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Ein Streit um den Goldschmuck der Braut

Von Robert Stammler, 01. März 2019, 05:24 Uhr
Ein Streit um den Goldschmuck der Braut
Tradition: Türkische Bräute erhalten Goldschmuck als Hochzeitsgeschenk. Bild: OÖN

LINZ. Islamische Riten bestimmen das Leben religiöser Moslems in Österreich. Bei Rechtsstreitigkeiten nimmt die Zivilgerichtsbarkeit darauf Rücksicht - und zieht auch Grenzen.

Circa 700.000 Menschen muslimischen Glaubens leben inzwischen in Österreich. Wie die autochthone Mehrheitsbevölkerung heiraten sie, lassen sich scheiden oder vermachen im Todesfall ihren hinterbliebenen Angehörigen Vermögenswerte. Rechtstreitigkeiten landen dann vor den Zivilgerichten, die sich auch mit islamischen Gebräuchen und Rechtsvorschriften auseinandersetzen müssen. Zwei aktuelle Fälle veranschaulichen, wie die Justiz damit umgeht.

Der türkische Goldschmuck

Einen kleinen Goldschatz bekam die Braut auf einer türkischen Hochzeit in Traun von den Eltern des Bräutigams und ihren Angehörigen geschenkt: Zehn Goldarmbänder und ein goldenes Schmuckset aus Halskette, Ohrringen und Armreifen. Der Wert: geschätzte 30.000 Euro. Wie es der türkischen Tradition entspricht, wurden der Braut die Schmuckstücke während der Hochzeitsfeier vor den Augen der etwa 200 geladenen Gäste umgehängt. Ein paar Tage später wurden die Schmuckstücke in einem Banksafe verwahrt.

Doch das Eheglück währte nur etwa vier Jahre. Die Frau zog aus der gemeinsamen Wohnung aus, übersiedelte nach Ingolstadt und reichte die Scheidung ein. Den im Banksafe verwahrten Goldschmuck nahm sie mit. Der Noch-Ehemann ließ sich dies nicht gefallen und reichte Klage auf Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft (Paragraf 830 ABGB) beim Bezirksgericht Traun ein: die Hälfte des Goldschmucks gehöre ihm, weil dieser bei der Hochzeit beiden Eheleuten geschenkt worden sei.

Doch das Gericht schloss sich der Rechtsansicht der beklagten Frau an und wies die Klage ab: Es sei "vorherrschende Auffassung im türkischen Kulturkreis", dass der bei der Hochzeit der Braut umgehängte Goldschmuck auch ausschließlich der Frau gehöre, um diese im Falle der Trennung finanziell abzusichern. Das Trauner Bezirksgericht verwies dabei auf ähnliche Urteile in Deutschland. "Geschenke an das Brautpaar sind grundsätzlich beiden Eheleuten zuzurechnen", sagt der Linzer Rechtsanwalt Franz Haunschmidt, der die Ehefrau vertritt. Der Goldschmuck stehe aber nach traditionellem islamischem Verständnis ausschließlich der Braut zu. "Das wird von der österreichischen Rechtsordnung auch anerkannt." Denn Schenkungen basieren auf Willenserklärungen, die im Zweifel nach der "Vertrauenstheorie" auszulegen sind und dabei ist das kulturelle Umfeld der Streitparteien entscheidend. Die Chancen, dass das Urteil rechtskräftig wird, seien gut, denn der Rechtsvertreter der Gegenseite habe in Aussicht gestellt, kein Rechtsmittel zu erheben, berichtet Haunschmidt.

Die iranischen Erben

Rechtskräftig durch den Obersten Gerichtshof entschieden wurde kürzlich ein Rechtsstreit zwischen den Erben eines verstorbenen Iraners, der im Raum von Wels lebte und der eine Ehefrau, zwei Söhne und zwei Töchter hinterlassen hat. Gemäß internationalem Privatrecht gilt iranisches Erbrecht, wenn ein iranischer Staatsangehöriger in Österreich verstirbt und auch die Erben hier leben.

Ein Staatsvertrag zwischen Österreich und dem Iran spezifiziere die Erbfolge, sagt Paul Fuchs, Rechtsanwalt in Thalheim, der eine der beiden Töchter rechtlich vertreten hat. Denn das iranische Erbrecht benachteiligt weibliche Erben gröblich: Töchter erben nur halb so viel wie die Söhne. "Das ist traditionsbedingt im Iran so, denn nur die Söhne sind gegebenenfalls für die Eltern unterhaltspflichtig, aber nicht die Töchter."

Diese Ungleichbehandlung wollte die Tochter nicht hinnehmen und zog mit Erfolg vor Gericht. Eine solche Geschlechterdiskriminierung verstoße gegen die "Grundwertungen des österreichischen Rechts" (dem "Ordre Public"), daher gelte bei der Abwicklung der Verlassenschaft nicht iranisches, sondern österreichisches Erbrecht.

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Autor
Robert Stammler
Redakteur Land und Leute
Robert Stammler

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26  Kommentare
26  Kommentare
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Motzi (4.918 Kommentare)
am 01.03.2019 20:08

Bald kommt Schariarecht und dann geht es hier richtig ab.

Der Zug ist nicht mehr aufzuhalten.

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rdh47 (84 Kommentare)
am 01.03.2019 16:00

700.000 zu viele

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bergere (3.190 Kommentare)
am 01.03.2019 14:01

Wenn Sie sofort ausreisen sollte der Schmuck beiden gehören.

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metschertom (8.070 Kommentare)
am 01.03.2019 13:30

Leben wir in einem Plemplem Staat? Wir leben in Österreich und da gelten unsere Gesetze! Und nicht die der Zivilisations - Entwicklungsländer. Sollen sich ihren Schei.. in ihrer Heimat austragen.

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zivi111 (600 Kommentare)
am 01.03.2019 13:18

Wer die - heute noch geltende - diesbezügliche Regelung im österreichischen Recht (ABGB) kennt wird keinen Unterschied zum islamischen Gewohnheitsrecht feststellen:

§ 1247. Was ein Mann seiner Ehegattin an Schmuck, Edelsteinen und andern Kostbarkeiten zum Putze gegeben hat, wird im Zweifel nicht für gelehnt; sondern für geschenkt angesehen.....

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 01.03.2019 14:33

@zivi111: Genau so ist es!

"Putz": Dieses Schöne Wort liest man ja heute leider nicht mehr oft. "Tand" auch nicht.

Manche tun hier so, als ob wegen diesem Urteil die "türkische Gesetzgebung" hier einreissen würde. Dabei ist es einfach so, dass der Richter sich an die "üblichen Regeln" (für so türkische Hochzeiten) gehalten hat, weil keine Dokumente über die Schenkung vorlagen.

Das ist normal und nicht schlecht.

Aber noch einmal: Wenn die werten Hochzeitspartner Probleme und Unstimmigkeiten vermeiden wollen (habe ich es ihr nur umgehängt wie einem Christbaum oder doch geschenkt), dann brauchen sie nur einen schriftlichen Vetrag abzufassen. Und der Richter weiss, woran er ist, wenn es Streitigkeiten gibt.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 01.03.2019 14:37

@zivi111:

Und wo wir gerade beim ABGB waren, hier noch mein Liebling-Paragraph daraus (wäre auch für SWAP-Geschäfte u.ä. wichtig zu beachten):

§. 21. Diejenigen, welche wegen Mangels an Jahren, Gebrechen des Geistes, oder anderer Verhältnisse wegen, ihre Angelegenheiten selbst gehörig zu besorgen unfähig sind, stehen unter dem besonderen Schutze der Gesetze. Dahin gehören: Kinder, die das siebente; Unmündige, die das vierzehnte; Minderjährige, die das vier und zwanzigste Jahr ihres Lebens noch nicht zurückgelegt haben; dann: Rasende, Wahnsinnige und Blödsinnige, welche des Gebrauches ihrer Vernunft entweder gänzlich beraubt oder wenigstens unvermögend sind, die Folgen ihrer Handlungen einzusehen; ferner: diejenigen, welchen der Richter als erklärten Verschwendern die fernere Verwaltung ihres Vermögens untersagt hat; endlich: Abwesende und GEMEINDEN.

(man beachte: GEMEINDEN!) Ohne weitere Worte...

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rri (3.208 Kommentare)
am 01.03.2019 12:56

Schön langsam kommen mir Zweifel an unserem Rechtsstaat. Lt. unserer Verfassung sind alle Menschen gleich, gilt gleiches Recht für alle. Es kann doch nicht sein, dass es "folkloristische" Ausnahmen gibt - besonders für Gruppen, die des öftern ihre "interne" Gerichtsbarkeit vorziehen. Als nächstes kommt das obere Mühlviertel bzw. kommen Tiroler Seitentäler mit ihrem Landrecht. Ich will nicht akzeptieren, dass Bräuche aus dem Land der Skipetaren bzw. aus Ostanatolien quasi via Gericht legitimiert werden. Führen wir dann die Blutrache bzw. Vielehe auch ein - nur weil es in gewissen Ländern der Brauch ist? Wo bleibt der Aufschrei unserer gesetzgebenden Körperschaften - wenn die von ihnen beschlossenen Gesetze werden durch einen Richter unterlaufen werden. Die FPÖ hat ein komisches Rechtsverständnis - ok. Aber SPÖ, ÖVP, Grüne, NEOS, Pilz usw. müssten doch aufschreien.

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rri (3.208 Kommentare)
am 01.03.2019 13:00

Nochmals: wer sich nicht an die österreichischen Gesetze halten will und nun glaubt, ostanatolisches Brauchtum bei uns implementieren zu können, soll sich schleichen - und zwar dorthin, wo die Bräuche toleriert werden.

Wenn Richter bewusst gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, wie soll denn dann die Rechtsanwendung aussehen. Rechtsschutz und Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit stehen auf der Kippe. An unsere Opposition gerichtet: hier gibt es ein Betätigungsfeld - achten Sie auf unsere Rechtsstaatlichkeit - nicht nur in Bezug auf die FPÖ, sondern auch in Bezug auf diverse Einwanderer, welche glauben, ihre unseren Gesetzen nicht entsprechenden Sitten und Gebräuche durchdrücken zu müssen.

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rdh47 (84 Kommentare)
am 01.03.2019 15:56

unsere Opposition.... ROTE und GRÜNE sind DERZEIT UNFÄHIG als Opposition

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Fensterputzer (5.148 Kommentare)
am 01.03.2019 16:23

Das ist ein Zivilprozess, kein Strafrechtlicher.
Bitte zu unterscheiden.

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hepi1954 (349 Kommentare)
am 02.03.2019 08:57

Sag mal, bist du so blöd oder stellst du dich nur so? Wie oft soll man es dir noch in dein rassistisch verseuchtes Gehirn prügeln, der Richter HAT nach österreichischem Gesetz entschieden!

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Haselmaus (13 Kommentare)
am 01.03.2019 13:23

Wie würden Sie denn als Richter entscheiden, ob der Goldschmuck der Braut alleine oder beiden Ehegatten je zur Hälfte gehört, wenn nichts Schriftliches vereinbart worden ist?
Natürlich muss der Richter dann ähnliche Fälle zur Beurteilung heranziehen, und wenn es bei türkischen Hochzeiten üblich ist, dass der Schmuck der Braut alleine gehört, gilt das eben auch für den Fall, den er zu entscheiden hat.
Nur zur Beruhigung, das ist keine Bevorzugung der ausländischen Mitbürger, wenn es um eine Tiroler Bauernhochzeit gegangen wäre wären halt die Bräuche in Tirol die Entscheidungsgrundlage.

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vinzenz2015 (46.400 Kommentare)
am 01.03.2019 15:15

Zit.@zivi oben:
§ 1247. Was ein Mann seiner Ehegattin an Schmuck, Edelsteinen und andern Kostbarkeiten zum Putze gegeben hat, wird im Zweifel nicht für gelehnt; sondern für geschenkt angesehen.....

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renele (3.081 Kommentare)
am 01.03.2019 12:56

Hat mich immer fasziniert die türkischen Hochzeiten. Da kamen Gäste mit Autos die mehr als Luxus waren von allen möglichen Ländern, die Frauen mit Gold behangen und das Brautpaar lebte im sozialen Gemeindebau.

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haspe1 (23.645 Kommentare)
am 01.03.2019 12:32

Was beim Iran-Erbin-Fall hier fehlt, ist die Information, ob diese Tochter, für die eine österreichische Regel gültig wurde, ist, ob diese Tochter Iranerin ist oder Österreicherin.

Zur Türkischen Goldschmuck-Schenkung: Das Problem lässt sich in Zukunft leicht lösen, wenn jeweils ein schriftlicher Vertrag darüber abgefasst wird, wer nun genau der/die beschenkten sind, die Braut, das Ehepaar oder sonst jemand.

"Rituelle Übergaben" sind das eine, genaue Verträge das andere.

Oder man macht eben keinen Vertrag und streitet hinterher vor Gericht. Der Peter Resetarits macht dann sicher wieder eine schöne ORF-Sendung "Schauplatz Gericht" darüber, wo man sich erheitern kann, wenn man die Seitenblicke, Kochsendungen, Startup-Sendungen und Trödel-Schätz-Sendungen satt hat...

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Ernst_Grasser (1.413 Kommentare)
am 01.03.2019 12:32

Rosinenpickerei also. Aber unsere Justiz is ja eh für vieles zu missbrauchen, wie man gesehen hat.

Sollen froh sein, dass wir sie bei Vergehen/Verbrechen nicht so strafen, wie es in deren Herkunftsländern üblich ist...

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MajaSirdi (4.833 Kommentare)
am 01.03.2019 12:23

Wenn das Gold aus der Türkei stammt, wurde das bei der Einreise auch deklariert???

Gold und Bargeld über 10.000€ musst du beim Zoll melden soweit ich weiß.

Heute halten die Ehen nicht mehr lange, passt der Geruch des Pfurzes nicht wird zum Richter gelaufen ...

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pepone (60.622 Kommentare)
am 01.03.2019 12:22

in den arabischen Länder, sehr oft in dem Zoug (basar )sind ganze Straßen wo NUR Goldwaren verkauft werden.
Ich habe es in Aleppo besucht , UNMENGEN Schmuck wurde angeboten.

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scharfer (5.103 Kommentare)
am 01.03.2019 14:17

alles echt?

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meisteral (11.833 Kommentare)
am 01.03.2019 10:05

Dieser Kniefall der Justiz vor den Ritualen und Sitten anderer Kulturen könnte ja dann auch in der Strafprozessordnung angewendet werden und so dem einen oder anderen straffällig gewordenen Asylwerber helfen.......Ist halt so in deren Ländern.....

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Altabernichtbloed (332 Kommentare)
am 01.03.2019 08:45

Es sollten immer die Rechte jenes Landes gelten, in dem ich lebe. Die Frau mit Gold abzusichern mag in moslemischen Ländern Sinn machen, aber bei uns? Gleiches Recht für alle. Sonst pocht man ja auch ständig auf Gleichberechtigung.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 02.03.2019 10:31

blah blah blah unsinniges Geschreibsel!

Das gilt für jeden Scheidung in Österreich so.
Der Schmuck der Frau gehört auch nach der Scheidung der Frau, der Schmuck des Mannes gehört dem Mann.

Auch Sammlungen gehören der Person, der sie sammelt. Sammelt der Mann also Oldtimer, Briefmarken, Schallplatten, Münzen oder sonst etwas, gehören diese auch bei einer Scheidung dem, der die Sachen sammelt.

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hepra66 (3.822 Kommentare)
am 01.03.2019 08:31

Den Text muss man mehrere Male lesen, bevor man ihn glaubt.
Wahnsinn.

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tofu (6.978 Kommentare)
am 01.03.2019 07:20

Der letzte Schritt bevor die Scharia anstatt unserer Gesetze Anwendung findet.

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Kildis (165 Kommentare)
am 01.03.2019 06:10

Der hat verdient. Egal was passiert, Gold gehört frau. Die sollen damit rechnen.

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