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Deutsche Staatsanwaltschaft will Puigdemont abschieben

Von nachrichten.at/apa, 03. April 2018, 10:32 Uhr
Ex-Separatistenführer in Deutschland festgenommen
In Spanien drohen ihm bis zu 30 Jahre Haft: Carles Puigdemont. Bild: APA/AFP

SCHLESWIG. Die Generalstaatsanwaltschaft im deutschen Bundesland Schleswig-Holstein hat beim Oberlandesgericht einen Auslieferungshaftbefehl für den früheren katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigdemont beantragt.

Nach intensiver Prüfung des Europäischen Haftbefehls des Tribunal Supremo in Madrid vom 23. März 2018 sei der Generalstaatsanwalt zu dem Ergebnis gelangt, "dass ein zulässiges Auslieferungsersuchen vorliegt, mit einer Durchführung des ordnungsgemäßen Auslieferungsverfahrens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt".

Mit dem Europäischen Haftbefehl wollen die spanischen Behörden die Auslieferung des Verfolgten wegen der Straftatbestände der Rebellion und der Veruntreuung öffentlicher Gelder erreichen.

Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführung eines verfassungswidrigen Referendums trotz zu erwartender gewaltsamer Ausschreitungen, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Dies finde eine vergleichbare Entsprechung im Deutschen Strafrecht in den §§ 81, 82 Strafgesetzbuch (Hochverrat). Eine wortgleiche Übereinstimmung der deutschen und spanischen Vorschriften sei insoweit gesetzlich nicht gefordert, teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit.

Nächster Schritt: Entscheidung des OLG

Nach dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf einen Auslieferungshaftbefehl ist jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig am Zug: Es muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferungshaft genommen wird. Das OLG zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferung ergeben muss.

In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist. Sollte dies nach Ansicht des OLG der Fall sein, befindet darüber abschließend die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig. Puigdemont könnte gegen die Entscheidung in Deutschland aber noch Verfassungsbeschwerde einlegen.

Der Politiker war auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise nach Belgien am 25. März auf der Autobahn A7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden. Seitdem sitzt er in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Der sogenannte Festhaltegewahrsam sollte der Staatsanwaltschaft Zeit geben, die Angelegenheit zu prüfen. Gegen ihn liegt ein europäischer Haftbefehl vor.

Puigdemont wehrt sich gegen Auslieferung

Puigdemont hatte vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens Widerspruch gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldigungen zurückzuweisen, er habe öffentliche Mittel veruntreut, wie aus einem am Montag von spanischen Medien zitierten 85-seitigen Einspruch hervorgeht. Am 1. Oktober, dem Tag des katalanischen Unabhängigkeitsreferendums, habe es keinerlei Gewalt gegeben - dies sei aber die Voraussetzung für den Vorwurf der Rebellion, hieß es in dem Widerspruch weiter.

Puigdemont hat über seine deutschen Anwälte juristische Schritte gegen den am Dienstag von der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein beantragten Auslieferungshaftbefehl eingeleitet.

"Anträge auf Zurückweisung haben die Strafverteidiger bereits gestellt", teilte der Rechtsanwalt Till Dunckel am Dienstag in Hamburg mit. "Carles Puigdemont und seine Strafverteidiger vertrauen auf eine unabhängige und sachgerechte Prüfung durch das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, dem sie ihre weiteren Einwände gegen die Auslieferung im Detail vortragen werden."

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6  Kommentare
6  Kommentare
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StefanieSuper (5.172 Kommentare)
am 03.04.2018 13:42

Was hat sich Herr P. wohl gedacht, wie das wohl ausgehen wird? Kennt er als "Präsident" die Gesetze nicht? Gelten sie für ihn nicht? Es ist keine deutsche sondern eine spanische Angelegenheit! Was würde man wohl tun, wenn ein Bundesland zb. Vorarlberg aus Österreich austreten möchte.
Wie soll das dann wohl gehen? Puigdemont meint, ihm kann ja nichts passieren und er kann tun was er will. Ein verantwortungsvoller Staatsmann sieht wohl anders aus. Ich rate jedem, ruhig abzuwarten und Barcelona erst wieder zu besuchen, wenn sich alles erledigt hat.

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 03.04.2018 13:56

In einer funktionierenden Demokratie muss es wohl auch den Vorarlbergern freistehen, einen eigenen Staat zu fordern, wenn sie das mehrheitlich als sinnvoll erachten. Wer sagt, welcher staatliche Status Quo zu welchem Zeitpunkt rechtmäßig ist? Gemäß Ihrer Logik wären auch der Zerfall der Sowjetunion oder die Aufteilung Jugoslawiens auf die Nachfolgestaaten unrechtmäßig. Sollten wir nicht die Völker selbst entscheiden lassen, welchem Staatsgebilde sie angehören möchten?

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 03.04.2018 12:19

Während sich tausende Wirtschaftsflüchtlinge und Scheinasylanten illegal in Deutschland aufhalten und unbehelligt bleiben, wird ein in seinem Heimatland wirklich politisch Verfolgter sofort festgenommen. Jetzt droht ihm auch noch die Auslieferung an seine Häscher. Diese Konsequenz vermisse ich bei Personen aus dem arabischen oder afrikanischen Raum. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Deutschland ist längst kein Rechtsstaat mehr. Deutschland schafft sich ab.

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.04.2018 12:37

Ageh, die Staatsanwaltschaft ist ja keine Judikative, die ist nur oberste Polizei, Exekutive grinsen

Da ist immer noch das Gericht zuständig.

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Huebchen (77 Kommentare)
am 03.04.2018 12:04

Deutschland zeigt sein hässliches Gesicht. Puigdemont an Spanien ausliefern, ein Land mit Politjustiz und Prügelpolizei. Die alte DDR lässt grüssen.

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jago (57.723 Kommentare)
am 03.04.2018 12:41

Noja, den internationalen Haftbefehl hat in Spanien ein Gericht ausgestellt anhand eines zentralen Gesetzes. Eines "Bundesgesetzes" in unserer Diktion.

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