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Kellerverlies soll kein Mensch mehr betreten: Jetzt entscheidet Statiker

Von Hannes Fehringer, 01. Dezember 2011, 00:04 Uhr
Kellerverlies soll kein Mensch mehr betreten: Jetzt entscheidet Statiker
Der Anblick des »Horrorhauses« soll von der Erdoberfläche verschwinden: Ein Bauträger will ein völlig neues Wohnhaus errichten. Bild: APA

AMSTETTEN. Kein Mensch soll mehr den Keller betreten, in dem Inzestvater Josef F. seine Tochter 24 Jahre in ein Verlies gesperrt und vergewaltigt hat. Ein am Kauf interessierter Bauträger erhält das Gebäude erst, wenn die Fundamente zugeschüttet werden können.

Die Frage, ob der Keller dem Erdboden gleichgemacht werden kann, ist wieder völlig offen. Die ursprünglichen Pläne, die Stätte des Grauens zuzuschütten, mussten wieder eingerollt werden. Statiker prüfen jetzt, ob die Standfestigkeit der Nachbarhäuser beeinträchtigt wird, wenn die Hohlräume zur Gänze verfüllt werden. „Wir müssen noch ein Gutachten abwarten, dann können wir über die beantragte Verfüllung entscheiden“, sagt Manfred Heigl, Baudirektor im Amstettner Rathaus.

Davon, ob der Keller zugeschüttet werden kann, hängt die weitere Nutzung des Gebäudes ab. „Wir wünschen uns, dass den Keller nie wieder jemand betreten wird“, sagt der Tullner Rechtsanwalt Walter Anzböck, der Masseverwalter jener von Josef F. betriebenen Immobilienfirma ist, die in Konkurs ging und zu der auch das „Horrorhaus“ in der Ybbsstraße gehört hat. Anzböck, der für die Opferfamilie das verbliebene Vermögen des zu lebenslanger Haft verurteilten Inzestvaters verwaltet, hat diese Einschränkung auch einem Kaufinteressenten vor Augen geführt. Der Bauträger will das Gebäude in ein Mehrparteienwohnhaus umwandeln und soll auch die Fassade so gestalten, dass nichts mehr an den düsteren Betonklotz erinnert, der durch die Weltpresse ging. Wenn die Verfüllung des Kellers, bei der durch Löcher von oben Beton eingegossen werden soll, statisch nicht möglich ist und der Verkauf deshalb scheitert, werde das F.-Haus abgerissen, sagte Anzböck gestern bei einer Pressekonferenz.

Eine Entscheidung der Baubehörde wird demnächst erwartet, bei einer Bewilligung könnte der Keller Mitte Februar zugeschüttet werden. Die Kosten werde Josef F.s Hauptgläubigerbank tragen. Noch nicht vom Tisch ist für Anzböck ein Wohnhausprojekt auf F.s zweiter Amstettner Liegenschaft in der Waidhofnerstraße. Mit Umplanungen könnte man der bisherigen wasserrechtlichen Ablehnung begegnen, sagte der Masseverwalter.

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