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Corona-Patient wollte in Quarantäne zum Arzt: Drei Monate bedingt

Von nachrichten.at/apa, 24. März 2021, 12:54 Uhr
Das Landesgericht Linz. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Weil er während seiner Corona-Quarantäne hinausgegangen ist und - nachdem er gestürzt war - versucht haben soll, einen Sanitäter zu umarmen, hat ein 71-Jähriger am Mittwoch vor Gericht in Linz drei Monate bedingt wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ausgefasst.

Der Mann sagte, er habe keine Luft bekommen und zum Arzt um einen Asthma-Spray und Tabletten gehen wollen - "ich hab ja nicht weit".

Vor Gericht breitete der Linzer seine triste Lebenssituation aus: Die Lebensgefährtin ist vor einigen Monaten gestorben, die Pension ist knapp, er ist gesundheitlich schwer angeschlagen. Im November war er dann mit Corona im Spital. Als er entlassen wurde, sollte er noch in Quarantäne bleiben, woran er sich aber nicht gehalten hat. Am Weg zum Arzt stürzte er und wurde von der Rettung ins Spital gebracht. Dass er versucht habe, einen der Helfer zu umarmen, stellte er aber in Abrede. Vielleicht habe er versucht sich festzuhalten.

Dass er damals - wie Zeugen es in Erinnerung hatten - betrunken war, stritt der Pensionist auch ab. Er kippe einfach öfter um, weil er so schlecht Luft bekomme. Als der Richter sinngemäß äußerte, dass er aktuell schon den Eindruck habe, dass der Angeklagte alkoholisiert sei, meinte dieser: "Ja, heute habe ich einen Schluck getrunken, wissen S', wegen dem Kreislauf." Trotz der Tragik der Geschichte habe sie aus generalpräventiven Gründen Bedenken hinsichtlich einer Diversion, sagte die Staatsanwältin. Der 71-Jährige wurde dann zu drei Monaten bedingt verurteilt. Er will das Urteil annehmen, die Staatsanwaltschaft erklärte ebenfalls Rechtsmittelverzicht.

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6  Kommentare
6  Kommentare
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LinzerWorte (1.093 Kommentare)
am 24.03.2021 16:26

Hierzu darf man kommentieren.......

https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/illegaler-hatte-uhren-im-wert-von-mehreren-zehntausend-euro-bei-sich;art4,3373061#kommentarArt__outer

Hierzu nicht.....

Da dies immer mit Persönlichkeitsrechten begründet wird sind also die Persönlichkeitsrechte des 71. jährigen Österreicher weniger wert als die des illegalen.....

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Fragender (19.972 Kommentare)
am 24.03.2021 21:55

Im Gegenteil:

Die OÖN versuchen die Patienten und Hassprediger aus dem Kickl/Küssel/Sellner-Sumpf davor zu bewahren, wegen Verhetzung vor Gericht zu landen....

.. ist doch sehr rücksichtsvoll, oder?

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wertzu (797 Kommentare)
am 24.03.2021 13:20

Kranke Welt.
Was diese Regierung macht ist unglaublich.
So menschlich dieser Kurz und seine Konsorten.
Keine Ahnung von nix.
LEUTE schikanieren könnens sonst nix.
.... und es werden nu mehrere zum saufn anfangen weil sonst drucksts des eh alles nimma durch.

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 24.03.2021 14:28

Welche Regierung hat beim Urteil mitgewirkt?

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BamBam1987 (4.118 Kommentare)
am 24.03.2021 15:06

Die Vorgaben kommen, soweit ich weiß, zuerst vom Innen- und in weiterer Folge vom Justizministerium 😧😣

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wertzu (797 Kommentare)
am 24.03.2021 15:25

In kurz sei nehamer Regierung de tyrannische Truppe

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