Sex-Videos von 13-Jähriger auf dem Handy: 56-Jähriger vor Gericht
LINZ. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs der 13-jährigen Tochter seiner Ex-Freundin musste sich ein Mann aus dem Mühlviertel vor Gericht in Linz verantworten.
Selbstgemachte Sex-Videos gegen teure Markenkleider: Diesen „Deal“ hatten offenbar ein 56-Jähriger Mann aus dem Mühlviertel und eine im Tatzeitraum erst 13-jährige Schülerin. Das Mädchen soll dem fast pensionsreifen Mann zunächst Nacktaufnahmen und später sogar Masturbationsvideos aufs Handy geschickt haben, im Gegenzug erhielt die Jugendliche Gewand, das ihr gefiel. „Markensachen halt“, sagte die Tochter der Ex-Freundin des 56-Jährigen in der auf Video dokumentierten kontradiktorischen Einvernahme.
Strafrechtlich wiegt der Vorwurf schwer, der Angeklagte musste sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Der Strafrahmen beträgt bis zu zehn Jahre Gefängnis. Eine Neigung zu jungen Mädchen stritt der Beschuldigte gegenüber Richterin Ursula Eichler ab, wenngleich sein Lebenswandel Gegenteiliges vermuten ließ. Immer wieder hatte er Beziehungen mit deutlich jüngeren Frauen, er war sogar einmal mit der älteren Cousine der damals 13-Jährigen, die aus Rumänien stammt, zusammen.
Als die Beziehung mit der Mutter zu Ende gegangen sei, habe die 13-Jährige per Handy Kontakt zu ihm aufgenommen, erzählte der Mühlviertler. Es seien gemeinsame Ausflüge ins Freibad unternommen worden. Die 13-Jährige nahm sogar Freundinnen in seine Wohnung mit. „Wieso haben Sie sie nachhause mitgenommen?“, fragte die Richterin nach. „Die Mädchen wollten, dass ich sie zum Linzer Bahnhof bringe, damit sie dort herumrennen. Aber das ist ein echter Hotspot, das wollte ich nicht“, entgegnete der Angeklagte. Die minderjährigen Mädchen sollen in seiner Wohnung auch geraucht haben. Dass er die Zigaretten bezahlt habe, stritt der 56-Jährige aber ab.
„Wieso haben Sie sich solche Aufnahmen schicken lassen?“, wollte die Vorsitzende des Schöffensenats wissen. „Ich war naiv, tut mir voll leid.“ Die Bilder hätten ihn allerdings „nicht sexuell erregt“, behauptete der Angeklagte. Ein Urteil stand am Dienstag noch nicht fest.