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Ehemaligen Mithäftling in Justizanstalt Ried misshandelt – Angeklagte verurteilt

Von Thomas Streif, 17. November 2014, 00:04 Uhr
Ehemaligen Mithäftling in Justizanstalt Ried misshandelt – Angeklagte verurteilt
In der Justizanstalt Ried wurde der Mann von den Mithäftlingen geschlagen. Bild: APA

INNVIERTEL. Urteil, je vier Monate unbedingte Haft, gegen die beiden Beschuldigten ist nicht rechtskräftig.

"Muss ich jetzt ins Gefängnis?", will einer der beiden Angeklagten von Richter Andreas Rumplmayr wissen. "Ja, das müssen Sie." Den beiden Männern wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen ehemaligen Mithäftling in der Justizanstalt Ried misshandelt zu haben. Schon im Juli 2014 mussten sich die Beschuldigten, wie in den OÖN berichtet, vor dem Landesgericht in Ried verantworten. Der Prozess wurde damals wegen noch ausständiger Zeugenaussagen vertagt.

Verletzungen im Gesicht

Die Befragungen sind schnell vorbei, denn die Zeugen wollen sich nicht an sehr viel erinnern können. Einer verweigert, wie schon im Juli, die Aussage. "Da kommen ja wirklich die Richtigen zusammen", sagt Rumplmayr, vor dem ein großer Berg an Gerichtsakten liegt. Beim vermeintlichen Opfer wurden im Krankenhaus Prellungen am Jochbein und im Gesicht festgestellt. Er sei immer wieder geschlagen worden, gab er bei seiner Befragung im Juli zu Protokoll.

Die Angeklagten streiten die Tat allerdings vehement ab. "Das stimmt doch alles nicht. Wir haben lediglich hin und wieder in der Zelle Ringkämpfe abgehalten und uns mit den nassen Handtüchern gegenseitig geschlagen. Das war alles freiwillig", so die Version der Beschuldigten bei ihrer Einvernahme im Sommer.

Zudem soll einer der Beschuldigten einen anderen Mithäftling auf dem Innenhof der Rieder Justizanstalt mit Faustschlägen attackiert haben. Auch das bestreitet der junge Mann. Der Verteidiger der Angeklagten fordert einen Freispruch. Es gebe viel zu wenige Beweise. Außerdem seien die Aussagen des vermeintlichen Opfers sehr zweifelhaft, zumal er Schlafmittel und Psychopharmaka genommen hätte.

"Der Zeuge hat glaubwürdig geschildert, dass es Übergriffe gegeben hat", sagt Richter Rumplmayr vor der Urteilsverkündung. Der Mithäftling sei das schwächste Glied in der Kette gewesen und das hätten die Angeklagten ausgenutzt. Der Prozessvorsitzende verurteilt die beiden Männer zu je vier Monaten unbedingter Haft. Erschwerend sind vor allem die einschlägigen Vorstrafen und die Tatwiederholung. "Was ist denn das bitte für ein Witz", so der Kommentar eines Angeklagten, dem jetzt neuerlich ein Aufenthalt hinter Gittern droht.

Der zweite Beschuldigte wird von Justizwachebeamten zurück in seine Zelle begleitet. Ihm droht eine Haftverlängerung um weitere vier Monate. Der Richterspruch ist noch nicht rechtskräftig.

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 17.11.2014 02:27

denen recht!

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