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Regierung gibt sich beim Umsatzersatz großzügig

07. November 2020, 00:04 Uhr
Regierung gibt sich beim Umsatzersatz großzügig
Geschlossene Gasthäuser bekommen Geld von der Regierung Bild: Volker Weihbold

WIEN. Kurzarbeit, Fixkostenzuschuss oder Lieferservice müssen nicht gegenverrechnet werden.

Die Regierung gibt sich beim bereits vergangene Woche angekündigten Umsatzersatz für den zweiten Lockdown im November großzügig. Das hat einen entsprechenden Preis: Bis zu zwei Milliarden Euro werde die Maßnahme kosten, sagte gestern Finanzminister Gernot Blümel bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit Vizekanzler Werner Kogler, Tourismus-Ministerin Elisabeth Köstinger und Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer.

Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Dieser wird anhand der Steuerdaten automatisch berechnet. Anträge können seit gestern bis 15. Dezember auf Finanz online gestellt werden. "Der Fixkostenzuschuss muss nicht gegengerechnet werden", betonte Blümel. Auch die Kurzarbeit werde nicht abgezogen. Auch die Umsätze, die Gastwirte mit Abhol- oder Lieferservice im November erzielen, müssen nicht gegenverrechnet werden, sagte Köstinger.

Beim Antrag müssten die sonstigen Covid-Maßnahmen angegeben werden, hieß es gestern in einer Aussendung der "Schwarz Kallinger Zwettler Steuerberatung GmbH" mit Sitz in Steyr. "Dazu zählen leider auch die zu 100 Prozent von AWS und ÖHD garantierten Kredite und Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden und regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds", heißt es. Denn die werden sehr wohl mit dem Umsatzersatz gegenverrechnet. Maximal erhalten die Unternehmen 800.000 Euro. Das ist die von der EU erlaubte Obergrenze. Den Umsatzersatz können auch Kulturbetriebe beantragen, unabhängig von ihrer Rechtsform, also auch Kulturvereine.

"Keine Überförderung"

Dass es angesichts der Großzügigkeit dieser Maßnahmen zu einer "Überförderung" kommen könnte, nimmt die Regierung in Kauf. Wichtig sei, so Blümel, dass jetzt rasch Liquidität in die Unternehmen komme. Schließlich gelte ein Kündigungsverbot, und es werde auch das Weihnachtsgeld für die Mitarbeiter fällig.

Vizekanzler Kogler sieht diese Gefahr ebenfalls nicht gegeben, vor allem dann nicht, wenn man die Maßnahmen über den Zeitraum dieser vier Wochen hinaus betrachte. "Ich glaube nicht, dass sich da jemand bereichern wird." (hn)

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3  Kommentare
3  Kommentare
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goldfinger1707 (5.658 Kommentare)
am 11.11.2020 08:30

Der Blümel hat was gesagt? Dieser schwer demente Schnösel?

Na hoffentlich weiß er das noch, wo er das auf seinem Handy gespeichert hat, den ob er einen Laptop hat, weiß er bis heute nicht

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Steuerzahler2000 (4.076 Kommentare)
am 08.11.2020 01:44

Mit fremdem Geld kann man so schön großzügig sein ....

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betterthantherest (34.026 Kommentare)
am 07.11.2020 11:47

Kostenersatz ohne Kosten.
Tolles Geschäftsmodell!

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