Rechtsstreit um Quarzsand-Abbau geht weiter
FREINBERG. Verwaltungsgerichtshof kippte Erkenntnis des oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts.
Seit im Herbst 2011 die Pläne für einen Abbau von Quarzsand im Edtwald erstmals bekannt wurden, reißen die Diskussionen und Proteste in Freinberg nicht ab. Die Gemeinde und die Bürgerinitiative "Lebenswertes Freinberg" wehren sich mit Unterstützung der Linzer Anwaltskanzlei Sattlegger, Dorninger, Steiner & Partner gegen den geplanten Quarzsand-Abbau der Firma EWS Quarzsand GmbH.
Juristisches Tauziehen
Ein neues Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs gibt den Gegnern jetzt neue Hoffnung. Eine Beschwerde der Gemeinde Freinberg beim Landesverwaltungsgericht, über mangelnde Abwicklung des Verfahrens, wurde zwar vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen.
Gegen dieses Erkenntnis brachte die Anwaltskanzlei der Gemeinde eine insgesamt 50 Seiten lange außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Argumentiert wurde unter anderem damit, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen gewesen wäre.
Der Verwaltungsgerichtshof hob jetzt das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts wegen Rechtswidrigkeit auf. Unter anderem wurde argumentiert, dass der Bescheid mangelhaft erstellt worden war. Jetzt ist erneut das Landesverwaltungsgericht am Zug. "Bis zum Vorliegen neuer Erkenntnisse wäre ein Abbau vorerst nicht zulässig", so Rechtsanwalt Winfried Sattlegger.
"Derzeit laufen noch die Aufbereitungsarbeiten, abgebaut wird noch nichts", sagt Franz Schraml, Sprecher der Bürgerinitiative "Lebenswertes Freinberg". Er hoffe, dass auch die Bezirkshauptmannschaft Schärding die Sache genau beobachtet.
"Für uns war es ein kleiner Etappensieg, aber es ist nach wie vor ein sehr schweres Unterfangen", sagt Schraml im OÖN-Gespräch.
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