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Bei Thomas Cook gebucht: Und jetzt?

Von Roland Vielhaber, 26. September 2019, 00:04 Uhr
Bei Thomas Cook gebucht: Und jetzt?
Chaos ohne Ende nach der Insolvenz des ältesten Reisekonzerns der Welt Bild: REUTERS

LINZ. Die Urlauber müssen Reisebereitschaft signalisieren, wollen sie ihre Rechte wahren

"Unser Hotel auf Gran Canaria wollte von uns plötzlich 2251 Euro. Dabei hatten wir eine Pauschalreise gebucht. Wir sind nach Urlaubsende ohne zu bezahlen abgereist. Kann uns etwas passieren?", meldete sich gestern ein Leser aus dem Bezirk Vöcklabruck bei den OÖN. Seit Bekanntwerden der Pleite des britischen Reisekonzerns Thomas Cook erreichten die Redaktion zahlreiche Anrufe dieser Art. Der älteste Reisekonzern der Welt bricht auseinander. Zwei Tage nach der Pleite der Muttergesellschaft meldete auch die deutsche Thomas Cook GmbH Insolvenz an, die österreichische Gesellschaft folgte.

Was Kunden tun können: "Das ändert nichts für die Kunden, außer dass auch alle Reisen der Cook-Töchter Neckermann, Bucher-Reisen und Öger Tours nicht mehr garantiert sind", sagt Gernot Fieber, Konsumentenschützer von der Arbeiterkammer Oberösterreich. "Das heißt: Leute, die in diesen Tagen ihre Reise antreten, haben Schwierigkeiten, jemanden telefonisch zu erreichen. Trotzdem ist es notwendig, am Flughafen zu erscheinen." Es gilt Reisebereitschaft zu signalisieren, um seine Rechte wahren zu können.

Muss man zahlen? Wenn die Reisen in drei, vier Wochen anzutreten wäre, sollte man sich laut dem Juristen unbedingt bei jener Stelle melden, bei der die Reise gebucht worden ist. "Ein Rückbehaltungsrecht, also ich zahle nichts mehr, ist leider Gottes nicht entstanden. Die Zukunft von Neckermann und Co. ist weiter in der Schwebe. Wenn ich jetzt als Konsument nichts bezahle, dann hat die Firma einen Stornierungsgrund, sie kann im schlimmsten Fall Stornogebühr verlangen."

Schlüsseldatum: Zum Fall des Vöcklabruckers sagt Gernot Fieber: "Wenn die Abreise möglich ist, kann man das durchaus ohne zu zahlen machen." Es gibt aber Fälle, in denen es zum Streit zwischen Hotelbetreibern und Gästen kommt. Der Jurist empfiehlt: "Im schlimmsten Fall nochmals bezahlen und beim Abwickler die Forderung einreichen." Das muss bis 17. November passieren. Für Urlauber gibt es eine Serviceline der Abwicklungsgesellschaft Allianz Worldwide Partners unter +43152503681. Die E-Mail-Adresse lautet thomascook.at@allianz.com. Zu Wochenbeginn befanden sich laut der österreichischen Thomas-Cook-Tochtergesellschaft 4600 Kunden in den Urlaubsdestinationen.

Insolvenz-Antrag

Die österreichische Thomas-Cook-Tochter folgte gestern dem Insolvenz-Antrag der deutschen Mutter-Gesellschaft von Thomas Cook. Beide streben laut Eigenangaben eine Fortführung an. 140.000 deutsche Urlauber sind aktuell mit dem Unternehmen mit den Marken Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen unterwegs, aus Österreich sind es 4600. Der Veranstalter Aldiana ist davon nicht betroffen.

Der deutsche Staat steht nach der Pleite der Konzernmutter Thomas Cook dem Ferienflieger Condor zur Seite und stellt dem deutschen Unternehmen einen Überbrückungskredit von 380 Millionen Euro zur Verfügung. Vorher muss darüber noch die EU in Brüssel entscheiden. Auch Thomas Cook Deutschland will einen Überbrückungskredit vom Bund.

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Autor
Roland Vielhaber
Redakteur Wirtschaft
Roland Vielhaber

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