Was passiert, wenn eine Gemeinde mehr Zweit- als Hauptwohnsitze hat
ATTERSEE. Steinbach am Attersee und andere Orte verlangen eine Mindestwasserabnahmegebühr aus gutem Grund.
Der gescheiterte Versuch der Gemeinde Steinbach am Attersee, Menschen mit Zweitwohnsitz durch eine Mindestwasserabnahmegebühr stärker zur Kasse zu bitten, hat die Debatte über die vielen Nebenwohnsitze im Seengebiet neu entfacht. In manchen Ufergemeinden wie Attersee oder Nußdorf am Attersee gibt es mittlerweile mehr Neben- als Hauptwohnsitze.