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Porsche-Finanzchef wurde Chalet-Nutzung in Tirol untersagt

Von nachrichten.at/apa, 05. März 2024, 15:32 Uhr
VOLKSWAGEN-PORSCHE/
Lutz Meschke Bild: LISI NIESNER (REUTERS)

GOING. Dem Finanzchef des deutschen Autobauers Porsche, Lutz Meschke, ist die Benützung seines im Jahr 2014 in Going bei Kitzbühel erworbenen Chalets untersagt worden.

Meschke darf sein Anwesen nämlich nur dann bewohnen, wenn er einen Hauptwohnsitz in der Gemeinde beim Wilden Kaiser unterhält, berichtete die "Bild am Sonntag". Bereits im Juli 2023 war ein dementsprechender Bescheid des Bürgermeisters ergangen, der nun vom Tiroler Landesverwaltungsgericht bestätigt wurde.

Meschke hatte angegeben, dass in der Stanglwirt-Gemeinde Going sein Hauptwohnsitz sei. Vor allem deshalb, weil er im Raum Kitzbühel Immobiliengeschäfte tätige, die seine regelmäßige Anwesenheit erfordern würden. Auch dass seine drei Kinder in Deutschland zur Schule gehen würden, spiele keine Rolle, nachdem er mit seiner Familie wenig Zeit verbringe. Gegenüber der deutschen Zeitung erklärte der Porsche-Vorstand: "Mein erster und steuerlich relevanter Hauptwohnsitz war und ist stets in Deutschland. Da ich das Haus in Österreich als zweiten Arbeitsplatz nutzte und dort sehr viel und häufig arbeitete, ging ich nach anwaltlicher Beratung in Österreich davon aus, dass ich dort einen weiteren Hauptwohnsitz unterhielt."

Haus um 1,5 Millionen Euro gekauft

Das Landesverwaltungsgericht teilte als zweite Instanz diese Auffassung nicht und sah vielmehr einen unzulässigen Freizeitwohnsitz Meschkes. Ihm steht nun noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof offen, auch eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ist noch möglich.

Laut "Bild am Sonntag" hatte Meschke das Haus im Jahr 2014 um 1,5 Millionen Euro erworben. Damals habe es sich noch in Bau befunden und es wurde vorgegeben, dass es nur als Hauptwohnsitz und nicht als Freizeitwohnsitz benützt werden darf. Im Juli 2023 sei nach einer Anzeige einer Nachbarin der Bescheid des Bürgermeisters ergangen, gegen den der Stuttgarter Beschwerde eingelegt hatte. Mitte Jänner wurde die Causa am Tiroler Landesverwaltungsgericht in Innsbruck verhandelt und die Benützungsuntersagung bestätigt.

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7  Kommentare
7  Kommentare
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jamei (25.510 Kommentare)
am 14.03.2024 11:07

A Spende für die FF: den Musikverein; Kirchenchor; Fußballverein; das RK und den Kindergarten und dann müsste das eigentlich erledigt sein.......

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Ybbstaler (977 Kommentare)
am 05.03.2024 17:35

Ich halte diese Regelung mit Haupt- und Nebenwohnsitz für entbehrlich und verzerrt. 1) Alle Gemeinden buhlen um die Hauptwohnsitze und viele wollen die Zweitwohnsitzler rausekeln. 2) der Meldepflichtige kann nun mal nur einen Hauptwohnsitz haben und den kann er/sie in der Regel nicht aussuchen, sondern der ergibt sich aus dem Lebensmittelpunkt, der idR durch die Arbeit definiert wird. 3) Stellt ein Zweitwohnsitzverbot einen schweren Eingriff in das Eigentumsrecht dar. Aus meiner Sicht ist es verständlich, dass man zu verhindern versucht, dass massenhaft Zweitwohnungen vermietet werden. Dem Eigentümer muss eine Eigen-Nutzung aber in jedem Fall zustehen, auch als Zweitwohnsitz. 4) vermutlich einfach lösen könnten man es durch eine faire Abgabe für Zweitwohnsitze an die Gemeinde, die die Schieflage bei der Verteilung von Bundesmitteln ausgleicht. Dafür müssten auch Rechte zugestanden werden, zB. ein Parkpickerl, mit dem zB Wien Druck macht sich hauptzumelden.

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nichtschonwieder (8.630 Kommentare)
am 05.03.2024 17:24

Passt!

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meisteral (11.843 Kommentare)
am 05.03.2024 15:54

Gut, dass hier mal eingeschritten wird.

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betterthantherest (34.153 Kommentare)
am 05.03.2024 15:51

Verstehe die Aufregung nicht.

Niemand schmeißt diesen Menschen raus.

Er kann ja jederzeit sein Domizil zum Hauptwohnsitz machen und dann kann er es auch per sofort wieder nützen.

Welche Kriterien dafür zu erfüllen sind, das sollte man als Top-Manager wissen.

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wiesi87 (926 Kommentare)
am 05.03.2024 16:22

Das mit dem Hauptwohnsitz ist nicht so einfach, laut österreich.gv.at sind folgende Kriterien maßgeblich ob es sich um den Hauptwohnsitz handelt:
1) Aufenthaltsdauer
2) Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
3) Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Als Top-Manager von Porsche wird höchstwahrscheinlich vorausgesetzt, dass man sich auch mal blicken lässt. D.h. 1) wird schon schwierig, Kitzbühel ist auch nicht um die Ecke von Stuttgart. Für 2) gilt genau das selbe. Und auch wenn anders behauptet, möchte der gute Herr sicher auch Zeit mit seiner Familie verbringen, die in DE wohnt. Alles in allem spricht alles dagegen, dass er dort seinen Hauptwohnsitz hat, Immogeschäfte hin oder her.

Da in Touri-Gemeinden wie Kitzbühel Hauptwohnsitzimmobilien DEUTLICH günster sind als Nebenwohnsitzimmobilien, kann man davon ausgehen, dass er einfach Geld sparen wollte.

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meisteral (11.843 Kommentare)
am 05.03.2024 16:34

Bitte erklären sie unserer Spezialistin für fast eh alles doch nix!

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