden sei. "Ich bin kein Opfer, ich habe Fehler gemacht", gab sie zu.

Ihre Unbedarftheit und Naivität bedaure sie zutiefst. Beinschab brauche hier nicht die Arme zu spielen. Sie habe sie aufgefangen, als Beinschab wegen gefälschter Geschäftsunterlagen den Job verloren habe. Ihre ehemalige Mitarbeiterin habe gut verdient, in Summe eine Million Euro. Dass sie auf Ersuchen den Sportministeriums Angebote organisiert habe, bereue sie zutiefst. Sie hätte dies ablehnen sollen. "Die Frage war nicht, wo war meine Leistung, sondern, wo war meine Schuld."

Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht rechtskräftig, Karmasins Verteidiger erbaten Bedenkzeit.

Analyse: Helma Poschner (ORF) spricht zum Karmasin-Prozess.

Zitate aus dem Gerichtssaal

"Ich habe mich in einer Ausnahmesituation befunden. Es gibt keinen Schaden. Beinschab ist eine toughe Geschäftsfrau und sicher kein Opfer." – Sophie Karmasin, Ex-Familienministerin

"Sie hat sich die ganze Zeit über das Tätigkeitsverbot hinweggesetzt und den Sachbearbeiter im Bundeskanzleramt angelogen." – Gregor Adamovic, Oberstaatsanwalt

"Der Schaden für das Ansehen der Demokratie und des Rechtsstaates bleibt. Karmasin hat Beinschab zu Tathandlungen verführt." – Roland Koch, Staatsanwalt

"Bis zum 10. März ist aus dem Akt kein Tatverdacht ersichtlich. Die Rückerstattung des Geldes war noch rechtzeitig." – Patrick Aulebauer, Richter

"Ich bin überzeugt, dass Karmasin kein strafrechtlicher Vorwurf gemacht werden darf. Wenn Sie annehmen, Reue wäre nicht erfüllt, müssen wir uns das im Rechtsmittel ansehen." – Norbert Wess, Verteidiger

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Autorin
Annette Gantner
Redakteurin Innenpolitik
Annette Gantner

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78  Kommentare
78  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 24.05.2023 16:16

ein Witz unserer Juxtiz 🤪
sich teure Anwälte leisten zu können ist immer ein Vorteil😉

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nichtschonwieder (8.538 Kommentare)
am 24.05.2023 09:45

Billig davon gekommen. Sie hat sichs gerichtet.

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:38

Nö, Sie hatte nur Glück, dass sie den letzten Moment für die "tätige Reue" erwischte.

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 24.05.2023 14:36

Sehe ich ähnlich.

So kommt sie juristisch fast schadlos aus dieser Angelegenheit, aber wenn man den Imageschaden der öffentlichen Berichterstattung betrachtet, möchte momentan wohl niemand mit ihr tauschen.

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Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 24.05.2023 16:20

völlig egal,
ist der Ruf erst mal ruiniert lebt es sich ganz ungeniert
auch in der sogenannten besseren Gesellschaft,
da werden sie ohnehin immer mehr🥴😉😁

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porsche2013 (30 Kommentare)
am 24.05.2023 07:59

Das sie vom Betrug freigesprochen wurde, obwohl bereits der ORF berichtet hat, und Frau Karmasin alles zurückbezahlt hat ist ein Witz.-wie sagt man so schön wer kann der kann.
Bin gespannt ob Frau Karmasin auch die Gewerbeberechtigung entzogen wird, jedem vorbestraften in Österreich wird die Gewerberechtigung verwährt. Lt. Gisa Abfrage hat Frau Karmasin 2 Gewerbe angemeldet-am 8.2.2023. Schauen wir mal

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:38

Laut dem Gesetz gelten nicht Berichte im ORF als Tatverdacht im juristischen Sinn - Gott sei Dank. Sie würden vermutlich nicht lachen, wenn der ORF etwas Negatives über Sie berichtete und ein Gericht das zur Grundlage seiner Urteilsfindung machte.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 24.05.2023 06:25

Also doch nicht gleich, wie das gemeine Volk. Die hätte ruhig eine Unbedingte ausfassen dürfen.

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:35

Die Verteidigung kann ja noch Berufung gegen das Strafmass einlegen, dann wird der OGH entscheiden. Wobei: Selbst bei einer unbedingten Strafe wäre der Grossteil davon durch die U-Haft "verbraucht" worden.

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tituspullo (1.512 Kommentare)
am 23.05.2023 21:57

Zum kotzen !🤮🤮🤮 Justiz und Politik verkehren unter dieselbe Decke. Es gibt kaum ein Land in Europa wo so viele Politiker Konflikte mit die Gesetze haben. Haber wir lauter Gaunerpartien gewählt ?Es scheint auf jeden Fall so zu sein 🤮🤮🤮

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 24.05.2023 08:00

Sie war bereits Ex-Politiker.

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faun (627 Kommentare)
am 23.05.2023 21:06

Der nächste Justizskandal!

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supercat (5.332 Kommentare)
am 23.05.2023 21:36

aufgrund der untätigen Pilzfreundin und Justizministerin Zdadic

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HumanBeing (1.785 Kommentare)
am 24.05.2023 06:52

Komlpetter Blödsinn, was du daherbrabbelst. Unter Ministerien Zadic landen Korruptionisten vorm Kadi. Unter einem schwarzen Justizminister wäre alles vertuscht worden.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 24.05.2023 08:04

Recht viele Beispiele gibt es dazu aber nicht.

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:33

Jawoll. Es ist ein Skandal, dass Gerichte aufgrund der Rechtslage entscheiden und nicht aufgrund des "gesunden Volksempfinden".

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DonMartin (7.488 Kommentare)
am 24.05.2023 14:37

😂

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tituspullo (1.512 Kommentare)
am 23.05.2023 20:17

Es ist eindeutig klar dass in Österreich eine 2 Klassen Gesellschaft gibt. Man sieht es klar im Gesundheitsbereich, und genau so klar im Justizbereich. Dass alle gleich sind, in diesen Bereichen, ist eine reine Utopie. Eines ist klar - es ist überhaupt nicht in Ordnung. Wasser predigen und Wein trinken ist zwar nichts Neues, aber alles könnte sich überraschend ändern, und zwar dann wenn niemand es erwartet 😎😎😎

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messergabelscherelichtenberg (461 Kommentare)
am 23.05.2023 20:15

Veilchencreme gegen die Ringe unter den Augen.

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her (4.743 Kommentare)
am 23.05.2023 20:13

<Nicht rechtskräftig>

Betrügen VPMinister a. D. die Wähler?

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Schuno (6.609 Kommentare)
am 23.05.2023 20:07

Zum Glück sind vorm Gesetz alle gleich,oder doch nicht?

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stimmtso (708 Kommentare)
am 23.05.2023 19:53

Das hat man doch eh gewusst ,dass sie nicht ins Gefängnis muss .darauf hätte man zu 100% wetten können

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susisorgenvoll (16.667 Kommentare)
am 23.05.2023 19:51

Karmasin wäre gut beraten gewesen, in ihrer erfolgreichen Firma zu bleiben und nie in die Politik zu gehen! aber die Eitelkeit ...... Beinschab ist rechtzeitig auf den "Kronzeugen-Zug" aufgesprungen und war als Schauspielerin talentierter ....

Eines frage ich mich jetzt allerdings: Wann passiert ENDLICH das Gleiche mit Politikern der linken Reichshälfte, wie in den letzten Jahren mit jenen der rechten Reichshälfte, nämlich dass sie schuldig gesprochen werden und auch teilweise im Gefängnis landen? Siehe Karl Blecha etc. etc.

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HumanBeing (1.785 Kommentare)
am 24.05.2023 06:50

Die Causa Blecha ist etliche Jahrzehnte her. Möchten Sie auch noch ehemalige rote Politiker exhumieren und vor Gericht stellen?

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CedricEroll (11.096 Kommentare)
am 24.05.2023 11:03

Natürlich. Der Susi ist zwar eine falsche Frau aber ein echter Blauer.

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:30

Es scheint Ihnen entgangen zu sein, dass im Umfeld des Club45 sehr wohl Politiker der SPÖ vor Gericht standen (und auch verurteilt wurden). Auch Sinowatz wurde - wegen einer vergleichsweisen Lappalie - rechtskräftig verurteilt.
Also bitte informieren Sie sich, bevor Sie solche falschen Behauptungen aufstellen.

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JosefBroz (4.507 Kommentare)
am 23.05.2023 19:49

Skandalurteil. Geradezu eine Einladung an die mafiösen Kreise der ÖVP, "weil man eh nicht in den Häfen kommt, der Richter soll ruhig labern".

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:27

Urteile erfolgen in Österreich aufgrund geschriebenen, kodifizierten Rechts. Und nach diesem Recht ist Frau Karmasin vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen.
Skandalös ist höchstens Ihre Einlassung; ich hoffe für Sie, Sie haben sie nicht wider besseres Wissen, sondern bloss aus Ignornaz getroffen.

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Amtsmissbrauch (604 Kommentare)
am 23.05.2023 19:47

tolle rechts Ansicht zum schweren betrug.
sie hat ja das geld zurückbezahlt wie für sie klar war das sie vor den Richter muss.

also alles ok solange man sich nicht erwischen lässt!! geht's noch???
ein kleiner wird verurteilt schon wegen der Abschreckung !!!

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Peter1983 (2.273 Kommentare)
am 23.05.2023 19:30

Alle sind gleich, aber manche eben gleicher.

Dieses Urteil ist eine Frechheit.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 23.05.2023 19:41

Besonders, wenn man nicht versteht, warum.

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Peter1983 (2.273 Kommentare)
am 23.05.2023 19:54

Ui, da ist aber jemand sehr klug.

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rmach (15.119 Kommentare)
am 23.05.2023 20:17

Wir können uns glücklich schätzen, von Maxl auf unsere Defizite hingewiesen zu werden.

Ohne seine klugen Bemerkungen wäre das Forum nicht so wertvoll, oder?

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 24.05.2023 08:03

RMACHG, es ist aber wirklich nicht besonders schlau, ein Urteil als "Frechheit" zu bezeichnen, aber das nicht näher zu begründen. Es dürfte sich also um eine eher emotionale Aussage als mehr um etwas Substanzielles handeln.

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Gabriel_ (3.460 Kommentare)
am 23.05.2023 19:12

Dafür wurde gsd. Hr. Prof. Dr. Bhakdi freigesprochen 😉

Hab hier in den OÖN noch gar nichts darüber gelesen?

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susisorgenvoll (16.667 Kommentare)
am 23.05.2023 19:52

Das war den OÖN eben unwichtig ....

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CedricEroll (11.096 Kommentare)
am 24.05.2023 11:06

Impfschwurbeln ist für jeden unwichtig, der sich nicht in eine abstruse Verschwörungsidee verrannt hat, die mittlerweile völlig gleichgültig ist.

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2good4U (17.640 Kommentare)
am 23.05.2023 19:00

"Karmasin habe "mit voller Absicht und wissentlich" den Betrug begangen, betonte Richter Patrick Aulebauer in der Urteilsbegründung. Aus rechtlichen Gründen sei sie dennoch von diesem Anklagefaktum freizusprechen gewesen, weil sie den Schadensbetrag vollständig und "gerade noch rechtzeitig" zurückbezahlt habe."

Moment mal. Wenn ich also in einem Geschäft etwas stehle, dann vom Ladendetektiv erwischt werde und es zurückgebe bin ich fein raus?!

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 23.05.2023 19:41

Nein, denn das wäre nicht rechtzeitig.

Sie hat den Schaden beglichen, bevor sie "offiziell" erwischt worden ist und offenbar den Zeitpunkt rechtzeitig noch erwischt.

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Amtsmissbrauch (604 Kommentare)
am 23.05.2023 19:50

das ist mir aber nun neu

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rmach (15.119 Kommentare)
am 23.05.2023 20:13

Richtig! Der ORF hat recherchiert. Daraufhin hat sie zurückgezahlt und unsere Behörden haben dann erst zu ermitteln begonnen.Um jetzt den leidigen Vergleich mit dem Bankräuber zu verstehen: Der Bankräuber sieht sein Foto in der Zeitung, zahlt deshalb das Geld an die Bank zurück und ist deshalb freizusprechen, weil erst später nach ihm offiziell gefahndet wird. Ich glaube, dass ich jetzt endlich die öst. Rechtsprechung verstanden habe.

Ausserdem ist das nur einer der Einzelfälle in der ÖVP und ist daher auch politisch kein Problem für die anderen ÖVP-ler. Vor allem gibt es wahrscheinlich für Nehammer kein Problem damit.

Auch wenn das Urteil, die politischen Pülchereien vielleicht erst richtig befeuern wird, so ist es sicher nach österreichischem Brauchtum und somit Gewohnheitsrecht, rechtens, oder?

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:20

Nein. Der Bankräuber ist nicht freizusprechen, auch wenn er das geraubte Geld zurückgezahlt hat, bevor die Polizei hinter ihm her ist. Denn das betrifft ja nur den Vermögenschaden. Um zum Raubgut zu kommen, musste der Bankräuber Gewalt anwenden - und das ist Personenschaden; den kann man nicht wieder gutmachen.
Also: Vorsicht bei Vergleichen!

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LASimon (11.307 Kommentare)
am 24.05.2023 11:23

Der Freispruch erfolgte nicht aus Gründen des Brauchtums und eines Gewohnheitsrechts, sondern aufgrund kodifiziertem Recht.
Ich weiss schon, dass dieser Freispruch schal wirkt und irgendwie dem allgemeinen Rechtsempfinden widerstrebt; auch dem Richter schien es sauer aufzustossen. Aber das Gericht hat sich an das geschriebene Recht zu halten - gegenüber Frau Karmasin ebenso wie gegenüber Ihnen oder mir.

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jack_candy (7.858 Kommentare)
am 23.05.2023 19:44

Nein.
Sie wären dann "fein raus", wenn Sie die Ware mit nach Hause nehmen, dann ein schlechtes Gewissen (oder Angst) bekommen und die Ware zurückbringen, bevor man in dem Geschäft vermutet, dass gerade Sie der Dieb waren.

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2good4U (17.640 Kommentare)
am 24.05.2023 12:22

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Es mach strafmildernd wirken, aber kompletter Freispruch?!

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Snowman (112 Kommentare)
am 23.05.2023 18:26

...„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand."

...Jeder kennt diesen Satz, der ja unterstellt, dass der Ausgang eines Prozesses ein Zufallsprodukt ist.

...Wie man auf dem Meer den Launen der Natur auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist, kann man vor Gericht nie sicher sein, wie das Urteil aussieht.

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rmach (15.119 Kommentare)
am 23.05.2023 18:25

Die Staatsanwaltschaft wird doch hoffentlich beroufen, oder?
Da kommt sicher noch einiges oben drauf.

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 23.05.2023 19:42

Was wäre die Begründung für eine Berufung?

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rmach (15.119 Kommentare)
am 23.05.2023 20:23

Weil die Begründung nur die halbe Wahrheit ist.

Der ORF hat bereits davon gewusst und recherchiert, bevor die Behörden dies taten.

Haben Sie zu Hause kein Fernsehen?

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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 24.05.2023 08:06

RMACH, der ORF ist mitsamt seiner Berichterstattung ist nicht maßgeblich.
Lesen Sie mehr und schauen Sie weniger ins faule Kistl.

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