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Wissenswertes zu den Oberösterreich-Wahlen

17. August 2009, 14:31 Uhr
Am 27. September sind Landtagswahlen. Das Ergebnis entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag. Bild: Land OÖ

Die Oberösterreich-Wahlen am 27. September warten mit einigen Besonderheiten und Neuerungen auf. Die OÖN geben Antworten auf die acht wichtigsten Fragen zu Landtags- Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl.

Wer wird am 27. September gewählt?

Die 56 Abgeordneten des oberösterreichischen Landtages, in allen 444 Gemeinden die Gemeinderäte und in einer persönlichen Direktwahl die 444 Bürgermeister. Es wird drei Stimmzettel geben: Einen violetten für die Landtagswahl, einen weißen für die Gemeinderatswahl und einen beigen für die Bürgermeisterwahl.

Wer darf in Oberösterreich wählen?

Das hängt davon ab, ob die Stimme für den Landtag, den Gemeinderat oder die Bürgermeisterwahl abgegeben wird. Für den Landtag sind österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in Oberösterreich wahlberechtigt. Für die Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen auch in der Gemeinde ansässige Bürger anderer EU-Staaten. Diese bekommen auch nur den weißen und den beigen Stimmzettel. Erstmals gilt in Oberösterreich „Wählen ab 16“. Das heißt: Wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet, ist stimmberechtigt.
Bei der Landtagswahl sind das 1,086.327 Personen, davon 132.000 Erstwähler.

Wann steht das Endergebnis fest?

Eine weitere Neuerung: Das Endergebnis der Landtags- und der Gemeinderatswahl steht schon am Abend des 27. September fest. Denn in Oberösterreich wurde festgelegt, dass auch die Briefwahlstimmen bis zu diesem Tag eintreffen müssen. Später zugestellte Briefwahlstimmen gelten nicht mehr.
Die Bürgermeister werden allerdings in vielen Gemeinden noch nicht feststehen. Dort, wo kein Kandidat die absolute Stimmenmehrheit erreicht, findet am 11. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Bürgermeister-Kandidaten statt.

Wie funktioniert die Briefwahl ?

Dazu muss im Wohnsitz-Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragt werden, das ist bereits seit dem Stichtag (5. Juni) und bis drei Tage vor dem Wahltermin möglich. Wahlkarten bekommt, wer am 27. September nicht in seiner Wohnsitzgemeinde anwesend sein kann. Die Wahlkarte ist ein verschließbares Kuvert, in dem die drei Stimmzettel und zwei kleinere Kuverts stecken. Wichtig ist, dass nach dem Ausfüllen der Landtagswahl-Stimmzettel in ein Kuvert (das violette) gesteckt wird, die Gemeinderats- und Bürgermeisterstimmzettel in das andere, graue. Lose eingelegte Stimmzettel werden nicht gezählt.
Beide Kuverts kommen in das große Wahlkarten-Kuvert, das - zugeklebt und außen unterschrieben - portofrei an die zuständige Wahlbehörde in der Gemeinde geschickt wird. Am Wahltag sind auch Abgabestellen für Wahlkarten außerhalb des Wohnsitzsprengels, aber in der eigenen Gemeinde, eingerichtet. „Der normale Weg ist aber der Postweg“, sagt Landeswahlleiter Josef Gruber.

Kann ich sicher sein, dass meine Briefwahlstimme anonym bleibt?

Ja. Denn die eingelangten Wahlkarten werden in den Gemeinen ungeöffnet gesammelt und erst am Wahltag geöffnet. Dann werden die Wahlkuverts zu den anderen in die Urne gesteckt und nach Wahlschluss mit allen anderen Stimmen gemeinsam ausgezählt. Die Landes-Wahlbehörde rechnet mit etwa 100.000 Briefwählern.

Wie viele Parteien werden antreten?

Für die Landtagswahl treten sieben Partien an, in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel stehen werden: ÖVP-Liste Landeshauptmann Josef Pühringer, SPÖ-Sozialdemokratische Partei Österreichs), Die Grünen  (GRÜNE), FPÖ-Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), BZÖ-Liste Uschi Haubner, DC-OÖ-Die Christen Oberösterreich, KPÖ-Kommunistische Partei Österreichs.

Wie werden die Mandate verteilt?

Entweder über Grundmandate in einem der fünf Wahlkreise oder über das Erreichen von landesweit mindestens vier Prozent der Stimmen, dann hat eine Partei Anspruch auf den Einzug in den Landtag. Wieviele Stimmen ein Mandat „kostet“, bestimmt die Wahlzahl: die Anzahl der gültigen Stimmen geteilt durch die Mandate. Im Wahlkreis Linz und Umgebung sind zwölf Mandate zu vergeben, im Innviertel neun, im Hausruckviertel 14, im Traunviertel zehn und im Mühlviertel elf Mandate. Stimmen, die nicht für ein Grundmandat reichen, kommen in das zweite Ermittlungsverfahren auf Landesebene, wo Restmandate vergeben werden.

Wer überprüft die Stimmen?

Inhaltlich darf das nur die Sprengel-Wahlbehörde in den Gemeinden, die die Stimmen auszählt. Die übergeordneten Wahlbehörden in Bezirk und Land dürfen nur nachprüfen, ob das Ergebnis rechnerisch stimmt.

Können Vorzugstimmen vergeben werden?

Ja. Bis zu drei Kandidaten kann eine Vorzugstimme gegeben werden. Dies müssen aber mit der Partei übereinstimmen, die angekreuzt wird.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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( Kommentare)
am 24.08.2009 16:16

Postet hier tatsächlich Haider persönlich? Hier unter uns? Das wäre das größte Beispiel für Bürgernähe seiner gesamten Laufbahn. Warum anonym bleiben??

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( Kommentare)
am 19.08.2009 12:37

Bitte alle für den Pühringer Peppi!

Warum???

Na, klar....weil er das Land liebt!

? ...oder für die Mostbäurin vom Furtherweg.

Ja, ...weil sie den besten Schweinsbraten macht.

Ich persönlich bin für den Schweinsbraten, davon hab ich mehr!

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