"Die Abschlagsfreiheit ist überfallsartig beendet worden"
LINZ. AK-Oberösterreich-Vizepräsident Andreas Stangl sieht Regelung kritisch und fordert, gesetzliche Pension in Verfassung aufzunehmen
Den Arbeitern, den Angestellten und den Vertragsbediensteten werden die "Karotten kurz vor dem Erreichen des Zieles einfach weggenommen", sagt Andreas Stangl, Vizepräsident der Arbeiterkammer Oberösterreich. Die Abschlagsfreiheit bei den Pensionen sei überfallsartig beendet worden.
Ab dem 1. Jänner 2022 ist die abschlagsfreie Hacklerregelung, also die Frühpension für Langzeitversicherte, Geschichte. Die Regelung, wonach man mit 45 echten Beitragsjahren mit 62 Jahren in Frühpension gehen kann, bleibt zwar grundsätzlich bestehen. Allerdings werden die Abschläge in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr wieder eingeführt.
Stattdessen wird ein Frühstarterbonus eingeführt. Damit bekommen Menschen für jeden Monat, den sie vor dem 20. Lebensjahr gearbeitet haben, einen Euro zusätzlich für die Pension. Das Höchstausmaß wird mit 60 Euro pro Monat begrenzt. Für Burgenlands AK-Präsident Gerhard Michalitsch ein "schlechter Deal für jene, die ein Leben lang fleißig gearbeitet haben". Und auch Oberösterreichs Arbeiterkammer-Vizepräsident Andreas Stangl sieht die Regelung weiterhin kritisch: "Das gefällt uns überhaupt nicht", sagt er. Denn auch Kinderbetreuungszeiten werden beim Frühstarterbonus nicht berücksichtigt, was jene Frauen benachteiligt, die jung Mutter geworden sind. Stangl kritisiert auch den Zugang bei der Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspension: "Es muss wirklich auf die Arbeitsrealitäten geachtet werden. Das muss individuell beurteilt werden. Die Menschen brauchen Sicherheit, wie hoch die Pension ist und was die Voraussetzungen sind", sagt Stangl.
Stangl erneuerte auch die Forderung, die Pensionen in der Verfassung zu verankern. Eine parlamentarische Bürgerinitiative der AK Oberösterreich für die verfassungsrechtliche Absicherung erreichte 38.000 Unterschriften.
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