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Rechnung für den illegalen Abschuss

Von Hannes Fehringer, 05. Februar 2016, 00:04 Uhr
Rechnung für den illegalen Abschuss
Im Frühjahr wird ein neuer Luchs im Nationalpark ausgewildert. Bild: Nationalpark

MOLLN, LINZ. Der Nationalpark Kalkalpen schickt Jägerin Zahlschein über 12.100 Euro, sonst Klage.

Vor dem Strafrichter ist Ingrid W. fast aus dem Schneider. Das Oberlandesgericht Linz hatte die bedingte Haftstrafe wie die Geldbuße der Jägerin, die im Kleinreiflinger Revier ihres Mannes illegal einen Luchs erlegt hatte, deutlich herabgesetzt. Die von der Erstinstanz am Landesgericht Steyr zugesprochene Schadenersatzzahlung in der Höhe von 12.100 Euro an den Nationalpark Kalkalpen, dessen getöteten Kuder die Kriminalpolizei in der Tiefkühltruhe eines Tierpräparators fand, hat das Oberlandesgericht zurückgewiesen.

Die Nationalparkverwaltung kann der Begründung des Richtersenats aber nicht folgen, dass Ingrid W. keinen Luchs erlegt hatte, der in der Schweiz gefangen und zur Bestandsstützung ausgewildert wurde, sondern einen aus dessen Nachwuchs. "Der Kuder fehlt ja trotzdem in der Population", sagt Nationalparkdirektor Erich Mayrhofer, "derzeit haben wir keinen einzigen männlichen Luchs mehr." Denn auch die anderen Kuder sind von der Bildfläche verschwunden. Verdachtsmomente, dass auch sie gewildert wurden, bestehen zur Genüge, weshalb die Kripo auch weiter ermittelt. "Wir haben eine Vielzahl von Mails und Briefen erhalten, dass wir die Schützin weiter belangen, dass sie nicht aus der Verantwortung kommt", sagt Mayrhofer.

Der Nationalpark Kalkalpen schickt daher dieser Tage eine Zahlungsaufforderung an Ingrid W., dass sie die geforderten 12.100 Euro, die die Wiederbeschaffung eines Luchses kostet, bezahlt. Kommt sie der Forderung nicht nach und lässt die Frist verstreichen, wird der Nationalpark den Schaden, der dem Luchsprojekt durch den illegalen Abschuss zugefügt wurde, über eine Zivilrechtsklage geltend machen.

In der Schweiz hat das Berner Umweltbundesamt grünes Licht gegeben, dass in der Ostschweiz im Luno-Gebiet ein Kuder für den Nationalpark Kalkalpen gefangen wird. Die Raubkatze soll zur Ranzzeit im Frühjahr in der Wildnis der Kalkalpen freigelassen werden.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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( Kommentare)
am 25.02.2016 15:22

In der Causa Luchs - Wolfsteiner hat sich offenbar noch nichts getan, wann werden die Forderungen endlich durchgebracht und zwar diesmal mit Richtern, die nicht im Tann mit Pseudokleidung und
teuren Büchsen umherstreifen ........ Jagd ist ja momentan der grosse Renner.

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ErnstSperl (70 Kommentare)
am 06.02.2016 15:27

Die Strafe für die Luchs-Jägerin wurde vom Oberlandesgericht verringert, weil das Jagdrecht grundsätzlich eine "Bejagung des Raubwildes" vorschreibt.

Das sollen die OÖ Landtagsabgeordneten schleunigst ändern, sonst sind sie mit Schuld, wenn der nächste Luchs-Jäger wieder fast straffrei bleibt!

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 06.02.2016 08:46

wenn die Frau so dumm ist, das sie einen Luchs nicht von einen Fuchs unterscheiden kann, muss ihr sofort der Jagdschein entzogen werden! Dumme Menschen sollen nicht Jäger sein.

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Strawanza (8.312 Kommentare)
am 06.02.2016 09:51

Ist das nicht eigentlich ei Widerspruch?
Nicht Dumm und trotzdem Mörder/Jäger?

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Steuerzahler2000 (4.076 Kommentare)
am 05.02.2016 17:50

Wenn dieses Tier also Eigentum des Nationalparks war bedeutet es im Umkehrschluss, dass der Nationalpark auch haftbar ist sollte dessen Eigentum Schäden an Dritten verüben ?

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Superheld (13.122 Kommentare)
am 05.02.2016 18:02

Wer behauptet etwas von Eigentum?

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Steuerzahler2000 (4.076 Kommentare)
am 06.02.2016 05:46

Rechnung über Schadenersatzzahlung in der Höhe von 12.100 Euro ?

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strasi (4.410 Kommentare)
am 05.02.2016 21:43

Steuerzahler, soll das etwas Neues sein?
Läuft doch so ab wie wenn ein Bär ein Schaf schlägt, einen
Bienenstock ausräumt.

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( Kommentare)
am 05.02.2016 16:07

Es schreibt ja dauernd eine Jägerin hier im Forum, die den Luchsabschuss verteidigt, vielleicht hat sie ein Naheverhältnis
zur Schlechtsehenden, die einen Fuchs nicht von einem Luchs unterscheiden kann.

Nur dient diese BoBoLerin nicht der Jägerei, denn nichts ist schrecklicher als ein Mannweib mit einem Schießprügel, die alles im Feuer fallen lassen möchte, egal was es immer auch ist.

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( Kommentare)
am 05.02.2016 13:50

Nur absolute IdiotenInnen können die Luchsabschüsse im Nationalpark gutheissen, denn nichts hat der Jägerschaft je mehr geschadet als diese Frevelei.

Es wäre hoch an der Zeit, würden auch die anderen Schießgeilen, die die restlichen Kuder auf dem Gewissen haben, zur Feder greifen und jeweils 12 000 Euro an die Nationalparkverwaltung überweisen, natürlich anonym, wie es heutzutage ja möglich ist.

Der Frohbotschft, dass die Bundesforste künftig die Jagdverpachtungen drastisch einschränken werden und mehr Berufsjäger mit der Hege beauftragen, ist Beifall zu zollen, vielleicht kann man dann die BoBoJägerei endlich zurückdrängen.

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martina22 (375 Kommentare)
am 06.02.2016 08:01

Bitte um Belege Ihrer Aussage. Das ist nämlich glatt gelogen.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 06.02.2016 09:47

Was soll da gelogen sein ? Dass Leute die das verantwortungslose Abknallen eines Luchse für gut heißen , Vollidioten sind ?
Oder gar die Nachricht, dass diese Pseudeojägerschaft endlich aus den Wäldern geschmissen wird. Es ist vielmehr hoch an der Zeit, dass die Pflege des Wildbestandes wieder in Profihände kommt Diese Horde von halbilluninierten "Ballermännern" aus urbanen Suhllöchern, die nur zur Komplexkompemsation und zu Korruptionszwecken auf alles ballern was sich bewegt, hat im Wald nichts verloren. Wald und Wild brauchen 365 Tage in Jahr Pflege und nicht nur an den 20 Sonntagen an denen das Wetter halt gerade passt !
In dem Sinn ist auch eine Schenkungssteuerpflicht für Gratisabschüsse zu fordern immerhin geht es da um "Geschenke" jenseits der 10 000 € Grenze. Gratisabschüsse für Politiker sind generell als Bestechung und Geschenkannnahme strafrechtlich zu verfolgen.

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rotkraut (4.036 Kommentare)
am 05.02.2016 11:29

Na ja, jetzt kennt man auch den Preis für einen Luchsabschuss, fast wie in Südafrika.

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martina22 (375 Kommentare)
am 05.02.2016 12:21

Wäre wohl in Osteuropa einfacher. Ist ja nicht gerade selten das Tier.

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( Kommentare)
am 05.02.2016 11:02

@benzinverweigerer

skurrile Argumentation.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 05.02.2016 10:24

Vll sitzen ja im Oberlandesgericht auch Jäger, die immer noch der Meinung sind, der Luchs sei ein Schädling?....

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Wuhei (716 Kommentare)
am 05.02.2016 08:58

sehr gute Reaktion der Nationalpark-Verwaltung!

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benzinverweigerer (14.603 Kommentare)
am 05.02.2016 08:33

Raubwild hat in unseren Wäldern nichts mehr verloren.
Geht auch gar nicht, wegen viel zu kleiner Reviere.

Nur aus profilierungssucht und romantischer Verklärung wird so ein Mumpitz gemacht.

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herst (12.758 Kommentare)
am 05.02.2016 09:29

benzinverweigerer

Hoffentlich verweigern sie dir auf der Tankstelle auch das Benzin,weil solche Leute wie Sie haben auf der Strasse eh nichts zu suchen...

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c.sainz (1.259 Kommentare)
am 05.02.2016 09:47

Ja wenn sie so denken ist OK, nur sollten sie auch daran denken, dass das größte Raubtier der Mensch (Jäger) ist und dieser dann in den Wäldern laut ihrer Aussage auch nichts verloren hat!

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 05.02.2016 06:50

sehr gut!!!!!!!!

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