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Höhere Strafen für Raser gelten ab September

17. Juni 2021, 00:04 Uhr
Höhere Strafen für Raser gelten ab September
Polizei dokumentierte ein illegales Rennen auf der Wolfgangsee-Straße. (APA) Bild: APA/LPD SALZBURG

WIEN. Höchststrafe wird von 2180 auf 5000 Euro erhöht – Beschlagnahme von Fahrzeugen soll erst im Jänner kommen.

Höhere Höchststrafen, eine verdoppelte Mindestentzugsdauer des Führerscheins, eine spezielle Strafnorm für Autofahrer, die an illegalen Rennen teilnehmen: Diese und weitere Punkte gehören zum Raserpaket von Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne), das der Ministerrat gestern beschlossen hat. Nach dem Beschluss im Parlament soll das neue Regelwerk am 1. September in Kraft treten.

Das Problem seien "einige wenige unbelehrbare Wiederholungstäter, die mit ihrem Verhalten Menschenleben gefährden", sagt die Ministerin. Mit 110 km/h in einer Tempo-30-Zone oder mit 250 auf der Autobahn "wird das Auto zur Waffe". Die wichtigsten Maßnahmen hier im Überblick:

Wer künftig die Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 Kilometer pro Stunde überschreitet, riskiert ab 1. September einen zumindest einmonatigen Führerscheinverlust. Ebenso verhält es sich bei Rasern, die auf Freilandstraßen das erlaubte Höchsttempo um 50 km/h überschreiten. Wiederholungstäter müssen mit zumindest drei Monaten Führerscheinentzug rechnen.

Die Teilnahme an einem illegalen Straßenrennen wird künftig automatisch zu den "besonders gefährlichen Verhältnissen" zählen: Der Führerschein wird für insgesamt sechs Monate eingezogen und eine Nachschulung ist verpflichtend. Als Teilnehmer gelten auch Fahrer, die zwar nicht rasen, dafür aber Aufpasserdienste übernehmen oder die Rennfahrer im Verkehr "abschirmen". Wiederholungstäter müssen mit einer verkehrspsychologischen Untersuchung rechnen.

Wer im Ortsgebiet mehr als 80 km/h, auf Freilandstraßen mehr als 90 km/h schneller fährt, verantwortet "besonders gefährliche Verhältnisse": sechs Monate Führerscheinverlust plus Nachschulung.

Der Höchststrafrahmen bei massiv überhöhter Geschwindigkeit wird von 2180 Euro auf 5000 Euro erhöht.

Bei besonders rücksichtslosen Wiederholungstätern soll die Behörde die Möglichkeit haben, das Fahrzeug zu beschlagnahmen. Gewessler will diese Regelung "noch heuer" umsetzen, damit sie im Jänner in Kraft treten kann.

Weitere Maßnahmen gefordert

VP-Verkehrssprecher Andreas Ottenschläger begrüßte die Novelle: Es gehe um höhere Strafen "für eine kleine Gruppe von besonderen Gefährdern". Ebenso sprachen sich der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) für die Verschärfungen aus, forderten aber noch weitere Maßnahmen. Auch die Arbeiterkammer Wien befürwortet die Novelle.

Von einem "Autofahrer-Abzockpaket mit grünen Enteignungsfantasien" sprach hingegen FP-Verkehrssprecher Christian Hafenecker. Das Paket "schießt meilenweit übers Ziel hinaus".

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2  Kommentare
2  Kommentare
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Joob (1.367 Kommentare)
am 17.06.2021 18:09

Diese "Verschärfung" ist viel zu wenig !

Folgende Aufgabe:
Ein PKW fährt mit 50 kmh und ein Kind läuft ihm auf die Straße, er kann gerade noch rechtzeitig abbremsen !
Gleiche Situation nur der PKW fährt 70 kmh - dann wird das Kind mit 58 kmh überfahren ! - Was das bedeutet brauche ich wohl nicht schreiben !

Bei 70 kmh im Ortsgebiet gehört der Führerschein sofort für mind. 2 Monaten entzogen ! - Beim 2. mal sollte das Fahrzeug beschlagnahmt und verschrottet werden !
Nur so kann man den hirnlosen Rasern ankommen !

Ein 20 jähriger hat bei uns mit seinem 550 PS Auto eine 16 jährige tot gefahren. Seine einzige Reaktion gegenüber den Polizisten war: Ja mit so einem Auto muss man ja schneller fahren ! 3 Wochen später wurde er schon wieder im Ortsgebiet mit 120 geblitzt !

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jamei (25.500 Kommentare)
am 17.06.2021 10:26

Weshalb ERST ab September?!?

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