Unfall mit Fahrerflucht rasch geklärt - Lenkerin war betrunken gefahren
ST. GEORGEN. Eine kaputte Straßenlaterne meldete am Mittwochvormittag ein Gemeindemitarbeiter der Polizei. Am Unfallort fand die Polizei ein Fahrzeugteil, das die flüchtige Unfallverursacherin überführte.
Gegen 9:20 Uhr erstattete der Mitarbeiter der Gemeinde Sankt Georgen Anzeige, dass in Kogl eine Straßenlaterne angefahren wurde. Bei der Unfallaufnahme haben Polizisten ein Fahrzeugteil gefunden, das einer bestimmten Fahrzeugmarke zugeordnet werden konnte. Eine Fahndung wurde eingeleitet und das Unfallfahrzeug wurde gegen 10:50 Uhr auf einem Parkplatz in Kogl gefunden. Von der Zulassungsbesitzerin bzw. Lenkerin fehlte zunächst jede Spur.
Erst gegen 12:30 Uhr meldete sich der Arbeitgeber der Fahrerflüchtigen bei der Polizei, dass die 40-jährige ungarische Staatsbürgerin aus dem Bezirk Vöcklabruck bei ihm sei. Die 40-Jährige gab an, dass sie ihren Pkw stark alkoholisiert gelenkt habe und deshalb gegen die Laterne gefahren war. Ein gegen 13 Uhr durchgeführter Alkotest ergab noch einen Wert von 0,56 Promille. Die 40-Jährige wird wegen mehrerer Delikte bei der BH Vöcklabruck angezeigt.
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Also der Raum St Georgen dürfte ein Zentrum für Alkoholiker sein. Wenn man die Berichte liest kommt immer wieder diese Gegend zur Sprache.
Wahrscheinlich ist die Luft so trocken...….
Da stimmt was nicht.
Arbeitgeber?
Hab geglaubt, ALLE Ausländer leben von der Sozialhilfe = Misi ..
Möglicherweise eine Scheinanstellung? Ehrenamtlich oder um einen Symboleuro/Monat ?
Fehlanzeige.
Nicht alle Ausländer sind Miseranten.
Die Bösfrau mit ihren 0,56 Millipromis ist ja eine Ungarin.
Dir würde ich raten deinen Salbeitee zu trinken und nicht zu vergären!
Kasperl!
Durch ihr Geständnis steht sie wenigstens zu ihrem Fehlverhalten.
In Wirklichkeit könnte es der Arbeitgeber gewesen sein.
Blutalkoholgehalt im unteren aber nicht im ganz unteren einstelligen Bereich.
Also NOCH stärker illuminiert als seine Sklavin.
Sie deckt den Burschen, statt dass er sie deckt.
Hoffen wir, dass die Straßenlaterne nicht länger als drei Tage im Krankenstand ist, sonst figuriert die Sache als schwere Verletzung. Dann gäbe es sogar ein Strafverfahren gegen die selbstlose Frauensperson.
Eljen a magyar und viszontlatasra!