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Was passiert, wenn eine Gemeinde mehr Zweit- als Hauptwohnsitze hat

Von Edmund Brandner,  09. Jänner 2024 16:30 Uhr
Attersee am Attersee
In Attersee am Attersee gibt es 1600 Hauptwohnsitze und 1800 Nebenwohnsitze. Bild: Moritz Ablinger

ATTERSEE. Steinbach am Attersee und andere Orte verlangen eine Mindestwasserabnahmegebühr aus gutem Grund.

Der gescheiterte Versuch der Gemeinde Steinbach am Attersee, Menschen mit Zweitwohnsitz durch eine Mindestwasserabnahmegebühr stärker zur Kasse zu bitten, hat die Debatte über die vielen Nebenwohnsitze im Seengebiet neu entfacht. In manchen Ufergemeinden wie Attersee oder Nußdorf am Attersee gibt es mittlerweile mehr Neben- als Hauptwohnsitze.