Keine Einkommenssteuer für Private
LINZ/WIEN. Neu: Für Sonnenstromverkauf von bis zu 12.500 kWh entfällt Abgabe.
Klarheit bezüglich der Einkommenssteuerpflicht beim Stromverkauf von Privaten hat nun der Finanzminister geschaffen. "Künftig werden Einkünfte aus der Einspeisung von bis zu 12.500 kWh an elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet", sagt Wirtschafts- und Energielandesrat Markus Achleitner. Diese Änderung des Einkommenssteuergesetzes soll Mitte Juli in Kraft treten. Sie sei wichtig gewesen, weil das eine Hürde für die Beschleunigung des PV-Ausbaus bedeutet hätte.
Viel Kritik gibt es am zu langsamen Netzausbau. Laut Achleitner sind Materialknappheit und Lieferprobleme Grund für die Verzögerung: "Die Lieferzeiten von Trafos, Kabeln und Zählern haben sich auf bis zu 70 Wochen erhöht, bei teilweise verdoppelten Preisen."
Dazu komme, dass die Netzbetreiber einen explosionsartigen Anstieg von PV-Anträgen erleben würden: Sie würden mit Hochdruck daran arbeiten, diese abzuarbeiten. Gegengesteuert wird unter anderem mit einer massiven Aufstockung des Personals und einer weiteren Straffung der Abläufe bei der Zählpunktzuteilung.
Potenzial für Ausbau groß
Das Potenzial für den PV-Ausbau in Oberösterreich ist groß: Achleitner nennt auf Anfrage 300.000 Einfamilienhäuser, 40.000 Mehrfamilienhäuser, 40.000 Nicht-Wohngebäude und 430 Deponien.
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