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Nationalfonds unterstützt NS-Opfer bei Staatsbürgerschaftserlangung

20. September 2019, 16:09 Uhr

WIEN. Der Nationalfonds für die Opfer des Nationalsozialismus will Hinterbliebenen von NS-Opfern bei der Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft helfen.

Wie die beim Parlament eingerichtete Institution am Freitag sagte, sollen die Antragsteller gegenüber den Behörden durch Sachverständige und mit Dokumenten unterstützen.

Den privilegierten Zugang zum österreichischen Pass erhalten mit der am Donnerstag beschlossenen Gesetzesänderung bis in die Urenkel-Generation Nachfahren von NS-Opfern, die bis 1955 nach Verfolgung durch die Nazis das Land verlassen haben bzw. wegen des NS-Regimes nicht nach Österreich zurückkehren konnten. Ursprünglich war die Grenze mit 1945 festgelegt gewesen.

Außerdem gilt die Regelung nicht nur für die Nachfahren von österreichischen Staatsbürgern. Auch Bürger der ehemaligen Donaumonarchiestaaten werden nun umfasst, sofern sie in Österreich gelebt haben. Neu ist auch, dass adoptierte Kinder von der Regelung umfasst sind. Zulässig ist auch die Doppelstaatsbürgerschaft - die jeweiligen Personen können ihre bisherige Staatsbürgerschaft also behalten.

Die Neuregelung gilt ab 1. September 2020 und wurde von Nationalfonds-Generalsekretärin Hannah Lessing am Freitag begrüßt. Der Nationalfonds könne nun sein in 25 Jahren aufgebautes Netzwerk von Kontakten nutzen, um im Sinne der "besonderen Verantwortung der Republik Österreich gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus" zu handeln und die Anspruchsberechtigten zu unterstützen. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sprach von einem "Zeichen der Verantwortung und des tiefen Respektes".

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6  Kommentare
6  Kommentare
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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 20.09.2019 18:23

Wer das Schicksal von Nachkommen von NS opfern kennt, deren oft gesamte Vorfahren-Generation ermordet - unter Mitwirkung von Österreichern - der wird diesen Nachfahren nix neiden!
Oder doch noch immer?

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observer (22.216 Kommentare)
am 20.09.2019 16:57

Im Prinzio st das richtig, allerdings hätte man insofern eine Grenze ziehen können, als dass ab Ururenkel kein höherer Anspruch auf die Staatsbürgerschaft entsteht, als für andere Menschen aus dem Ausland auch.

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observer (22.216 Kommentare)
am 20.09.2019 19:15

Und das mit der Monarchie ist auch sehr zweifelhaft. Bekanntlich ist die ab 1918 Geschichte gewesen - warum fühlen sich bei uns welche für die Menschen aus diesen Staaten zuständig ? Mit den Nachfolgestaaten der Monarchie hatten wir nichts mehr zu schaffen.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 20.09.2019 20:11

Keine Verwechslung? FG sagte: Die Welt ist da, damit wir alle leben.

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 20.09.2019 16:42

Für alle anderen sind das wunderbare Nachrichten! 😃

Für die fpö ein Schlag in's Gesicht!

Menschlichkeit Siegt! 😇

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vinzenz2015 (46.308 Kommentare)
am 20.09.2019 16:21

Endlich!
Aber viel zu spät!
Wäre unterm kickl nie möglich gewesen!

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