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Landwirt ließ 13 Rinder verhungern: 2700 Euro Geldstrafe

Von nachrichten.at/staro, 26. Mai 2021, 13:30 Uhr
Prozess am Landesgericht Linz  Bild: Foto: Scharinger

LINZ. Ein Nebenerwerbsbauer ließ seine Tiere solange verwahrlosen, bis sie tot waren. Am Dienstag stand er vor Gericht.

Grauenhafte Szenen mussten Polizei und Amtstierarzt heuer im Frühjahr auf einer Landwirtschaft im Bezirk Urfahr-Umgebung dokumentieren. Die Fotos sind Beweise für das enorme Tierleid, das dort geschehen ist. Die Rinder mussten im Stall und im Auslauf in ihren eigenen Exkrementen ausharren, weil es der Besitzer unterließ, zu reinigen. Die Mutterkuhherde war krass unterversorgt, hatten nicht ausreichend Wasser bekommen. Das Futter, das da lag, war verdorben. Im Stall lagen 13 tote Rinder. Die, die noch lebten, waren „in erbärmlichstem Zustand“, betonte Staatsanwalt Herbert Wolfmayr, als er die Anklage vortrug. Dies sei ein „schwerer Fall von Tierquälerei“.

Der Beschuldigte ist 45 Jahre alt und gelernter Tischler, der seine Landwirtschaft im Nebenerwerb betrieben hat. Wieso habe er dieses Tierleid geschehen lassen, wollte Richterin Andrea Haidvogl wissen. „Die Mutter ist unerwartet gestorben. Mehr möchte ich dazu gar nicht sagen“, antwortete der Beschuldigte.

„Haben Sie nie daran gedacht, dass Sie sich Hilfe holen“, fragte die Richterin nach. „Ich hab‘ mir immer gedacht: mach‘ ich morgen. Ich hab‘s immer wieder aufgeschoben und so ist das leider passiert“, so der Angeklagte.

Wiederholen kann sich die „Sauerei“, wie es der Staatsanwalt bezeichnete, jedenfalls nicht mehr. Denn der 45-Jährige hat alle noch lebenden Tiere verkauft und die Landwirtschaft aufgegeben. Die Gründe habe er verpachtet. Der Ankläger forderte eine „spürbare“ Strafe: „Dass Ihre Mutter tot ist, ist tragisch, aber das kann es nicht sein.“ Fälle wie dieser würden „immer wieder vorkommen“, daher sei eine Bestrafung auch aus generalpräventiven Gründen geboten. Das Gericht entschied sich für Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu je neun Euro, in Summe 2700 Euro. Die Ersatzfreiheitsstrafe beträgt 150 Tage. Der Tischler nahm das Urteil an, auch der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.

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17  Kommentare
17  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Orlando2312 (22.361 Kommentare)
am 26.05.2021 21:24

Leider sind Tiere in der Welt der Menschen, "der Krone der Schöpfung", nur Sachen. So wie auch eine Suppenschüssel, ein Schraubendreher, eine Zange. Diesen Tieren darf man fast ungestraft alles Mögliche antun.

Wenn es den Herrgott gibt, er wird über sein "Ebenbild" nur den Kopf schütteln.

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Zeitungstudierer (5.729 Kommentare)
am 26.05.2021 23:03

Auch Menschen tun deren Menschen alles mögliche an!
Da geschehen sehr schreckliche Dinge in den Foltergefängnissen der USA und anderen Staaten!

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( Kommentare)
am 26.05.2021 20:52

Schmeicheljustiz. Der wird auch noch dafür belohnt, dass er hilflose Tiere verhungern ließ. Aber der gerechten Strafe wird er dennoch nicht entgehen!

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Unterhose (2.063 Kommentare)
am 26.05.2021 21:23

Und sie glauben ein Landwirt lässt aus Spaß seine Tiere die ein Teil seines Einkommens sind verhungern? Hinter jedem Tierleid steckt auch ein Menschenleid.

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Orlando2312 (22.361 Kommentare)
am 26.05.2021 21:29

nein, nicht aus Spass. Aus Gleichgültigkeit. Worin liegt der Unterschied für die armen Tiere?

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Betroffener127 (3.704 Kommentare)
am 26.05.2021 20:07

Moral hat in Österreich keinen besonderen Stellenwert.

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 26.05.2021 17:25

Günstig davon gekommen ..... das wird viele abschrecken 😱

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verenap. (35 Kommentare)
am 26.05.2021 16:50

Diese Strafe ist einfach nur eine bodenlose Frechheit! Was sind € 2.700,00 für so viel Leid? Tierquäler gehören um ein Vielfaches mehr bestraft und weggesperrt! Wer Tieren so etwas antun kann, ist auch dazu fähig, gegenüber Menschen aggressiv zu werden! Ich kann nur den Kopf schütteln....

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Amtsmissbrauch (604 Kommentare)
am 26.05.2021 17:25

du ich würde die straffe auch als gingering ansehen.
aber wo sind die Kontrollorgane !!!

und da muss doch was anderes schieflaufen wenn man so was macht!!

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hasta (2.848 Kommentare)
am 26.05.2021 15:50

Diese Strafe ist echt ein Hohn! Keinen Bauern schreckt eine derart milde Strafe ab, Tiere unter allen Umständen gut zu versorgen bzw. bei Krankheit oder sonstigen Gründen, eben zu verkaufen.

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( Kommentare)
am 26.05.2021 14:51

Der Betrag von 2.700 Euro

wurde auf Grund des Einheitswertes errechnet.

So wie halt Alles in der Landwirtschaft,
vom Kirchenbeitrag bis zur Studiengebühren-Befreiung.

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Duc (1.578 Kommentare)
am 26.05.2021 14:33

Das Urteil ist ein Witz!!!!noch 2 Nullen dazu....

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( Kommentare)
am 26.05.2021 14:48

Sie müssen das Urteil zur Gänze lesen!

. . . UND Einweisung in eine Anstalt der Bauernkammer
für abnorme Rechtsbrecher.

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 26.05.2021 13:44

Das ist keine Strafe für das Tierleid! Kein wunder, das die Akzeptanz der Gerichte schwindet, bei Urteilen die kein Mensch versteht!

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schertzl26 (97 Kommentare)
am 26.05.2021 13:54

Da gebe ich Ihnen Recht, es gehört eine NULL dran, damit die Strafe wirklich spürbar wird.

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Sommergewitter (1.104 Kommentare)
am 26.05.2021 14:11

Die Geldstrafe wird in Österreich in Relation zum Einkommen ausgesprochen. In diesem Fall dürfte wohl nicht viel vorhanden sein.

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supercat (5.411 Kommentare)
am 26.05.2021 18:35

nicht offiziell vorhanden

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