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Organspenden bleiben an Zustimmung gebunden

17. Jänner 2020, 00:04 Uhr
Organspenden bleiben an Zustimmung gebunden
Organspender-Ausweis in Deutschland Bild: dpa

BERLIN. Deutscher Bundestag lehnte Vorstoß von Gesundheitsminister Spahn für eine "doppelte Widerspruchslösung" ab.

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag mehrheitlich für eine Neuregelung der Organspende gestimmt. 432 Abgeordnete votierten für den Entwurf einer Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock, nach dem die Menschen in Zukunft stärker zu einer Entscheidung über die Organspendefrage bewegt werden sollen.

Die erweiterte Entscheidungslösung sieht vor, dass alle Bürger mindestens alle zehn Jahre beim Abholen eines Ausweises auf das Thema Organspende angesprochen werden. Zudem sollen künftig Hausärzte dafür bezahlt werden, dass sie die Patienten beraten.

Die Menschen werden so öfter aktiv erinnert, über ihre Haltung zur Organspende nachzudenken – auf freiwilliger Basis. Zudem kommt ein bundesweites Online-Register, in dem Spender nach der Zustimmung verzeichnet werden.

Zuvor hatten die Abgeordneten die "doppelte Widerspruchslösung", eingebracht von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), abgelehnt. Dabei sollten automatisch alle Bürger als Spender gelten. Liege keine Willensbekundung vor, sollten auch die Angehörigen befragt werden. Sie hätten aber nicht ihre eigene Meinung geltend machen dürfen, sondern wären ausschließlich gefragt worden, ob sie eine Meinungsäußerung des potenziellen Spenders kennen würden.

Deutschland: Zu wenige Spender

Schon jetzt gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Demnach dürfen einem Menschen nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen zugestimmt haben. Dieser Wille sollte am besten im Organspendeausweis festgehalten werden. Darin kann man sowohl die Zustimmung als auch die Ablehnung einer Organspende dokumentieren sowie bestimmen, welche Organe gespendet werden dürfen und welche nicht.

Das Problem in Deutschland ist allerdings, dass im Vergleich zu den europäischen Nachbarn deutlich weniger Menschen spenden. Während in Deutschland auf eine Million Einwohner nur 11,5 Organspenden kommen, gibt es in Spanien immerhin 46,9 Organspender pro eine Million Einwohner. Dort gilt übrigens die in Deutschland abgelehnte Widerspruchslösung.

Das Gesetz in Österreich:

Die österreichische Rechtslage zur Organspende folgt der sogenannten Widerspruchslösung. Diese besagt, dass eine Organentnahme bei einem potentiellen Spender nach Feststellung des Hirntodes grundsätzlich zulässig ist, sofern der Verstorbene nicht schon zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Knapp 45.000 Menschen stehen zurzeit im Widerspruchsregister.

Im Vergleich zu Deutschland gibt es in Österreich deutlich mehr Organspenden. 2018 gab es im Schnitt fast 23 Organspender pro eine Million Einwohner, im Vergleich sind das fast doppelt so viele wie in Deutschland.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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Steuerzahler2000 (4.076 Kommentare)
am 17.01.2020 14:17

Danke für die Info - Widerspruchsformular wird ausgefüllt und eingeschickt !

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.01.2020 13:11

Zum Thema Organspende schreibe ich hier nicht aber zur Freiheit - und auch darüber nur indirekt.

Einer der extrem seltenen Fälle von indirekter, parlamentarischer Demokratie im Bundestag OHNE FRAKTIONSZWANG, in dem die Abgeordneten gegen den Gesetzesvorschlag aus der Regierung (Minister Spahn) gestimmt haben.

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tradiwaberl (15.611 Kommentare)
am 17.01.2020 09:05

Schade, da wurde eine große Chance wieder mal vertan.
Es stimmt natürlich, dass jeder für sich selber entscheiden können muss, was im Fall der Fälle mit den Organen passiert. Diese Möglichkeit muss es natürlich immer geben.
Aber Menschen sind von Natur aus eher ein bisserl faul.... d.h. wenn es ihnen vollkommen egal ist, werden sie einfach mal nichts tun. Nicht zustimmen und nicht verweigern.
Bei uns ist man dann automatisch Orgenspender.
In Deutschland nicht.
Obwohl der Anteil der Menschen, denen das Sch...egal ist, sicher in beiden Ländern gleich hoch ist.

PS: ich gehöre auch zur Gattung "mir ist des wurscht". Wenn nach meinem Tod noch wer was mit mir anfangen kann, dann bitte... bin ja grundsätzlich gegen wegwerfen von brauchbaren Dingen *ggg*
Der Rest sollte bitte kompostiert werden. Zur Not auch verbrannt. Aber bitte nicht um zig tausende Euro in einen sauteuren Sarg auf den Friedhof. Da hat doch niemand was davon !!

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jago (57.723 Kommentare)
am 17.01.2020 13:18

> Der Rest sollte bitte kompostiert werden.

"Soylent Green" ist wegen der Polizeistaatsgewalt ein Schlag ins Kontor gewesen, nicht wegen der Wiederverwertung der Leichen.

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