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Hitler-Haus: Kaufangebot statt Vertragsauflösung

03. März 2015, 00:04 Uhr
Hitlerhaus
Hitler-Geburtshaus befindet sich in Salzburger Vorstadt in Braunau Bild: OON

BRAUNAU. Jeweils zum 1. März kann das Innenministerium den Mietvertrag für das Geburtshaus Adolf Hitlers in Braunau kündigen. Kündigungsfrist: ein Jahr. Der Termin ist auch heuer verstrichen.

Hauseigentümerin Gerlinde P. bekommt weiter 4800 Euro Miete monatlich; Ministerium und Stadt tragen die Kosten gemeinsam.

Warum das Ministerium vom Kündigungsrecht nicht Gebrauch gemacht hat, erklärt ein Sprecher gegenüber den OÖNachrichten so: Man habe der Hausbesitzerin ein Kaufanbot übergeben, zu dem sie noch nicht Stellung genommen hat. Das Ministerium will vorerst ausloten, ob es eine Bereitschaft zum Verkauf gibt, und dann einen Gutachter mit der Feststellung des Hauswertes beauftragen. Erst dann wäre ein Kaufpreis zu beziffern.

Das Grundproblem hat sich freilich nicht geändert: Von der Eigentümerin sind keine klaren Aussagen zur Zukunft des Objekts zu bekommen. Größere Umbauarbeiten sind nicht möglich, weil solche Maßnahmen ohne schriftliche Zustimmung der Besitzerin nicht durchgeführt werden können.

Fest steht nur, dass sie eine Nutzung im historischen Zusammenhang ("Haus der Verantwortung" etc.) ablehnt. Klar ist auch, dass eine Enteignung "im öffentlichen Interesse" kaum durchzubringen wäre. Das Innenministerium hat dazu drei Expertisen angefordert, die noch nicht vollständig vorliegen. Verfassungsrechtler sind sich jedoch einig, dass ein Enteignungsversuch keine Option ist. (chk)

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3  Kommentare
3  Kommentare
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naalso (2.144 Kommentare)
am 03.03.2015 09:08

Schritt 1: Mietverhältnis aufkündigen.
Schritt 2: warten, bis Haus baufällig ist, weil sie ja wahrscheinlich nix mehr reinsteckt, wenn sie keine Mieterlöse mehr hat.
Schritt 3: Abriss der baufälligen Ruine.

Dauert zwar ein paar Jahre, aber dann isr Ruh.

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( Kommentare)
am 03.03.2015 07:05

die Eigentümerin hat vermutlich ein Naheverhältnis zu einschlägigen Kreisen - will deshalb kein Gedenkhaus. Da muss man ihr nicht auch noch Geld hinterher schmeißen.

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Vollhorst (4.973 Kommentare)
am 03.03.2015 08:33

Solche haltlosen Unterstellungen sind glücklicherweise kein rechtlicher Standpunkt.

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