Handwerkerbonus und Solar-Zuschuss: So funktionieren die neuen Förderungen
Bis zu 600 Euro für Handwerkerleistungen und bis zu 12.000 Euro für Erneuerbare.
Seit wenigen Tagen gibt es in Österreich zwei neue Förderungen für Hausbesitzer, Mieter, Sanierer und Nutzer von erneuerbaren Energieträgern: den Handwerkerbonus und einen Zuschuss für Solarhäuser.
Beim Handwerkerbonus unterstützt der Staat die Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung eines Hauses oder einer Wohnung (es gilt also auch für Mieter), wenn dabei Leistungen eines Handwerkers in Anspruch genommen werden. Es gibt diese Förderung vorerst heuer und 2015.
Gerhard Dell, Geschäftsführer des Energiesparverbandes Oberösterreich, sagt, dass "alle kleineren Dämm-Maßnahmen, Verbesserungen am Heizsystem, Austausch von Fenstern, hydraulischer Abgleich bei Heizkörpern, Erneuerungen von Installationen wie der Pumpentausch, Wartungsarbeiten an der Heizung oder auch Malerarbeiten" gefördert werden. So funktioniert der Bonus:
- Einreichen können Personen mit ihrem Wohnobjekt in Österreich (Haupt- oder Nebenwohnsitz).
- Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern und befugten Unternehmen.
- Die Förderung beträgt 20 Prozent der Kosten (exklusive Umsatzsteuer) – maximal 600 Euro pro Wohnobjekt und Jahr.
- Den Förderantrag kann man erst stellen, nachdem die Arbeiten erledigt sind.
- Neben dem Handwerkerbonus dürfen keine anderen Förderungen (zum Beispiel Wohnbauförderung) in Anspruch genommen werden.
- Alle Antragsunterlagen sind gesammelt an eine Bausparkasse zu übermitteln. Weitere Details findet man im Internet unter www.meinefoerderung.at.
Beim Zuschuss für Solarhäuser wird die Errichtung von größeren solarthermischen Anlagen auf Eigenheimen unterstützt.
Mindestens 70 Prozent Solar
"Es geht um Anlagen, die eine solare Deckung am Gesamtwärmebedarf eines Ein- oder Zweifamilienwohnhauses von mindestens 70 Prozent erreichen", sagt Dell. So funktioniert der Zuschuss:
- Umfasst sind Neubauten, Bestandsgebäude und Sanierungsprojekte.
- Neben der solarthermischen Anlage werden auch Holzheizungen oder Wärmepumpen als Zusatzheizung gefördert. Besonders innovative Projekte werden in das Begleitforschungsprogramm aufgenommen (erhöhter Fördersatz).
- Der Fördersatz liegt bei maximal 50 Prozent der umweltrelevanten Mehr-Investitionskosten plus einer Pauschalförderung für die Zusatzheizung. Die maximale Fördersumme beträgt 12.000 Euro (bei Projekten mit Begleitforschung 15.000 Euro).
Die Förderung ist vorerst auf einige Monate begrenzt. Der Antrag muss bis 25. September 2014 gestellt werden. Weitere Details unter www.klimafonds.gv.at. (az)