29-Jährigen auf Toilette einer Diskothek bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt
BRAUNAU / RIED. Der Täter musste sich jetzt in Ried vor einem Geschworenengericht verantworten
Erst 18 Jahre alt und schon in Untersuchungshaft: In Begleitung von zwei Justizwachebeamten betritt der eher schmächtige Angeklagte aus dem Bezirk Braunau den Schwurgerichtssaal, ihm wird unter anderem das Verbrechen des Raubes vorgeworfen.
Am 19. Oktober 2019 attackierte der 18-Jährige auf der Toilette einer Rieder Diskothek einen 29-Jährigen. Laut Staatsanwalt Franz-Joseph Zimmer würgte er das Opfer und versetzte diesem einen Faustschlag. Dieser wurde dabei bewusstlos. Der Hauptbeschuldigte und ein "Aufpasser" machten sich mit der Geldtasche des Opfers aus dem Staub.
Es sei auf der Toilette zu einer Rempelei gekommen. "Dann habe ich ihn von hinten gepackt. Wie ich gemerkt habe, dass er bewusstlos ist, habe ich ihn am Boden abgelegt. Zugeschlagen habe ich nicht", sagt der Angeklagte mit leiser Stimme. Den großen Helden spielt er heute nicht.
Die Verletzung des 29-Jährigen an der Stirn kann er sich nicht erklären. Von einer geplanten Tat könne keine Rede sein.
Der Zweitangeklagte sagte, er sei lediglich daneben gestanden. An Details könne er sich aber nicht erinnern. "Ich war alkoholisiert und alles ist sehr schnell gegangen", so der 20-Jährige. Die Attacke seines Freundes auf den 29-Jährigen könne er nicht nachvollziehen. "Das war dumm und hätte nicht sein müssen." Eingegriffen hat er aber nicht. "Ich habe mir ja nicht gedacht, dass was passiert", rechtfertigt er sich vor Richterin Claudia Lechner. Auf die Frage, warum er trotz seiner 20 Jahre noch nie etwas gearbeitet habe, antwortete der Zweitangeklagte: "Das hat sich bisher noch nicht ergeben." Für seine "Aufpasserdienste" erhielt er nach der Tat zehn Euro. Insgesamt befanden sich in der Geldbörse des Opfers 60 Euro.
"Es ist passiert, als ich mir die Hände waschen wollte. Ich wurde gewürgt und habe einen Schlag abbekommen, dann kann ich mich an nichts mehr erinnern", schildert das Opfer die Attacke. "Psychisch war es kurz nach der Tat schwer für mich, mittlerweile geht es wieder."
Acht Monate Haft verhängt
Der Beschuldigte hat Glück: Er kommt mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung, Bedrängnisdiebstahl und Urkundenunterdrückung und nicht wegen des Verbrechens des Raubes davon. Lechner verurteilt ihn zu acht Monaten Haft, zwei Monate davon unbedingt. Mildernd waren das jugendliche Alter, das Geständnis und der Umstand, dass sich der 18-Jährige selbst der Polizei gestellt hatte.
Der Zweitangeklagte erhält eine Diversion und muss 30 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Urteile sind rechtskräftig.
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