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Online-Betrug, falsche SMS und Ärger mit Paketdiensten

Von Gerhild Niedoba, 26. Jänner 2022, 00:04 Uhr
Online-Betrug, falsche SMS und Ärger mit Paketdiensten
Weiteres Ärgernis: gefälschte Handynachrichten von Schein-Paketdiensten Bild: (nieg)

LINZ. Mit rund 80.000 Beschwerden waren die AK-Konsumentenschützer im Vorjahr konfrontiert – eine Bilanz über die häufigsten Fälle

Online- und SMS-Betrug, Phishing-Attacken (das Rauslocken von Kennwörtern, Kreditkartennummern und anderer sensibler Daten) sowie Ärger mit Paketdiensten: Oberösterreichs Konsumenten haben sich im Vorjahr mit rund 80.000 Problemen wie diesen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ gewandt. Und sich damit rund 14 Millionen Euro erspart.

Auch das zweite Jahr der Corona-Pandemie hat für die Konsumenten kaum Beruhigung gebracht, sagt der Präsident der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, Andreas Stangl. Corona-bedingt meldete sich der Großteil per E-Mail (63.335 Mal) bzw. per Brief (15.612). In 832 Fällen richteten sich die Hilfesuchenden persönlich an die AK-Experten.

Die häufigsten Probleme beschrieb Ulrike Weiß, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes: Zum einen hatten Online- und SMS-Betrügereien "Hochsaison". Die Kriminellen würden dabei oft die Not und die Sorgen der Menschen schamlos ausnützen, sagt Weiß. In Fake-Nachrichten, die meist per SMS und in Zusammenhang mit angeblich abholbereite oder beim Zoll hängengebliebene Bestellungen verschickt würden, verstecke sich jedoch Schadsoftware. Diese entlocke den Opfern dann sensible Daten. Diese Links sollten keineswegs angeklickt werden. Stattdessen sollte man sich mittels Sendungsnummer direkt beim Paketdienst erkundigen. Stark zugenommen habe in Zeiten von Homeoffice auch die Problematik mit Phishing-Attacken.

Generell rät Weiß "noch einmal eine Nacht darüber zu schlafen oder besser noch die Arbeiterkammer zu kontaktieren", wenn man unsicher bei der Überweisung einer größeren Geldsumme sei.

Aufgrund der großen Menge an Bestellungen während der Corona-Pandemie häuften sich laut AK auch die Beschwerden über Paketzusteller. Obwohl grundsätzlich die Paketzusteller im Fall von verzögerter Zulieferung des Pakets zuständig seien, würde oftmals versucht, dies an den Kunden abzuwälzen. Doch: "Das Risiko des Verschwindens der Ware trägt bis zur ordnungsgemäßen Zustellung die Verkäuferin oder der Verkäufer", sagt Weiß. In den meisten der AK zugetragenen Fälle habe die Zustellung nicht belegt werden können. Die AK habe in vielen Fällen dann eine Ersatzlieferung erreichen können.

Weitere Themen, mit denen sich die Konsumentenschützer zu befassen hatten, betrafen unter anderem das Reisen – Stichwort stornierte Flüge –, die Freizeit sowie das Bauen.

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Autorin
Gerhild Niedoba
stv. Leiterin Regionalressort
Gerhild Niedoba

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2  Kommentare
2  Kommentare
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HumpDump (4.946 Kommentare)
am 26.01.2022 08:45

Im Artikel steht "Das Risiko des Verschwindens der Ware trägt bis zur ordnungsgemäßen Zustellung die Verkäuferin oder der Verkäufer"

Neuer Artikel, aber immer noch der selbe Fehler wie im alten!

Bitte erkundigen Sie sich unabhängig noch einmal wo anders als bei der AK oder googeln Sie bitte unter "Versendungskauf", wo üblicherweise der Eigentumsübergang stattfindet und wer dann für den Transport haftet.

Dass viele Onlinehändler sehr kulant sind, ist eine andere Geschichte.

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glingo (4.976 Kommentare)
am 26.01.2022 11:51

Was sie behaupten ist Falsch!!!!!!!!!!!!!!!!

7b KSchG Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware
KSchG - Konsumentenschutzgesetz

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.01.2022
Wenn der Unternehmer die Ware übersendet, geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.

https://www.jusline.at/gesetz/kschg/paragraf/7b

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