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Stromleitung im Almtal: Land prüft UVP-Verfahren

12. September 2018, 00:04 Uhr

VORCHDORF. Bei der geplanten 110-kV-Leitung von Vorchdorf nach Kirchdorf ist noch nicht gewiss, ob eine Umweltverträglichkeitsprügung (UVP) durchgeführt werden muss. Das Land Oberösterreich prüft diese Frage derzeit nochmals.

Bei der Energie AG, deren Tochter Netz Oberösterreich AG die Stromleitung plant, geht man von einer Entscheidung binnen 18 Monaten aus. So lange sind, wie berichtet, die Arbeiten unterbrochen.

Verursacht hat den vorläufigen Baustopp ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Trassenaushiebe auch als Rodungen zu werten sind. Anders als berichtet, ist damit aber nicht automatisch eine UVP-Prüfung verbunden.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 12.09.2018 04:44

"Verursacht hat den vorläufigen Baustopp ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach Trassenaushiebe auch als Rodungen zu werten sind. Anders als berichtet, ist damit aber nicht automatisch eine UVP-Prüfung verbunden."

Die Verfechter des Erdkabels sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Trassenaushiebe und Rodungen beim Erdkabel wesentlich umfangreicher sind, wenn sie schon meinen, wegen der Freileitung den EGH einspannen zu müssen. Das verläuft nämlich DURCHGEHEND und die Rodung samt Befahrbarkeit mit allfälligen Fundamenten muss für schweres Baugerät möglich sein. Und wo die Leitung durch einen Wald geht, darf man nicht mehr aufforsten wegen der tiefen Wurzeln.
Und in 3-4 Jahrzehnten wiederholt sich das Theater.
Aber sie sollen sich nicht wundern, wenn es wegen der dummen Verzögerung wegen des sturen Standpunktes schlimmstenfalls mal zu einem Stromengpass kommt, selber schuld. Dann können sie abends mit Kienspänen Bücher lesen. zwinkern

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( Kommentare)
am 12.09.2018 08:25

Hintergrundleser, das ist das Uninformierteste, was ich seit Langem gelesen habe. Die Erdkabeltrasse führt selbstverständlich nicht duch Wald (von minimalen Stückchen abgesehen), und selbst wenn, dann wäre die freizuhaltende Trassenbreite 3 (drei!) Meter im Gegensatz zu 40 (vierzig!) bei der Freileitung.
Guten Morgen ansonsten.

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hintergrundleser (4.812 Kommentare)
am 12.09.2018 11:52

Sie sind da zwar persönlich voreingenommen, dennoch ein paar Beispiele:
Grabung einer 110 kV-Leitung in der BRD:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a8/Bau_der_unterirdischen_110.000-Volt-Leitung_zwischen_Zimmern_und_Rottweil.jpg
Weiter geht es mit 380 kV, da muss man halt die Werte reduzieren:
https://www.emf-portal.org/uploads/erdkabel-de.png
Weiter bezogen auf 380, wie gehabt, BRD-Vorschriften, entsprechend reduzieren:
Bei Freileitungen muss dabei ein Mindestabstand vom Boden zur Leitung eingehalten werden. Bei Erdkabeltrassen darf dagegen lediglich ein Bewuchs mit flachen Wurzeln zugelassen werden. Nach der Fertigstellung ist eine Schneise für eine 2-systemige Freileitung auf der 380-kV-Ebene etwa 70 Meter breit, ihr Kabelpendant ca. 25 Meter. Für vier Systeme wird bei der Freileitung der Mast nur höher, die Breite der Kabeltrasse verdoppelt sich aber.
https://www.50hertz.com/Portals/3/Galerien/Broschueren/Erdkabel-Freileitung.pdf

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Naturhueter (109 Kommentare)
am 12.09.2018 17:35

lieber Hintergrundleser deine Rechnung einfach reduzieren stimmt nicht du musst eine Proporttioalrechnung machen. Nicht 5 Äpfel minus drei Birnen

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