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Europaparlament verklagt EU-Kommission wegen Untätigkeit

Von nachrichten.at/apa, 29. Oktober 2021, 15:41 Uhr
Billionenhaushalt: EU-Parlament und Staaten einigen sich
Das Europaparlament in Straßburg Bild: APA/AFP/FREDERICK FLORIN

BRÜSSEL. Das Europaparlament verklagt die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof, weil sie eine neue Regelung zur Ahndung von Rechtsstaatsverstößen in EU-Staaten bislang nicht angewendet hat.

Der juristische Dienst des Parlaments habe die Klage am Freitag auf Ersuchen des Parlamentspräsidenten David Sassoli beim Gerichtshof eingereicht, teilte eine Sprecherin mit. Das Vorgehen ist fast einmalig: Bisher hat das Europaparlament die EU-Kommission erst einmal vor dem EuGH verklagt.

Man erwarte, dass die EU-Kommission konsequent handle und das umsetze, was Kommissionschefin Ursula von der Leyen in der jüngsten Plenardebatte zum Thema Rechtsstaat gesagt habe, sagte Sassoli. "Den Worten müssen Taten folgen."

Hintergrund ist der EU-Rechtsstaatsmechanismus, der seit Anfang des Jahres in Kraft ist. Er sieht vor, dass EU-Ländern Mittel aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden können, wenn ein Missbrauch des Geldes wegen Rechtsstaatsverstößen droht. Die Regierungen in Ungarn und Polen befürchten, dass das neue Verfahren vor allem gegen sie eingesetzt werden soll. Sie haben deshalb Klage gegen die Verordnung beim EuGH eingereicht - das Verfahren läuft noch.

Die EU-Kommission wollte eigentlich erst tätig werden, wenn der EuGH über die Klagen von Ungarn und Polen entschieden hat. So sieht es auch eine Einigung der Staats- und Regierungschefs vor. Mit ihr waren die Regierungen in Budapest und Warschau im vergangenen Jahr dazu gebracht worden, ihre Blockade wichtiger EU-Haushaltsentscheidungen aufzugeben.

Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte sich dafür ausgesprochen, auf die EuGH-Entscheidung zu warten. Von der Leyen stellte Ende vergangener Woche nach einem EU-Gipfel dann klar, dass sie dieser Linie folgen werde. Man wolle den Richterspruch abwarten und mögliche Konsequenzen berücksichtigen, sagte sie.

Das Europaparlament hatte bereits im Juni beschlossen, das Verfahren für die sogenannte Untätigkeitsklage gegen die EU-Kommission zu beginnen und so Druck auf von der Leyens Behörde auszuüben. Mitte Oktober stimmte der zuständige Rechtsausschuss dann dafür, die Klage tatsächlich einzureichen. Und wenig später beauftragte Sassoli den juristischen Dienst, die Klage vorzubereiten. Die EU-Kommission betonte stets, die Vorbereitungen für Verfahren nach dem Mechanismus liefen und kein Fall werde verloren gehen.

Kritiker werfen sowohl der ungarischen als auch der polnischen Regierung vor, die Justiz entgegen den EU-Standards zu beeinflussen. Sie sehen deswegen auch eine Gefahr für den EU-Haushalt, weil in der Regel nationale Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Aufklärung eines möglichen Missbrauchs von EU-Geldern zuständig sind.

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2  Kommentare
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EinsameSocke (2.186 Kommentare)
am 29.10.2021 23:07

Die EU ist ja ein Leuchtfeuer der Demokratie und Menschenrechte, schließlich haben wir alle die Ursula gewählt!
Die EU ist kein Verfassungsstaat, es ist eine Vertragsgemeinschaft, nicht mehr und nicht weniger.
Wir sollten diese Vertragsgemeinschaft so schnell wie nur möglich auf ihre Befugnisse zurückdrängen sonst wachen wir in einer Diktatur auf.
Das was sie hier machen ist eine grobe Verletzung der Inneren Angelegenheiten der Mitgliedstaaten.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 29.10.2021 16:52

gut gemacht, setzt diese Unfähigen in Brüssel unter Druck damit sie DAS TUN was sie TUN SOLL(T)EN.

Polen zahlt inzwischen eh schon1,5 Millionen per Monat für Verfehlungen gegenüber der EU und Mitglieder.

Polen erwartet eine Subvention von 36 Milliarden, davon sind 24 als Pandemie Entschädigung . KEIN EU LAND bekommt sooooo vielen Milliarden in AXXXX geschoben. Und als Dank gibt es Erpressung und Diktatur !!!

Wenn Polen bei der UEFA /FIFA Fußball spielt MUSS die Mannschaft auch die Regel der Fußballgemeinschaft respektieren , akzeptieren UND umsetzen .
Und Polen ist auch Mitglied der EU Gemeinschaft , also gilt das SELBE .
punkt.

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