Windischgarstnerhof meldet Konkurs an
WIEN/WINDISCHGARSTEN/STEYR. Das Kurhotel verzeichnete einen großen Umsatzrückgang. 50 Mitarbeiter sind betroffen. Die ungedeckten Forderungen belaufen sich momentan auf knapp 1,8 Millionen Euro.
Die TSS Mecial & Hospitality GmbH mit Geschäftsadresse in Wien und Kurhotel-Betrieb in Windischgarsten in Oberösterreich hat beim Landesgericht Steyr einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens gestellt. Grund ist eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung wegen Umsatzrückgängen bei den Kuraufenthalten. Im Unternehmen sind 50 Mitarbeiter beschäftigt, davon 9 Lehrlinge.
Die Kostendeckung wäre aufgrund der Fixkosten erst bei 85 Kurgästen pro Tag möglich, geht aus dem Konkursantrag hervor, der der APA vorliegt. Der Nächtigungsrückgang war zu groß, um diese Zahl zu erreichen. Schon in den Jahren 2013 und 2014 wurden Verluste verbucht, der Jahresabschluss 2015 wird noch überarbeitet. Die ungedeckten Forderungen belaufen sich momentan auf knapp 1,8 Mio. Euro.
Eine Sanierung des jetzigen Rechtsträgers des Kurhotels Windischgarstnerhof ist nicht vorgesehen. Die Überschuldung ist zu hoch. "Beabsichtigt ist eine Sanierung des Unternehmens im Wege einer übertragenden Sanierung und verbunden mit einer Umstrukturierung", heißt es im Konkursantrag. Es gibt Gespräche mit Investoren über den Verkauf des Unternehmens, in diesem Sinne soll das Unternehmen "jedenfalls fortgeführt werden". Falls nötig, könne dafür eine Garantiererklärung beigebracht werden - von der Gesellschaft S. Moritz Liegenschafts- und Beteiligungs GmbH, die das Nachbar-Hotel betreibt.
Ich war in der Zeit von 2000 bis 20013 Stammgast in diesem schönen Hotel. Als Hr.Schlaminger Chef des Hauses war, war alles in bester Ordnung, dann wurde das Haus verkauft und mit dem neuen GF ging es leider steil bergab. Es war kein Kurhotel mehr, sondern ein normals Hotel mit immer schlechter werdendem Service. Die Ruhe war weg, denn es klangen laute Discoklänge bis in die fgrühen Morgenstunden. Schade dass es so weit gekommen ist
Das wäre überhaupt interessant wie die Zuteilung von Kurgästen "geregelt" wird. Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung!
Interessant ist auch dass der Gf vom windischgarstnerhof auch der Gf vom nachbarhotel s.moritz ist
Natürlich gilt die Unschuldsvermutung
Man glauberts oft gar nicht, was für hochangesehene, allseits beliebte Institutionen, Personen und Vorbilder hinter "ungedeckten Forderungen" stecken in der Hotel- und Wirtshausbranche.