Nach Onlinebetrug: 15 Monate bedingte Haft wegen Geldwäscherei
INNVIERTEL. Angeklagter soll einem Betrüger sein Privatkonto zur Verfügung gestellt haben.
Wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden ist ein Rumäne, der im Innviertel lebt und arbeitet. Dem Mann wird vorgeworfen, einen Bekannten sein privates Bankkonto für Überweisungen zur Verfügung gestellt zu haben – der Bekannte wollte dadurch Gelder international verschieben, die er zuvor ergaunert hatte, so die Vorwürfe, denen im Rahmen eines Prozesses am Landesgericht Ried nachgegangen wurde.
Der Drahtzieher soll einer südkoreanischen Firma mittels Onlinebetrug mehr als 80.000 Euro herausgelockt haben. Die geschädigte Firma habe das Geld für eine Warenbestellung überwiesen – allerdings auf ein anderes Konto als jenes des Unternehmens, bei dem tatsächlich bestellt worden war.
Gelungen sei diese Gaunerei auch durch Tricksereien mit einer E-Mail-Adresse. Die Summen gelangten in mehreren Tranchen auf das Privatkonto des im Innviertel lebenden Rumänen, der sich nun wegen Geldwäscherei verantworten musste. Weil die Hausbank einen Verdacht meldete und die Behörden rechtzeitig einschritten, ist ein Großteil der Summe noch greifbar und kann somit an die geschädigte Firma rückerstattet werden.
Von Geldwäsche nichts geahnt?
Er habe seinem Bekannten auf dessen Bitte hin lediglich sein Konto für Transaktionen zur Verfügung gestellt, so der Angeklagte. Von Geldwäsche habe er nichts geahnt. Die Anklage hingegen wirft dem Mann vor, dass es in der Vergangenheit gegen ihn bereits ein ähnliches Verfahren gegeben habe – wenngleich dieses damals eingestellt worden war.
An den Ermittlungen zu den aktuellen Vorwürfen war unter anderem das Landeskriminalamt beteiligt. Am Landesgericht Ried wurde der Angeklagte nun zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt.