Was darf ich im Wald tun und was nicht?
Was ist im Wald erlaubt und was nicht? Die OÖN geben einen Überblick darüber, welche Regeln gelten.
Der Wald ist für alle da. Für die Tiere, die zwischen hohen Bäumen und tiefem Erdreich ihren Lebensraum haben. Für Wanderer und Spaziergänger, die ihn als Kraftquelle und Erholungsraum schätzen. Und für jene, denen er in Forstwirtschaft und Holzverarbeitung Beschäftigung bietet. Der Wald lässt Entspannung und Spannungen gleichermaßen aufkommen. Denn als Multitalent hat er – vor allem in jüngster Vergangenheit – immer wieder mit Nutzungskonflikten zu kämpfen. Ursache vieler dieser Konflikte ist fehlendes Wissen. Was ist erlaubt – und was darf ich nicht? Die OÖN bieten einen Überblick:
Darf ich jeden Wald betreten? Grundsätzlich: Ja. Und zwar seit 46 Jahren. Mit der Entstehung des Forstgesetzes im Jahr 1975 ist der Wald für jedermann zu Erholungszwecken geöffnet. Er darf allerdings nur betreten und nicht befahren werden.
Aber auch bei der Betretung gibt es Ausnahmen. Jungwälder mit Baumhöhen unter drei Metern sind tabu, genauso wie Forstgärten und Holzlagerplätze. Waldflächen, die erkennbar als "Forstliches Sperrgebiet" gekennzeichnet sind, dürfen ebenfalls nicht betreten werden. Je nach Art des Verstoßes kann es bei Missachtung Verwaltungsstrafen nach dem Forstgesetz (bis zu 3630 Euro) geben.
Dürfen denn Wälder einfach so gesperrt werden? Einfach so natürlich nicht. Eigentümer dürfen ein Waldstück unter gewissen Voraussetzungen aber bis zu vier Monate lang absperren, längere Sperren bedürfen der Bewilligung durch die Forstbehörde. Sperren erfolgen meist wegen Holzernte, Wind- oder Schneebruch, Schädlingsbekämpfung oder Transporttätigkeiten. Dauerhaft gesperrt werden dürfen Christbaumkulturen und Waldflächen in unmittelbarer Umgebung von Wohnhäusern. Diese Sperren müssen mittels Beschilderung, die auch den Zeitraum angeben, sichtbar gemacht werden.
Darf ich mit dem Rad durch den Wald fahren? In Österreich ist das Befahren des Waldes nur mit Erlaubnis des Eigentümers gestattet. Das kann persönlich erfolgen oder allgemein durch spezifische Hinweistafeln. Die Öffnung der Forststraßen, die auch zur Waldfläche zählen, wird seit Jahren gefordert und kontrovers diskutiert. Kommen wird sie aber in naher Zukunft wohl nicht. In Oberösterreich haben sich Grundeigentümer und Tourismus aber immer wieder auf die Öffnung einzelner "Trails" geeinigt. Zuletzt im Jahr 2019 im Almtal mit der Strecke auf den Hochsalm.
Welche Sportarten darf ich im Wald sonst ausüben? Viele! Laufen und Wandern sind vom Betretungsrecht genauso umfasst wie das Skifahren, Snowboarden, Langlaufen, Schneeschuhwandern und Tourengehen. Aber Achtung: Skifahren und Snowboarden im Wald abseits der Piste ist im Nahbereich von Aufstiegshilfen (500 Meter auf beiden Seiten zu den Skiliften) nicht gestattet. Ebenfalls nicht erlaubt sind Reiten, Rodeln und, wie bereits erwähnt, das Befahren des Waldes.
Dürfen Hunde im Wald frei herumlaufen? Nach dem Hundehaltegesetz gilt in Oberösterreich im Wald zwar keine Leinenpflicht, jedoch ist jeder Hund so zu beaufsichtigen, zu verwahren oder zu führen, dass weder Menschen noch Tiere durch den Hund gefährdet werden. Halter sind gut beraten, ihren Hund dort, wo mit Wild zu rechnen ist, und gerade im Frühjahr, wenn viele Jungtiere geboren werden, an die Leine zu nehmen.
Pilze und Beeren im Wald: Wem gehören sie? Wie viele darf ich mitnehmen?
Prinzipiell gehören Pilze, Beeren und Kastanien dem Waldeigentümer. Das Sammeln – für den Eigenbedarf– ist jedoch erlaubt, sofern der Eigentümer dies nicht ausdrücklich untersagt (Hinweistafeln). Das Forstgesetz verbietet allerdings die unbefugte Mitnahme von Pilzen in einer Menge von mehr als zwei Kilogramm pro Tag. Auch das Sammeln von Holz (Bruchholz, abgefallene Äste) ist nur erlaubt, wenn der Eigentümer zustimmt.
Darf ich mich auf unbestimmte Zeit im Wald aufhalten?
Grundsätzlich ja. Das Lagern bei Dunkelheit oder das Zelten ist aber verboten. Außer, der Eigentümer erlaubt es. Das Wegwerfen von Müll kann mit bis zu 150 Euro Strafe geahndet werden.
Wie verhalte ich mich richtig?
- Plastikflaschen, Dosen und Zigarettenstummel: Der Müll im Wald ist ein ernsthaftes Problem. Respekt vor der Umwelt und den Waldbewohnern muss oberstes Gebot bleiben.
- Auch wenn der Wald viele Abenteuer bereithält, sollten die Wege nicht verlassen werden. Bei Dämmerung und in der Nacht ist besondere Rücksicht gefragt. In der Zeit von April bis Juni benötigen die Tiere viel Ruhe.
- Gewitter, Sturm, starker Schneefall: Der Wald hält nicht nur Geheimnisse, sondern auch Gefahren bereit. Es gilt, sich eigenverantwortlich vor diesen zu hüten.
Da habe ich was dazu gelernt. Denn ich dachte dass man Äste die am Boden liegen schon mitnehmen darf.
Plastikflaschen, Dosen und Zigarettenstummel: Der Müll im Wald ist ein ernsthaftes Problem. -- wieso schreiben die OÖN nicht dass das wegwerfen von Müll verboten ist , es gibt so schon genug Schweine im Wald , damit meine ich nicht die Vierbeinigen !
Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, im Wald keinerlei Müll zu hinterlassen. Traurig, dass es nicht so ist.
Weil es selbstverständlich ist! Müll irgendwo wegzuwerfen ist generell verboten.
Der ÖVP ist die Waldöffnung nach dem Forstgesetz 1975 ein Dorn im Auge. Über die Jahrhunderte wurde die Öffentlichkeit immer weiter des einstigen Gemeinguts Wald beraubt. Das beschrieb schon Otto Bauer in seiner denkwürdigen Schrift "Kampf um Wald und Weide" in den 1920er Jahren.
Parteipolitik?
Das ist die Realität.
bei uns dürfen d Reiter d Waldwege benutzen, weil sie weniger Schaden anrichten als die großen Geräte, sonst wären sie km weit auf d Straße unterwegs das passt auch vielen nicht,
wo ist d Problem wenn d sich ordentlich benehmen haben alle Platz
Witzige Schreibweise des abkürzen der Artikel mit d
Der Forstbesitzer kann das Sammeln von Pilzen und Beeren nicht generell untersagen, nur das Sammeln für gewerbliche Zwecke oder in organisierten Sammeltouren. Das Spezialrecht nach dem Forstgesetz Paragraph 39 geht vor dem Eigentumsrecht nach dem ABGB. Die Grenze liegt bei 2 kg Pilzen pro erwachsener Person und Tag. Ausnahmen gelten für Nationalparkgebiete und für besonders geschützte Pilze, was eher kundgetan werden muss.
Das Befahren von öffentlich geförderten Forstwegen mit Rädern erscheint als eine legitime Förderung, sofern andere dadurch nicht gefährdet werden. Privat errichtete Wege ohne öffentliche Förderungen sollten ausgenommen und die Haftungspflicht der Eigentümer abgeschafft werden.
Befahren von Forstwegen scheint..... Meinen Sie nicht, dass es bei diesem Massenaufkommen von Radfahrern, Mountainbikern usw. doch zur Gefährdung von anderen kommt? Unvermeidbar, meine ich, wenn ich die Realität beobachte.
Es sind leider nicht nur Vernünftige mit dem Rad unterwegs, sondern ein Großteil sehr Überhebliche, die der Meinung sein dürften, mit dem Rad darf ich alles, das, was die Wanderer dürfen, das was der Autofahrer darf. Mit Kindern wandern gehen, dürfte zur Gefahr werden, wenn die Mountainbiker immer mehr werden.
Außerdem, und das halte ich für ein großes Problem, ist zu bemerken, dass (wahrscheinlich illegale) Parkoure irgendwo mitten im Wald entstehen. Oft so gefährlich angelegt, dass Unfälle vorhersehbar sind. Der Spieltrieb der Erwachsenen ist schon sehr groß. Und legal angelegte Mountainbikepakoure durch den Wald finde ich sowieso ein Verbrechen gegen die Natur.
Man sollte die Radfahrer nicht unter Generalverdacht der Gemeingefährdung stellen und unter diesem Vorwand das Radfahren auf öffentlich geförderten Forstwegen damit verbieten. Rowdies unter den Radlern gehören selbstverständlich bestraft.
Von der Waldpolizei?
Forstaufsicht tut's auch. Warum sollte die Polizei im Wald nicht kontrollieren dürfen?
Der Wald ist doch ein öffentlicher Raum und kein privates Wohnzimmer.
Ist KEIN öffentlicher Raum sondern Privatbesitz. Kein Hausbesitzer mit Garten würde sich freuen, wenn bei ihm Radfahrer auftauchen und im Garten umher fahren.
Das ist leider ein Irrtum. In Ihrem Garten darf ich mich nicht aufhalten, im Wald schon. Wir haben seit 1975 die Waldöffnung.
In der Zeit von April bis Juni benötigen die Tiere viel Ruhe
Genau, und darum fahren Förster und Jäger mit ihren Berufskutschen tagein tagaus auf den Forststraßen, das netta so staubt.
Als Forstwirt muß ich Ihnen sagen, der Wald ist mein Arbeitsplatz . Zuerst denken dann schreiben-verstanden?
Beim Barte des Geiers was da gefahren wird geht auf koa Hirschhaut und über die Parties des Geldadels schon gar nicht. Das macht den Rehlein nämlich nichts.
.... dass netta so staubt. Stehen sie auch dahinter?
Verstehe die Frage nicht!
Das was ich in jüngeren Jahren im Wald gemacht hatte, war vor allem durch die Eltern verboten ....
Sie sind wahrhaftig besser als der Rest 😂
Wobei man sich nicht erwischen lassen sollte..... wäre der richtige Titel.
Woran erkenne ich einen "Wald"? Gibt es hierzu eine klare Definition? Gilt ein geschotterter Güterweg schon als "Wald"? Ist eine geschotterte Straße im Wald automatisch eine "Forststraße"?
Das Thema Schadenersatz auf Forststraßen ist jedenfalls etwas, das man durch eine Gesetzesänderung lösen könnte - wenn man denn wollte.
wer will freiwillig Unruhestifter im Wald haben!!!!
Waldfrevel ist schon eher eine nichtnachhaltige Waldbewirtschaftung mit schweren Erntegeräten (Harvestern) bei Nässe. In bestimmten Wäldern werden ganze Flächen dauerhaft, oft mit Stacheldraht illegal eingezäunt und die Aufsichtsbehörden schauen weg.
Mischwaldverbiss en masse ist auch Waldfrevel.
Allerdings sind da kalkulierte Gewinn-Margen der Trophäenjäger im Spiel.
Zudem arbeiten die Forstler nach den Wünschen der Abnehmer-Industrie, u. die wollen eben die pflegeleichte Fichte, was eben einen sicheren Abnehmer ergibt.
Warum kompliziert, wenns bequemer auch geht?
Als Denkanstöße:
https://www.bundeswaldinventur.de/dritte-bundeswaldinventur-2012/hintergrundinformationen/wald-was-ist-das-eigentlich/
Und ganz im Vertrauen gesagt: Ein "geschotterter Güterweg" ist beim allerbesten Willen kein Wald....
Auch eine "geschotterte Straße im Wald" ist deswegen noch lange keine Forststraße, dazu müsste sie weitere Kriterien erfüllen.
Eine Forststrasse ist meist ausschliesslich eine Forsteinrichtung und in der Regel steht dies auch im Bescheid der Forstbehörde. Alle anderen Nutzungen sind nicht erlaubt.
Selbstverständlich ist das freie Betreten gestattet.
Zum Lagern und Campern, der Grund Eigentümer kann es nicht erlauben. Es ist lt. Naturschutzgesetz verboten!
Das stimmt nicht!
"Darf ich mich auf unbestimmte Zeit im Wald aufhalten?
Grundsätzlich ja. Das Lagern bei Dunkelheit oder das Zelten ist aber verboten."
Zelten ist zwar verboten, nicht aber biwakieren!
Ein Hammock oder ein Tarp und der "Kas is g'spitzt!"
„ Der Wald hält nicht nur Geheimnisse, sondern auch Gefahren bereit“
Da wird der Artikel interessant … und endet abrupt. Welche Geheimnisse und Gefahren sollen das sein?
Ansonsten enthält er zahlreiche Rechtschreibfehler, die die Qualität dieses Artikels und der OÖN aber recht gut widerspiegeln: Schlecht!
Ich besitze selbst Wald und 3 Almen . . . allerdings herrscht Radl - und Pilze, Beeren - Sammelverbot; jeder Besucher der rauskommt, ist sichtbar . . . für den Förster und jeder der "Sammelgut" bei sich hat, wird für Übertretungen abgestraft.
Nichts anderes erwartet man von Ihnen.
Nur mein Auftrag an die Forstverwaltung - als Waldbesitzerin.
Und anstelle das sie in ihren Ländereien lustwandelt, spamt sie jeden
Tag das Forum voll.
Ich bin weit weg, das machen meine Neffen, aber der Wald gehört mir, du NEIDER !!!
@EMANZZE
würde ich genauso handhaben, es ist an der Zeit dass man Touristen und Freizeithooligans wieder zur Ordnung ruft! Jeder benimmt sich in der Natur als ob es kein Morgen gäbe.
Vergessen wurde, dass man dort, wo man den Wald betreten darf, auch Lulu und Aa machen darf, soweit es nicht dem Exhibitionismus dient, weswegen Sorge dafür zu tragen ist, dass man sich nicht zur Schau stellt. Tierische ZuseherInnen sind allerdings unbedenklich. Ansonsten ist diese Art der Erleichterung sogar gern gesehen, weil natürlicher Dünger für den Waldboden. Und schliesslich machen auch die Tiere ihr Geschäft dort. Was man hingegen keinesfalls tun sollte, das ist Toilettpapier dort herumliegen lassen. Bei Benutzung von solchem sollte das mitgenommen werden und dann daheim entsorgt werden.
In Hinterstoder gibts Lulu und Gaga an schönen Wochenenden und zur Hauptsaison von gefühlt 2000 Tagestouristen. Das wäre dann eine Überdüngung des Waldgebietes.
Radfahren auf Forstsraßen erlauben.
Aber das bestehende Fahrverbot auf Wanderwegen soll auch kontrolliert werden.
Ich fahre gern mit dem Rad durch den Wald, aber ärger mich über rüppelhafte Radler/-innen die Wanderwege massiv schädigen.
das sehe ich anders.
Nachdem es heutzutage Mode ist, dass der Grundeigentümer auf Schadenersatz geklagt wird, wenn es den übermütigen Moutainbiker auf die Schnauze haut, kann es keine Freigabe für das Radfahren auf Forststraßen geben.
Ihre Sichtweise klingt nicht sehr sachlich; Worte wie "...Mode ist..." oder "...übermütigen ... auf die Schnauze..." klingen emotional - ist aber Ihre Sache. Die Behauptung allerdings, es "KANN" keine Freigabe fürs Radfahren auf Forststraßen geben, ist gänzlich unrichtig, es fehlt hier schlicht am Willen!
Erstens würde es lediglich eine - von der Bauern- und Jägerlobby bei der ÖVP verhinderte - Gesetzesänderung die Haftungsfrage betreffend bedürfen;
Zweitens bieten Tourismusverbände und Länder seit Jahren den Abschluss und die Bezahlung entsprechender Haftpflichtversicherungen an.
Das Eigentum der anderen würde ich auch am liebsten gratis benutzen wollen und wenn etwas passiert, ist der Eigentümer der Blöde!
Hat man ja auch bei den ganzen Unfällen mit Kühen gesehen!
Immer wurde der Tierhafter verurteilt, da er der Eigentümer ist!
Wenn es vor den Richter kommt, hilft meistens keine Tafel und die Versicherungen putzen sich auch meistens ab, mit fadenscheinigen im Kleingedruckten versteckten Argumenten!
Eigentum muss Eigentum bleiben!
Ich kann auch nicht mit dem Rad über ein Betriebsgelände einer Firma fahren!
Sie haben vollkommen recht, es gibt kein allgemeines Betretungsrecht für Betriebsgelände. Der Rest Ihres Beitrags geht am Thema vorbei.
Das denke ich nicht!
Denn es geht um die Haftungsfrage für den Eigentümer!
Im Wald werden auch Bäume gefällt und es wird anderweitig gearbeitet!
Wenn dann etwas passiert, ist wieder der Eigentümer der Dumme!
Gent
zufällig kenne ich ein solches "Angebot" eines Tourismusverbandes sehr gut.
Diese Haftpflichtversicherung ist so gestaltet, dass ihr Tor und Tür geöffnet ist, einen etwaigen Schadensfall abzulehnen - und der Eigentümer bzw. der Wegeerhalter bleibt in der Haftung.
Außerdem bleibt im Schadensfall der Eigentümer der Erstbeklagte - mit dem ganzen Rattenschwanz an Aufwand und Unannehmlichkeiten.
Es ist sachlich gerechtfertigt und keineswegs Willkür, dass Forstwege nicht von Mountainbikern befahren werden dürfen.
Mag sein, so tief bin ich in dieser Materie nicht drinnen. Bliebe also die laut Alpinlobby von der ÖVP abgelehnte Gesetzesänderung als Alternative