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Geldbußenantrag gegen Automarke Peugeot

Von Martin Roithner, 09. Juni 2023, 21:01 Uhr
Geldbußenantrag gegen Automarke Peugeot
Dicke Luft zwischen Peugeot/Stellantis und Innviertler Händler Bild: APA/dpa/Murat

WIEN. "Marktmachtmissbrauch": Wettbewerbshüter springen Händler aus Oberösterreich zur Seite.

Der Rechtsstreit zwischen dem Autohändler Büchl mit drei Standorten im Innviertel und der Marke Peugeot, seit 2021 Teil des Stellantis-Konzerns, ist um eine Facette reicher. Gestern, Freitag, gab die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bekannt, einen Geldbußenantrag wegen "Marktmachtmissbrauchs im Kfz-Sektor" zu stellen.

Beantragt werde eine "angemessene Geldbuße". Dies bedeute, "dass das Kartellgericht die Höhe der Geldbuße festsetzen kann", teilt die BWB auf Anfrage mit. Die Strafe kann bis zu zehn Prozent des Konzernumsatzes betragen.

Die Vorgeschichte: Im Oktober 2018 wandte sich Büchl an das Kartellgericht Wien – mit dem Vorwurf, Peugeot missbrauche seine Marktmacht gegenüber Händlern. Der Innviertler Händler stieß sich vor allem an den Vorschriften. Es gebe zu viele, und diese seien wirtschaftlich nicht tragbar, sagte er damals. Als Beispiele nannte er von Peugeot unerwünschte Fliesenfarben in seinem neuen Schauraum oder Möbelstücke, die er wieder austauschen musste. Beobachter werteten ein mögliches Urteil als Signal für die gesamte Branche.

2020 entschied das Kartellgericht nicht rechtskräftig, dass Peugeot seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe, und trug dem Autokonzern sowie dem Generalimporteur Stellantis Austria auf, Praktiken wie "überhöhte Verkaufsziele" oder die "Koppelung von Prämienzahlungen an Umfragen zur Kundenzufriedenheit" abzustellen. Dagegen erhob Peugeot Rekurs vor dem Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht.

Dieses gab dem Rekurs im Februar 2021 teilweise statt, wobei einige Punkte der Entscheidung des Kartellgerichts bestätigt wurden. Peugeot wurde mit dem rechtskräftigen Teil der Entscheidung verpflichtet, innerhalb von drei Monaten den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung in sechs von zwölf Punkten abzustellen, etwa bei Verkaufszielen.

Stellantis Austria teilt mit: "Der aktuelle Antrag auf Geldbuße durch die BWB kommt zwei Jahre nach der Entscheidung sehr überraschend." Man sei dem Abstellungsauftrag des Kartellobergerichts fristgerecht und vollständig nachgekommen. "Wir werden das Gespräch mit der BWB und dem Bundeskartellanwalt suchen, um an einer raschen Erledigung dieser Angelegenheit zu arbeiten." 

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Autor
Martin Roithner
Redakteur Wirtschaft
Martin Roithner
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