3 Fragen an ... Wolfgang Weigl
Der Jurist der Abteilung Wasserrecht in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung zum Wasser-Fall Goldwörth.
OÖN: Das Wasser der Gemeinde Goldwörth ist laut Prüfungen einwandfrei – und darf trotzdem nicht in öffentlichen Gebäuden als Trinkwasser verwendet werden. Warum nicht?
Weigl: Hier geht es um die rechtliche Komponente laut Wasserrechtsgesetz: Während Hausbrunnen nicht bewilligungspflichtig sind und daher das Wasser für den privaten Gebrauch genutzt werden kann, gelten hingegen für eine bestimmte Verwendung der Wassernutzung – also für den Gebrauch in öffentlichen Gebäuden – umfangreiche Schutzverordnungen.
OÖN: Wie dramatisch ist die derzeitige Situation für die Bevölkerung?
Weigl: Da es keine negativen Trinkwasserbefunde gibt, besteht in keinster Weise Anlass zur Beunruhigung, es ist auch keine Gefahr in Verzug. Hier geht’s um die nachhaltige Wasserversorgung.
OÖN: Wie lautet die zentrale Frage dieses Verfahrens, das mittlerweile Sache des Verwaltungsgerichtshofes ist?
Weigl: Die Frage lautet: Ist für den Betrieb des Wassers in einer öffentlichen Anlage ein Schutzgebiet notwendig oder nicht?