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Aus für die Almen? Tiroler Urteil erzürnt Bauern

Von Alfons Krieglsteiner und Robert Stammler, 23. Februar 2019, 00:05 Uhr
Aus für die Almen? Tiroler Urteil erzürnt Bauern
Vorsicht: Begegnungen mit Kühen können gefährlich sein. (Symbolbild) Bild: Volker Weihbold

INNSBRUCK/LINZ. Wegen tödlicher Kuhattacke soll Landwirt 490.000 Euro zahlen. Bauernvertreter protestieren, Juristen beruhigen.

490.000 Euro soll Landwirt Reinhard P. aus Neustift im Tiroler Stubaital Tirol zahlen: "Schadenersatz" für ein Menschenleben. Am 28. Juli 2014 hatte seine Mutterkuh-Herde auf einer öffentlichen Straße in einem Wandergebiet im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche attackiert und getötet.

Vor zwei Wochen ging der Zivilprozess am Landesgericht Innsbruck zu Ende, gestern wurde dem Landwirt das schriftliche Urteil zugestellt. Er hatte an der Stelle – in der Nähe befindet sich auch ein gut besuchtes Gasthaus – zwar ein Warnschild aufgestellt, auf eine Einzäunung aber verzichtet. Am Unglückstag war gegen 14.30 Uhr eine Familie mit vier Kindern und zwei Hunden vorbeigegangen. Das hatte die Herde laut Urteil in Aufregung versetzt. Gegen 15 Uhr passierte dann die 45-Jährige mit ihrem Hund die Herde. Der Hund war angeleint. Die Kühe wurden unruhig, näherten sich ihr von hinten und stießen sie zu Boden. Der Hunde konnte sich losreißen und flüchten, die Frau wurde zu Tode getrampelt.

Download zum Artikel

Die Wogen gehen hoch

"Wenn das Urteil Rechtskraft erlangt, könnte es das Aus für unsere Almen bedeuten", warnt Bauernbund-Präsident Georg Strasser. Auch Oberösterreichs Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (VP) hält es für ungerechtfertigt. Er hofft bei allem Mitgefühl für die Hinterbliebenen der getöteten Frau, "dass es in den weiteren Instanzen zumindest abgemildert wird". Johann Feßl, der Obmann des oö. Almvereins, hält das Urteil "für problematisch". Auch in Oberösterreich würden die Wogen hochgehen, "das zeigen die vielen Reaktionen auf WhatsApp". Bei aller Tragik handle es sich bei der tödlichen Attacke um einen Einzelfall. Alle Almen einzuzäunen, sei nicht machbar. "Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt, man muss den Tieren freien Zugang bieten."

Ein Sprecher des Landesgerichts Innsbruck versuchte gestern bereits, den Almbauern diese Ängste zu nehmen: Das Gericht habe nicht die Aufgabe gehabt, zu entscheiden, welche Sicherungsmaßnahmen generell in Weidegebieten nötig seien. Es sei nur im konkreten Fall entschieden worden, dass die Absicherung der Unfallstelle durch ein Warnschild nicht ausreichend gewesen sei.

> Video: Urteil nach Kuhattacke: Gefahr für Almen

"Urteil gut begründet"

Auch Erika Wagner, Vorständin des Instituts für Umweltrecht an der Johannes Kepler Universität, betont: "Das Urteil ist gut begründet. Das Gericht hat stark herausgearbeitet, dass der Unfall an einem Kreuzungsmittelpunkt passiert ist. Zur Absicherung eines solchen neuralgischen Punkts sind Abzäunungen zum Schutz von Menschenleben nötig", sagt Wagner. Sie denkt, dass das Urteil einer Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof (OGH) standhalten wird.

Zwar weiche das Innsbrucker Urteil von der Rechtsprechung des OGH ab, denn dieser habe in den vergangenen zehn Jahren in drei von vier Fällen entschieden, dass zur Absicherung von Kuhweiden keine Umzäunung erforderlich sei. Der Fall im Pinnistal sei aber aufgrund der Verkehrssituation anders gelagert, so Wagner.

 

Tödliche Kuh-Attacken: Die letzte ereignete sich 2017

 

Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Kuh-Attacken auf Wanderer. Neben dem Fall aus dem Stubaital endete auch eine weitere Attacke tödlich: Am 7. Juni 2017 war eine 70-jährige Wanderin auf einer Alm in Erl (Bez. Kufstein) von einer Rinderherde angegriffen und zu Tode getrampelt worden.

Auch in Oberösterreich gab es schon mehrere Opfer „wild gewordener“ Almkühe. Der schlimmste Fall ereignete sich am 21. Juli 2016 auf der Hintersteineralm in Spital/Pyhrn, als ein 79-jähriger Wanderer von einer Mutterkuh, die gerade gekalbt hatte, lebensgefährlich verletzt wurde.

„Man sollte dieses Urteil nicht hochspielen, es gibt insgesamt ganz wenige Unfälle“, sagt Alpenvereins-Chef Thomas Poltura. Er glaubt nicht, dass es „so stehenbleiben wird“. Um derartige Unglücksfälle zu verhindern, sei auch die Aufklärung über das richtige Verhalten wichtig.

„Die Besucher der Bergregionen sind für uns Gäste und Konsumenten“, betont Almvereinsobmann Johann Feßl. Doch ihre Zahl habe sich „extrem vermehrt“. Hotspots sind etwa die Region Hengstpass, Zwieselalm, Wurzeralm – überall dort, wo Parkplätze und Seilbahnen zur Verfügung stehen.

 

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221  Kommentare
221  Kommentare
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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 24.02.2019 18:43

Die Grünen und die SPÖ haben ein Top-Timing:

Pünktlich zu Beginn der MTB Saison fordern sie wieder einmal die Freigabe der Forststraßen für die Moutainbiker.

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 24.02.2019 19:00

Sollte sich einmal einer dieser talwärts Rasenden etwa verletzen, kann er dann den Wegeerhalter verklagen, denn irgendein Vollholler wird ihn sicher verurteilen.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 14:36

Was die meisten Schlauköpfe nicht wissen :

In Tirol muss ein Bauer überhaupt nichts zahlen. Da können die Kühe machen was sie wollen.

Sie können sogar in Orten herumlaufen, also abseits jeder Weide. Demoliert eine Kuh irgendwo ein Auto, fernab von einer Weide, dann dürfen Sie den Schaden selber zahlen. Selbst wenn im Ort auf einem Parkplatz steht.

Das finde ich weitaus befremdlicher als das Urteil.

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penunce (9.674 Kommentare)
am 24.02.2019 14:58

In Indien ja, aber bei uns nicht!

Trotzdem halte ich das bereits gefällte Urteil für rechtswidrig, aber der Rekurs des bauern wird erfolgreich sein!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 19:35

Hier nicht? Ihr redet doch immer von Hausverstand, aber nicht in der Lage das selbst zu wissen oder zu suchen?

https://helpv1.orf.at/index.html@story=2281

Wer im schönen Land Tirol wandern geht und sein Auto neben der Straße abstellt, muss aufpassen. In manchen Gegenden dürfen Kühe frei herumlaufen. Beschädigen sie dabei ein Fahrzeug, so hat der Besitzer Pech gehabt.

Für den Schaden braucht weder der Tierhalter, noch dessen Haftpflichtversicherung aufzukommen.

Die unbeaufsichtigte Haltung der Kühe bleibt tatsächlich ohne rechtliche Konsequenzen bestätigt Help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher, denn bei einem Gebiet, das seit Generationen als Weidegebiet genutzt wird, besteht ein so genannter unbeaufsichtigter Weidegang, das bedeutet, die Kühe können sich dort frei bewegen und auch auf die Straße laufen.

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weinberg93 (16.337 Kommentare)
am 24.02.2019 18:37

Bedenklich finde ich, dass das Bauern-Bashing immer mehr zunimmt!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 20:24

Welches Bauernbashing?

Das dumme Deutsche Touristen Bashing ist aber weitaus größer.

Wer Tiere besitzt, der haftet letztendlich dafür, ob es nun ein Hund, Katze, Schlange, Esel, Bulle, Elefant, Tiger, Kuh ist. Das sagt MEIN normaler Hausverstand.

Würde jemand über eine Kuhweide latschen, dann wäre er selber Schuld, wenn da was passiert.

Aber auf einem öffentlichen Weg, der auch noch viel genutzt wird, da hat der Bauer dafür zu sorgen, dass so etwas nicht passieren kann.

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Harbachoed-Kater (4.911 Kommentare)
am 24.02.2019 23:41

Sagt der städter

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Wariwer (285 Kommentare)
am 24.02.2019 11:44

Kurz gesagt es ist zu einer Situationsänderung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen! auf einer Kuhweide gekommen. Den dadurch entstandenen Schaden soll der Weidebesitzer tragen.
Der OGH wird es hoffentlich richten.

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mitdabei (1.699 Kommentare)
am 24.02.2019 10:24

Wenn ein Mensch in meinen Garten kommt, frage ich ihn, ob er etwas suche. Wenn ein Mensch mit einem Hund in meinen Garten kommt, ersuche ich ihn, das Grundstück zu verlassen und bin etwas erregt. Ist ein Hund in meinem Garten, jage ich ihn weg und bin sehr erzürnt. Den Almkühen geht es genau so. Hunde auf einer Alm müssen dazu abgerichtet sein, sonst haben sie dort nichts verloren, auch an der Leine nicht!!

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 24.02.2019 10:34

Wie wir hörten/lasen, erachten Rinder einen Hund als tödliche Gefahr für ihre Jungen.
Und die „Gastwirtschaft“? Keine Ahnung, ws das ist, ist aber sicher noch nicht so lange dort wie die Almen.

Auch beim Gang ins Wirtshaus darf man das Hirn nicht ausschalten.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 14:26

Völlig realitätsfremd!

Wie oft kommt ein Mensch mit Hund in Ihren Garten?!

In meinem Garten - und der ist immerhin ca. 1000 qm gross, war noch nie ein Fremder mit Hund.

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herst (12.758 Kommentare)
am 24.02.2019 14:42

In meinem Garten - und der ist immerhin ca. 1000 qm gross, war noch nie ein Fremder mit Hund.

Ist der Gartenzaun-die Mauer- unüberwindbar hoch und mit Selbstschussanlage/Stacheldraht ausgestattet?

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 19:39

Nein, es hat sogar eine offene Einfahrt und von einer Wiese, neben der Autobahn, einen offenen Zugang. D.h. entlang des Wiese gibt es keinen Zaun.

Die Autobahn ist allerdings ca. 500 - 800 m weiter weg, aber auf dem ganzen Stück ist kein Zaun.

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herst (12.758 Kommentare)
am 24.02.2019 20:18

Jetzt woas i, wo de Killerkaninchen wohnen.

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weinberg93 (16.337 Kommentare)
am 24.02.2019 18:46

Wenn du 2 m hohe Betonmauern rundherum hast!

Aber es gibt sehr wohl EFH, die nicht oder nur teilweise eingezäunt sind. Und das nicht mit Beton oder hohen Metallgittern, sondern nur mit Pflanzen, z. B. Liguster, Kirschlorbeer oder Hainbuche. Und hoffentlich nicht mit den grauslichen Thujen.

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penunce (9.674 Kommentare)
am 24.02.2019 10:12

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand"....

oder auch:

" Vom Gericht gibt es ein Urteil, Gerechtigkeit gibt es nur im Himmel"....
(wenn man an den Himmel glaubt....)

Das ist in diesen Fall mehr als zutreffend, denn wer will die importierte, aus eitrigen Eutern stammend, schon zu sich nehmen?!

Der Forumsteilnehmer "biobauer" hat es vortrefflich dargelegt, seinen Beitrag kann ich allen empfehlen!

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 24.02.2019 09:34

Mich wundert bei den Kommentaren des LG Innsbruck und der Linzer Rechtsprofessorin eh nichts! Wahrscheinlich auch Halter/Innen von solchen Kötern die ihr Hunderecht überall ausüben dürfen,

Nur halt eine depperte Mutterkuh, für die jetzt der Bauern haftet, versteht nicht, warum ein zivilisationsverzogenes HUndsvieh doch nicht ein Wolf ist. Speziell wenn es Frauerl so lieb hat.

Auf die Realität des normalen Hausverstands zurück gebracht ist der tödliche Vorfall genau in derselben Kategorie wie der Tod jene Frau, die das angesteckte Ladegerät am Handy mit in die Badewanne genommen hat.

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fritzlei (20 Kommentare)
am 24.02.2019 09:22

Auch ich kann das Urteil nicht nachvollziehen. Dass es aber existenzgefährdend ist, kann ich nicht glauben, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Bauer heutzutage keine Haftpflichtversicherung hat. Finde den Artikel etws zu reißerisch.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 24.02.2019 09:55

Ganz sicherlich nicht! Denn ein solches Gerichtsurteil wird wohl kaum absehbar gewesen sein um eine eventuelle Betriebsrisikoversicherung für seine Kuhherde abzuschließen.

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lester (11.402 Kommentare)
am 24.02.2019 09:15

Scheinbar eine fremdenfeindliche Kuh.
Aber im Ernst, es sollte sich sogar schon in Deutschland herumgesprochen haben das Kühe keine Streicheltiere sind.

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Gmundnerer (1.131 Kommentare)
am 24.02.2019 09:02

eine Empfehlung an alle Almenbesitzer !
Eintritt verlangen pro Person, Tageseeintritt für Wanderer.
Kinder frei. Hunde auch Eintritt, wenn überhaupt erlaubt.
Eine Alm ist ein Privatbesitz eines Bauern , meistens,
und er kann darüber entscheiden.
Wenn ein Wanderweg über meine Alm führt ist das mit einem
Vertrag und Geld verbunden.
In der Stadt kann ich auch nicht über jeden Garten einen Wanderweg führen wo Hunde alles erledigen.
Bauern wir wehren uns, jetzt ist der passende Zeitpunkt.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 10:16

Welchen Teil von "öffentlichen Weg zu einer Gaststätte" haben Sie nicht verstanden?

Das ist eine absolute Unart im Forum : seinen Senf dazugeben, ohne den Artikel und Postings zu lesen!

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 24.02.2019 10:43

auch auf einem öffentlichen Weg darf man nicht alle Vernunft fahren lassen. Ist wohl ein Unterschied, ob ich in Wels über einen Platz gehe oder in einem Hochgebirgstalende.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 11:35

Es ging um "Eintritt verlangen" und "Privatbesitz" und um sonst nichts!

Ein öffentlicher Weg ist kein Privatbesitz und Eintritt kann ein Bauer auch nicht verlangen, da ihm der Weg nicht gehört!

Woraus man erkennt : der Schreiber hat weder den Artikel gelesen, noch die Postings, sondern einfach drauf los geschrieben. Was aber nicht mit dem tatsächlichen Hergang zu tun hat.

Es geht um diese Unart, etwas zu Artikel zu schreiben, deren Inhalt man nicht richtig gelesen hat. Um sonst nichts!
Man sollte schon einen Artikel lesen, bevor man etwas dazu schreibt!

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despina15 (10.072 Kommentare)
am 24.02.2019 16:07

na ja, ich bin immer mit meinen
Hunde auf Almen unterwegs, hatte
noch nie Probleme, die Hunde sollten
auch richtig erzogen sein, bei Fuss
gehen, lautlos, ohne Gebell!

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Hillsmith (3.544 Kommentare)
am 23.02.2019 20:08

Was für ein besonders tragischer Zwischenfall. Ich denke wenn man als TouristIn nach Österreich kommt, dann soll man nicht auch noch damit rechnen müssen, dass man von Tieren zu Tode getrampelt wird. Noch dazu, wo es sich offenbar um keine besondere Sperrzone handelt. Was die Zukunft der Almen anbelangt, so kann dies der Beginn eines Diskussionsprozesses sein. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Art der Landwirtschaft konkurrenzfähig ist und ohne Förderungen auskommen könnte. Andererseits ist in unserer Zivilisation niemandes Leben davon abhängig, dass Tiere die kargen Berge abgrasen um daraus ein paar Liter Milch zu generieren. Und bei den Förderungen wird gerne mit dem Erhalt traditioneller, aber auch tourismusträchtiger Regionen argumentiert. Womit der Kreis sich auf fatale Weise schließt. Es wäre an der Zeit, über eine Renaturierung, Aufforstung und überwachte, nur eingeschränkt zugängliche Wildparks nachzudenken.

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Biobauer (6.035 Kommentare)
am 23.02.2019 21:13

Ja mein lieber hillsmith, die Milch und der käse kommt aus dem Supermart, ja genau das Fleisch natürlich auch.
Sie entsprechen genau den degenerierten Zeitgenossen die jedes Gefühl für unser privilegiertes leben verloren hat.

Leider steht dieses privilegierte Leben auf tönernen Füssen von Raubbau an Urwäldern, und Verödung konventionell bewirtschaftet Böden.

Ich darf ihnen Mitteilen, wir sind die erste privilegierte Generation seid es den Menschen gibt die keinen Hunger mehr kennt.
Generationen vor uns haben dafür gekämpft die Almen Buschfrei zu machen um der Natur das Verhungern abzuringen.

Sie sind sich zum Glück der Respektlosigkeit ihres Beitrags nicht bewusst.

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rudigier (350 Kommentare)
am 23.02.2019 21:49

wenn die Kühe im Stall bleiben brauchen sie doch mehr Heu. Wenn es heuer wieder wochenlang oder gar monatelang nicht regnet, wo kommt dann das Heu her? Im Gebirge ist es vielleicht noch besser weil es mehr Gewitter gibt, aber da dürfen die Kühe ja nicht mehr hin.

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transalp (10.131 Kommentare)
am 24.02.2019 00:12

An Biobauer
Dem stimme ich voll inhaltlich zu!

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Harbachoed-Kater (4.911 Kommentare)
am 24.02.2019 08:35

ch darf ihnen Mitteilen, wir sind die erste privilegierte Generation seid es den Menschen meint wohl Österreich.

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mitdabei (1.699 Kommentare)
am 24.02.2019 10:31

Klingt vernünftig, zielt aber nicht auf das Fehlverhalten einer Person mit einem Hund auf der Alm ab.
Die Natur gehört uns allen, leider aber sind ganz viele nicht daran interessiert, sie uns zu erhalten. Dazu bräuchten wir nur ein bisschen Hausverstand gepaart mit WOLLEN!

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transalp (10.131 Kommentare)
am 24.02.2019 00:09

An Hills. .
Oje, zu ihrem Kommentar!
Lesen Sie den Beitrag von "Biobauer" unten:
Er trifft es auf den Punkt!
.
Und Sie, "Hillsmit", dürften, wie es scheint, von der Praxis und vom traditionellen Leben keine Ahnung haben. .

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ahtiwsor (193 Kommentare)
am 24.02.2019 20:50

Etwas wirklichkeitsfremd! Waren Sie schon einmal auf einer Alm?

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Caracalla (334 Kommentare)
am 23.02.2019 19:54

Ein lebensfernes Urteil!

Wenn etwas passiert,gibt es immer Leute,welche die Schuld bei anderen suchen,noch dazu,wenn sie Geld wittern!
Jahrhunderte gibt es in Österreich Almbewirtschaftung.Wanderer sind willkommen ,aber es werden welche abstürzen,welche werden von Steinschlag getroffen und andere von Tieren gerempelt,niedergetrampelt, verletzt bis zum erlittenen Tod.Niemand und nichts kann gegen diese Möglichkeiten versichern:Keine Attacke eines Tieres rechtfertigt die Existenzvernichtung eines Gerbirgsbauern.Dieses Schandurteil wird nicht halten.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 24.02.2019 09:41

Ob dieses abenteuerliche Urteil nicht doch "halten" wird - daran habe ich leider wenig Zweifel! Die Richterei findet immer irgend welche "Begründungen" - selbst wenn es den "Laien" logisch erscheint, dass ein Raubzeug wie ein Hundsvieh eben nur streng angeleint überhaupt das heimische Grundstück verlassen dürfte. Und schon gar nix frei "in der Wildbahn" herum zu schnüffeln hat.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 24.02.2019 10:21

Es rechtfertigt den Tod eines Menschen und finanziellen Ruin einer Familie, wenn man von dem Verdienst des Geschädigten abhängig ist?!

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clarazet (6.212 Kommentare)
am 23.02.2019 19:45

Man kann Fälle ganz schwer vergleichen, warum aber mal so und mal so entschieden wird, entzieht sich dem Verständnis eines Nichtjuristen.

Bei dem kleinen Mädchen siehe Link lehnt ein ÖVP Politiker jeden Schadenersatz ab, weil der Beklagte nicht Veranstalter war.

https://www.tt.com/panorama/verbrechen/15327683/kind-mit-heissem-punsch-verbrueht-schuld-und-haftungsfrage-ungeklaert

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amha (11.322 Kommentare)
am 24.02.2019 06:57

Und ginge es nicht um einen ÖVPler, dann wäre dir die Sache keinen Beitrag wert.

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 23.02.2019 18:50

Kühe auf Gut Aiderbichl bringen dann kann nix passieren.
Heute kann man eh alles künstlich herstellen, da gehören so gefährliche Tiere wie Rinder ausgerottet!!

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transalp (10.131 Kommentare)
am 23.02.2019 19:03

An Sau..
Dummer Kommentar zu einem ernsten Thema.

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weinberg93 (16.337 Kommentare)
am 24.02.2019 00:07

Für mich ist das nicht dumm, sondern ironisch!
Dumm ist für mich eher jemand – nicht gegen dich gerichtet – der sowas nicht durchschaut.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 24.02.2019 04:04

Nicht jeder wird's durchschauen - doch fast jeder, der in solchen Foren verkehrt. Wer das nicht tut, ist unerfahren und im Grenzfall wirklich „dumm“.

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 24.02.2019 05:02

Danke fürs Aushelfen 😊🤣

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 23.02.2019 18:18

Fehlurteile am laufenden Band.

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Miaegal (65 Kommentare)
am 23.02.2019 17:19

Es gibt nur drei Lösungen für die Bauern nach diesem Urteil:

Wo es geht (private Wege), das Betreten der Weide verbieten.

Wo es nicht geht (öffentliche Wege/Straßen), die Alm aufforsten oder verwildern lassen.

Oder es übernehmen die Nutznießer (Tourismusbetriebe) die vollen Kosten für die Einzäunung und eine eventuelle Haftung.

Es gibt keinen Grund für die Bauern den Schädel für den Tourismus hinzuhalten.

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transalp (10.131 Kommentare)
am 23.02.2019 17:52

An Miaegal:
Wollen wir das?

Nein?

Dann gibt es nur eins:
1. Hausverstand einschalten
2. Hunde (vor allen jene aus Städten) zu Hause lassen!
Siehe auch meine Kommentare weiter unten. ..

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Miaegal (65 Kommentare)
am 23.02.2019 18:28

Es geht nicht darum was wir wollen, es geht darum, wer das Risiko trägt!

Da das Jahrelange predigen, wie man sich auf Almen mit Rindern zu Verhalten hat, null bewirkt hat, müssen die Bauern auf sich selbst schauen und nicht darauf, was andere wollen!

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transalp (10.131 Kommentare)
am 23.02.2019 19:18

An miaegal
Almwirtschaft gibt es - wie lange?
Hunderte Jahre?
Und jetzt soll alles anders werden?
.
Ich nehme hier die Landwirte, Almbewirtschafter in Schutz:
.
Es geht in Richtung einer Klages-Kultur und alles "Deppen-sicher"- machen.
Wie im USA-Justiz -System.
Wollen wir das?
Wohl sicher nicht.
Die einzigen Gewinner sind dort Anwälte, und wir werden von Regelungem, Vorschriften usw. umhüllt. ..
.
HAUSVERSTAND einschalten.
Dann klappt es weiterhin. !!

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Miaegal (65 Kommentare)
am 23.02.2019 19:30

Man muss sich der Zeit anpassen, und wenn mir klagen drohen,muss ich als Bauer entgegenwirken!

Es kann nicht sein, dass die Tourismusbetriebe profitieren und die Bauern das Risiko tragen für nichts!

Wie bereits als dritte Lösung vorgeschlagen, die Nutznießer sollen dafür bezahlen, dann muss auch nichts gesperrt werden.

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