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Uneinsichtig: Autofahrer gleich dreimal ohne Führerschein erwischt

Von nachrichten.at/apa, 08. Februar 2020, 11:51 Uhr

THALHAM/WELS. Uneinsichtig hat sich am Freitag ein 53-jähriger Autofahrer gezeigt. Innerhalb von vier Stunden wurde der Mann, der keinen Führerschein besitzt, im Bezirk Wels-Land dreimal beim Lenken seines Pkw von Polizisten erwischt.

Nachdem sie ihm um 14.00 Uhr in Thalheim den Fahrzeugschlüssel abgenommen hatten, fuhr er wenig später mit einem Ersatzschlüssel weiter.

In Lambach erkannte ein Polizist den Lenker, stoppte ihn und nahm ihm den Ersatzschlüssel weg. Ein Freund des 53-Jährigen holte den Schlüssel ab und dürfte diesen dem Oberösterreicher wieder ausgehändigt haben. Denn um 18.00 Uhr wurde der 53-Jährige von Beamten der Polizeiinspektion Lambach erneut hinter dem Steuer erwischt. Die Polizisten nahmen ihm abermals den Ersatzschlüssel ab. Nun blühen ihm und seinem 58-jährigen Freund eine Verwaltungsstrafe.

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6  Kommentare
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sznabucco (1.864 Kommentare)
am 09.02.2020 17:46

Alter schützt vor Torheit nicht.

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Juni2013 (9.924 Kommentare)
am 08.02.2020 21:47

Da bleibt dann nur mehr die Beschlagnahme des Autos und Stillegung für mehrere Monate auf Kosten dieser Person. Bei neuerlicher Tatbegehung neuerliche Beschlagnahme und Versteigerungm auch im Sinne einer Präventivmaßnahme.

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KlausBrandhuber (2.068 Kommentare)
am 08.02.2020 18:18

Es wird Zeit, die Verkehrsstrafen anzupassen. Für schwere Delikte wie z.B. Fahren ohne Führerschein, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, ..... muss die
Strafe des "Verfalls des Tatgegenstandes" eingeführt werden, egal wer der Besitzer des Fahrzeugs ist (ausgen. Diebstahl, dafür Wertersatzstrafe).
Solche Typen kann man nicht anders aus dem Verkehrsgeschehen entfernen.

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rudolfa.j. (3.620 Kommentare)
am 08.02.2020 14:11

Verwaltungsstrafe???die Zahlt so ein sozialer doch eh nicht! !!!

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hasta (2.848 Kommentare)
am 08.02.2020 12:47

Die Polizei lässt sich an der Nase herumführen!
Dem Freund den Autoschlüssel auszuhändigen war doch etwas naiv. Wäre das nicht auch ein strafbarer Tatbestand den Autoschlüssel abzuholen zum Zweck der Aushändigung an den bereits amtsbekannten Fahrzeuglenker.
Dem bereits "Amtsbekannten" sollte nicht nur der Autoschlüssel abgenommen werden, sondern das Auto sollte für eine bestimmte Zeit eingezogen werden.
Diese unbelehrbaren Typen kapieren sonst nicht, dass sie nicht mehr fahren dürfen.

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anton7287 (22 Kommentare)
am 11.02.2020 14:15

Ja, ja (Sauf-) Kumpanen unter sich, man hilft und deckt sich gegenseitig.
Im übrigen kann ich mich der Meinung meiner Vorposter nur anschließen - wer sich besoffen hinter das Steuer setzt, begeht nicht wie viele "schulterklopfende Freunderl / Bekannte / Stammtischrunden" meinen ein Kavaliersdelikt, sondern eine Gesetzesübertretung.
An die zuständigen Politiker gerichtet : Macht endlich "Nägel mit Köpfen" und erweitert bzw. verschärft diesen Tatbestand drastisch. Es muß "richtig weh tun" und darf durchaus die Existenz bedrohen !!!
Ganzjährige verschärfte Kontrollen und Beschlagnahmung der benützten Fahrzeuge, das für die Exekutive frustrierende "Räuber und Gendarm - Spiel" muß ein Ende nehmen.

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