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Haus durch Tiefgaragen-Bau schwer beschädigt - kein Baustopp

Von Dieter Seitl, 19. Dezember 2014, 00:09 Uhr
Nachbarhaus durch Tiefgaragen-Bau schwer beschädigt, aber kein Baustopp
Teil des Hauses samt Heizanlage wurde behördlich gesperrt. Bild: privat

MATTIGHOFEN. Schwer getroffen ist eine Familie in Mattighofen, deren Haus durch eine Nachbarbaustelle massiv beschädigt wurde.

Bei Bauarbeiten zu einer Wohnanlagen-Tiefgarage in der Nähe des Mattighofner Stadtplatzes sanken Teile des Hauses ab. Die betroffene Familie, die ausziehen musste – kurz vor Weihnachten unverschuldet kein Dach über dem Kopf hat und bei Freunden wohnen muss –, ist zu allem Überdruss mit weiteren Scherereien konfrontiert.

Als Baubehörde forderte die Stadtgemeinde den geschädigten Hausbesitzer auf, innerhalb einer Frist ein Sanierungskonzept vorzulegen. Die oberösterreichische Bauordnung sehe das so vor, auch wenn ein anderer den Schaden verursacht hat.

Über die noch gar nicht besonders "tiefe" Tiefgaragenbaustelle wurde allerdings kein Baustopp verhängt. Eine Umstand, der der ohnehin schwer getroffenen Familie besonders zusetzt. Das Absinken sei noch nicht zum Stillstand gekommen – im Fall eines Weiterbaus an der Tiefgaragenbaustelle sei laut einem Experten mit einer weiteren Setzung zu rechnen, so Rechtsanwalt Wolfgang Puttinger von der Rieder Kanzlei Puttinger Vogl Rechtsanwälte, an die sich der geschädigte Hausbesitzer gewandt hat. "Wir sind nicht grundsätzlich gegen einen Weiterbau. Aber wir wollen einen Baustopp, bis ein genaues Konzept vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass nicht noch mehr passieren wird. Es gab schwere Fehler, wir wollen bei einem Weiterbau auf die Finger schauen."

Streit um Baustopp

Für die betroffene Familie seien die Umstände zweifelsohne ein schwerer Schlag, heißt es seitens der Stadtgemeinde. "So einen Fall hatte ich noch nie", sagt der Abteilungsleiter des Mattighofner Bauamts, Gerhard Obermaier. Allerdings habe man auf Basis der oberösterreichischen Bauordnung vom betroffenen Hausbesitzer ein Sanierungskonzept einfordern müssen. Für einen Tiefgaragen-Baustopp gebe es auf Basis der Bauordnung allerdings keinen Anlass. "Weil auf der Tiefgaragenbaustelle selbst nichts passiert ist, sondern beim Nachbarn."

Laut Anwalt Wolfgang Puttinger hingegen sei durchaus ein Baustopp zu verhängen, zumal auf der Tiefgaragen-Baustelle sehr wohl vieles "passiert" sei: Laut einem Sachverständigengutachten seitens der Versicherung der Baufirma seien Unterfangungen falsch geplant worden. Die Schadensverursachung liege zum einen beim Planer, zum anderen handle es sich um massive Ausführungsfehler seitens der Baufirma, so Puttinger mit Verweis auf das Gutachten: Gemäß § 41 der oberösterreichischen Bauordnung müsste die Baubehörde – die Stadtgemeinde – einen Baustopp verfügen, so Puttinger.

Hausteil mit Heizung gesperrt

Die Stadtgemeinde ließ die betroffenen Teile des schwer beschädigten Hauses, in denen sich auch eine Öl-Heizanlage samt Tank befindet, sperren. Die Heizanlage musste außer Betrieb genommen werden, die Familie musste somit ausziehen, um nicht zu frieren: Aus einem Haus, das sie von Grund auf sanieren hatte lassen. Jetzt ziehen sich tiefe Risse durch große Teile des Hauses, die unter Krachen um rund 15 Zentimeter abgesunken waren.

"Nochmals, wir sind nicht grundsätzlich gegen einen Weiterbau, fordern aber einen Baustopp. Wir wollen seitens der mit dem Tiefgaragenbau beauftragten Firma ein Konzept vorgelegt bekommen, wie sich sanieren lässt. Das wird vermutlich Hand in Hand mit dem Tiefgaragenbau vonstatten gehen müssen", sagt Wolfgang Puttinger.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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barzahler (7.595 Kommentare)
am 19.12.2014 19:44

Wenn die Paragraphen es so festlegen, die Sachverständigen es ebenso sehen, ist sicher der Besitzer des einsturzgefährdeten Hauses schuld. Hätte er seine Immobile doch in weiser Voraussicht beim Kelleraushub gleich auf die viel späteren nachbarlichen Bauvorhaben entsprechend massiv ausführen lassen.

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CTiefenthaler (542 Kommentare)
am 19.12.2014 14:03

warum immer mehr Menschen "Wutbürger" werden, weil sie zwar ständig zahlen müssen, aber wenn´s drauf ankommt, blöd dastehen.

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mynachrichten1 (15.442 Kommentare)
am 19.12.2014 13:32

wo man sie nicht braucht.
Da macht jemand eine Deponie und das Wasser versickert durch die Verdichtung nicht mehr.
Die Anrainer haben dann halt das Wasser im Garten und Keller.

Und rührt da wer einen Finger? Natürlich nicht und erst recht nicht wenn die absolute Mehrheitsfraktion im Spiel ist.

Beim Sekkieren sind Behörden oft recht tüchtig, aber um einen Fall unkompliziert abzuwickeln zwischen den Parteien - das was eigentlich öffentliche Aufgabe wäre - kann nicht gewährleistet werden.

Zuerst kommt das Parteibuch, damit man beim Mauscheln was hört und dann funktioniert das, was auch ohne sollte.

Geht selten, aber dann doch manchmal was schief - dann schauen alle blöd ZU.

In Kärnten das selbe - wie kann man Messwerte nicht ernst nehmen.

Nach Tschernobyl wurden die Leute trotz bekannter Messwerte des radioaktiven Schnürlregens einfach in falscher Sicherheit meinend, seelenruhig im Freien gelassen.

Beamtenblödheit,Trägheit und Verantwortungslosigkeit

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Gugelbua (31.952 Kommentare)
am 19.12.2014 12:43

man weiß ja das Gesetz ist immer auf
Seiten der Stärkeren.

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( Kommentare)
am 19.12.2014 11:10

Klarheit und Nachvollziehbarkeit so mancher Regelung und hoffe inständig, nie, aber auch wirklich nie mit den Behörden in Österreich, speziell mit der Baubehörde zu tun zu bekommen. "Vurschrift is Vurschrift" hat glaube ich der Herr Karl schon zu sagen gepflegt.

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mynachrichten1 (15.442 Kommentare)
am 19.12.2014 13:41

aber auch Grundverkehrsangelegenheiten ist es immer ratsam, keine Gegner zu haben.

Jeder Zweite den ich kenne - hat mit diesen Schnöseln seine Schwierigkeiten gehabt.

Bei mir genügte es, durch einen Nachbarn, der hinten herum seinen Einflüsse geltend gemacht hat, der Akt immer wieder über die Fristen liegengeblieben ist.

Die Freude mit einem Anwalt hab ich den Abzockern dann auch nicht gemacht - aber ich habe dann durch die Einbeziehung eines Bezirksbauamtchefs doch noch eine Lösung gefunden.

Einige Jahre später hat sich der Bauamtsleiter persönlich bei mir entschuldigt und mir die Hintergründe, die immer auf Chemischer Basis funktionieren geschildert.
Seitdem habe ich ihm vergeben, dem Bauamtsleiter.

Derart Drehereien sind mir besonders in Gemeinden bekannnt, wo große Mehrheiten einer Partei das Sagen haben.

In meinem Fall ÖVP - in Linz war damals ein SPÖ Baulamtsleiter - der seine tollen Spielchen erst aufgehört hat, als er Suspendiert - aus dem AmtsVerkehr gezogen wurde.

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mynachrichten1 (15.442 Kommentare)
am 19.12.2014 13:49

erworben hat, so wie ein Bekannter von mir, dem wurde von vorne herein nahe gelegt, wer hier damals in Kärnten das sagen hat.

Entweder war das noch die FPÖ - oder doch schon die FPK oder eher unwahrscheinlicher eine BZÖ Mannschaft.

Ja, ja, was sich hinter dem Amtsgeheimnis so alles an Getier versteckt, gilt aber offenbar für alle, die ein bisserl zu stark sind.

In Regau kenne ich einen Fall, da wurde das Grundstück wie so üblich problemlos umgewidmet - aber für den Nachbar, denn man offenbar nicht so gerne da hätte - dann noch 2 Mal die Widmung geändert.

Hier muss man sagen, das dieser Gemeinderat wirklich offenbar gar nicht besonders derartige unübliche Handlungen mit voller Zustimmung billigt.

Entweder wissen Sie nichts - oder Ihnen sind halt nicht alle Bürger gleich viel Wert.

Wegschauen?

Zu Weihnachten könnte man vielleicht auch mal ein Herz für alle Bürger haben und nicht für die manchmal viel zu Starken.

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lester (11.409 Kommentare)
am 20.12.2014 05:52

Linz ÖVP ?????

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expertefueralles (18.161 Kommentare)
am 19.12.2014 07:38

Naja .... nur das Nachbarhaus ist einsturzgefährdet.

und was macht die Baubehörde - die Stadtgemeinde?
Sie fordert vom Geschädigten ein Sanierungskonzept, schmeißt die geschädigte Familie aus deren Eigentum und lässt die anderen weiterwerkeln.

Schon erstaunlich, dass diese Vorgangsweise normal sei.

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max1 (11.582 Kommentare)
am 19.12.2014 07:59

ein Kolateralschaden, mehr nicht. Also eigentlich keiner Erwähnung wert.

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lester (11.409 Kommentare)
am 20.12.2014 05:50

MIR san MIR.

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Zaungast_17 (26.401 Kommentare)
am 19.12.2014 07:04

... welche Größen sind denn da am Werk?

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