Denkmalschutz in Wels: "Uns fehlt leider die gesetzliche Handhabe"
WELS. Baustadtrat Ralph Schäfer (FP) erhebt Einwände gegen Rechtsgutachten der Initiative für Denkmalschutz, das Säumnisse der Stadtpolitik sieht.
Mit einem Rechtsgutachten zum Denkmalschutz in Wels ließ vergangene Woche die Initiative für Denkmalschutz aufhorchen: Demnach würde die Stadt ihre Möglichkeiten, die historische Bausubstanz dauerhaft zu schützen, nicht ausreichend ausnützen. Obmann Albert Neugebauer hatte kritisiert, dass die Stadtpolitik stets nur beteuere, keine rechtliche Handhabe gegen die Zerstörung alter Gebäude in Wels zu haben. Angesichts des neuen Gutachtens forderte er ein Bekenntnis der Stadtpolitiker, dass die historischen Gebäude der Stadt schützenswert seien.
Dagegen erhebt nun Baustadtrat Ralph Schäfer (FP) Einwände – mit einem eigenen Rechtsgutachten von Rechtsexperten des Magistrats. "Wir teilen die Ansichten des Gutachtens nicht, leider fehlen uns tatsächlich die rechtlichen Möglichkeiten, historische Gebäude zu schützen."
Schlechte Erfahrungswerte
Demnach seien die im Gutachten der Initiative für Denkmalschutz angeführten Gesetzespassagen nicht geeignet, um den Abriss oder den starken Umbau historischer Gebäude zu verhindern. "Das zeigt uns leider auch die Erfahrung – die Stadt Wels hat zum Teil bereits versucht, auf Basis der im Gutachten zitierten Gesetze Einspruch zu erheben. Leider sind wir vor Gericht immer abgeblitzt", sagt Schäfer.
Theoretisch bestünde tatsächlich, wie im Gutachten geschildert, die Möglichkeit, etwa in der Innenstadt ein "Neuplanungsgebiet" zu errichten. In diesem gäbe es dann die Möglichkeit, dass die Stadt restriktivere Planungsvorgaben erlasse. Durch diesen Eingriff ins Eigentumsrecht mache sich die Stadt aber potenziell haftbar für Schadenersatzforderungen. "Dadurch könnte der Grundstückswert in diesem Bereich stark sinken. Außerdem ist nicht klar, ob ein Neuplanungsgebiet rechtlich überhaupt halten würde", sagt Schäfer.
Einsatz beim Land
Um den Schutz der historischen Bausubstanz zu verbessern, braucht es laut Schäfer eine Gesetzesänderung des Bundes. Eine entsprechende Petition, die der Stadtrat im Vorjahr auf Initiative Schäfers beim Landtag eingebracht hatte, wurde von diesem nicht angenommen.
Er werde sich weiterhin um ein Umdenken auf Landesebene bemühen, sagt Schäfer: "Ich bin dazu in Gesprächen, auch mit Kollegen aus der Landespartei." Ideal wäre seiner Ansicht nach ein Gesetz ähnlich jenem für Graz, mit dem die steirische Landesregierung der Stadt umfassende Möglichkeiten gegeben hat, historische Gebäude zu schützen.
In Wels stehen Bauruinen, die sicher nicht unter Denkmalschutz stehen, z.B. in der Dragonerstraße gegenüber der Feuerwehr oder an der Ecke Wallererstraße/Toiflweg. Auch das Gebäude in der Hamerlingstraße, wo einmal das Arbeitsamt untergebracht war, steht leer. Nur im Eingangsbereich haben sich Obdachlose eingenistet. Sicher gibt es noch mehr, die hier nicht aufgelistet sind. Alles nur Spekulationsobjekte? Statt dessen werden am Stadtrand im Grünen gesichtstlose Wohnschachteln hingestellt. Da könnte man doch verfügen, dass PV-Anlagen auf den Flachdächern installiert werden, statt Grünflächen ihrer Nutzung zu entziehen.
Schluss mit dem Wischiwaschi und sich einfach mal bemühen!
Der Herr Baureferent sollte mal die OÖ Bauordnung lesen - diese bietet viele Möglichkeiten für Gemeinden und Städte.