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Missbrauchsvorwurf gegen Kinderarzt: Prozess gestartet

Von nachrichten.at/apa, 06. September 2018, 11:34 Uhr

KLAGENFURT. Weil er einen Buben während einer Untersuchung sexuell missbraucht haben soll, hat sich am Donnerstag ein Kinderarzt vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen.

Der Mann bekannte sich nicht schuldig, nach dem Anklagevortrag und der Replik des Verteidigers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Ob es am Donnerstag ein Urteil geben würde, war vorerst noch unklar.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses zur Last. Im April 2016 soll er einen damals zwölfjährigen Patienten während einer Untersuchung unsittlich berührt haben, sagte Staatsanwältin Sandra Agnoli in ihrem Anklagevortrag. Der Bub war wegen anhaltender Bauchschmerzen ins Krankenhaus gekommen. Laut Agnoli gehöre zu einer Untersuchung auch eine Ertastung des Genitalbereichs, die routinemäßig zu erfolgen hat: "Wenn man dem Kind folgt, ist diese Untersuchung aber nicht lege artis (nach den Regeln der ärztlichen Kunst, Anm.) erfolgt, weder von Zeit noch von Ausmaß her." Als der Bub Monate nach dieser Behandlung wieder ins Krankenhaus musste, geriet er in Panik und vertraute sich seiner Mutter an, sagte Agnoli weiter. Sie sprach auch von mehreren anonymen Beschwerden, die gegen den Arzt vorliegen würden, ihm sei bereits des öfteren unangemessener Umgang mit seinen Patienten vorgeworfen worden.

Sein Mandant finde die Vorwürfe "schlimm, falsch und unwahr" antwortete der Verteidiger des Arztes auf die Vorwürfe. Er beschrieb ihn als beliebten Arzt, der von seinen Patienten sehr geschätzt worden sei: "Von seinen Kollegen allerdings weniger, weil er mehrmals Fehler aufgezeigt hat. Das hat zu Teambildungen geführt." Hinzu kamen dann die Gerüchte, die über seinen Mandanten im Umlauf waren. Nach dem Bekanntwerden der Vorwürfe war der Arzt entlassen worden.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Dietmar Wassertheurer schloss kurz nach Prozessbeginn die Öffentlichkeit von der Verhandlung aus. Begründet wurde das mit dem Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches des jungen Patienten.

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