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Gutscheinregelung "höchst kompliziert und absurd"

Von nachrichten.at/apa, 23. November 2021, 11:43 Uhr
Was uns das Christkind bringen soll – und was nicht
Symbolbild Bild: colourbox.de

WIEN. Der Verbraucherschutzverein (VSV) kritisiert die durch den abermaligen Lockdown erneut schlagend gewordene Gutscheinregelung für abgesagte Kunst- und Kultur-, aber auch Sportveranstaltungen.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) kritisiert die durch den abermaligen Lockdown erneut schlagend gewordene Gutscheinregelung für abgesagte Kunst- und Kultur-, aber auch Sportveranstaltungen. Diese seien "höchst kompliziert", das entsprechende Gesetz "absurd", hielt Vereinsobmann Peter Kolba am Dienstag in einer Aussendung fest. Kolba kritisierte, dass das Gesetz den Konsumenten bzw. die Konsumentin bis zu 70 Euro dazu zwinge, "sich mit einem Gutschein abspeisen zu lassen". Darüber hinaus bestehe Anspruch auf Rückerstattung der Geldsumme. "Wenn aber mehr als 250 Euro zu erstatten wären, muss der Veranstalter 180 Euro in Geld zahlen und der übersteigende Rest kann in einem Gutschein erfolgen", betonte der Obmann. Die Gutscheine seien auf Aufforderung bis Ende 2023 in Geld einzulösen, der Gutschein selbst könne an Dritte weitergegeben werden.

Allerdings: Gebietskörperschaften als Träger - etwa die Bundestheater - und Veranstalter, wenn sie einer Gebietskörperschaft gehören oder die für sie haften, können im Gegensatz zu Privaten keine Gutscheine aufzwingen. Private Veranstalter schon. "Im Fall der Fälle ein Rechercheaufwand, der Kunden verzweifeln lässt", beklagt Kolba.

Darüber hinaus sei die freiwillige Entgegennahme höherer Gutscheine nicht ausgeschlossen, wodurch "der Kunde in der Praxis übertölpelt werden" könne. Er müsste dann in Kenntnis der "Spielregeln" aktiv einen angebotenen Gutschein über 250 Euro zurückweisen und die Auszahlung von 70 Euro in Geld und nur 180 Euro in Gutschein verlangen.

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1  Kommentar
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Klettermaxe (10.696 Kommentare)
am 23.11.2021 12:04

Die Bürger haben die Lockdown letztendlich selbst verursacht, dann sollen sie auch die Kosten dafür tragen.

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