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EuGH: EU-Staaten dürfen rituelle Schlachtung ohne Betäubung verbieten

Von nachrichten.at/apa, 17. Dezember 2020, 15:43 Uhr
Das Urteil kommt überraschend, da ein EuGH-Gutachter kürzlich noch zu dem Schluss gekommen war, derartige Vorschriften widersprächen dem Recht auf Religionsfreiheit.

LUXEMBURG. EU-Staaten dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch für rituelle Schlachtungen eine Betäubung des Tieres vorschreiben. Rituelle Schlachtungen als solche würden nicht verboten und damit werde die Religionsfreiheit geachtet, befanden die Richter des höchsten EU-Gerichts am Donnerstag.

Religionsvertreter kritisierten das Urteil scharf, Tierschützer begrüßten es. Oberrabbiner Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz der Europäischen Rabbiner (CER) und Oberrabbiner von Moskau meinte in einer Aussendung, dass das Urteil "nachhaltige Auswirkungen auf die jüdische Gemeinde in Europa haben wird. Sie muss sich einmal mehr die Frage stellen, ob sie in Europa wirklich willkommen ist." Ähnlich Bini Guttmann, Präsident der Europäischen Union jüdischer Studenten, der warnte, die Ermöglichung eines Schächt-Verbots "könnte jüdisches Leben, so wie wir es kennen, langfristig unmöglich machen". Auch der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sprach von einem Angriff auf die Religionsfreiheit. Man hoffe, dass es keine Nachahmer in Europa finde und andere EU-Staaten die religiöse Schlachtung weiterhin ermöglichten.

Verhandelt wurde ein Rechtsstreit aus Belgien. Dort hatte die Region Flandern die Schlachtung ohne Betäubung 2017 aus Tierschutzgründen verboten. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. In beiden Religionen gibt es Vorschriften zum Schlachten ohne Betäubung - dem Schächten, um Fleisch koscher beziehungsweise halal herzustellen. Den Tieren wird dabei mit einem Schnitt Speiseröhre, Luftröhre und Halsschlagader durchtrennt; sie bluten dann aus.

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßte das EuGH-Urteil: Es sei gut, dass daraus hervorgehe, dass es Wege gebe, sowohl der Religionsfreiheit als auch dem Tierschutz gerecht zu werden. Oftmals werde es so dargestellt, "dass beides nicht in Einklang zu bringen ist". In ihrem Statement verwiesen die Tierschützer auf Betäubungsarten, die bereits von vielen Muslimen akzeptiert würden.

Dem Urteil vom Donnerstag zufolge lässt das EU-Recht zwar in Ausnahmefällen und im Sinne der Religionsfreiheit die rituelle Schlachtung ohne vorherige Betäubung zu. Die EU-Staaten könnten aber dennoch dazu verpflichten, die Tiere zu betäuben.

Die Konferenz der Europäischen Rabbiner befürchtet nach dem Urteil einen "Dominoeffekt" und dass weitere Staaten weiterführende Verbote oder Einschränkungen erlassen, und so die Religionsausübung und insgesamt die Religionsfreiheit weiter erschwerten. In Ländern wie Frankreich oder Spanien ist das Schächten der CER zufolge noch erlaubt.

In anderen EU-Staaten wie Schweden oder Dänemark ist es hingegen verboten. In Österreich hatte 2018 eine Debatte um das Schächten für Aufregung gesorgt. Kurz vor Beginn des islamischen Opferfests im August 2018 erließ das damals FPÖ-geführte Sozialministerium eine Regelung, mit der "illegale Hinterhofschlachtungen" unterbunden werden sollen. Nicht eingegriffen werde damit in rituelle, ordnungsgemäß durchgeführte Schächtungen an dafür geeigneten Orten wie etwa koscheren Schlachtbetrieben, wurde von freiheitlicher Seite betont. Die Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) kritisierte den Erlass als "Affront" gegenüber Muslimen.

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
jopc (7.371 Kommentare)
am 18.12.2020 01:15

Wetten dass sich unsere Hosenpisser das nicht trauen?
Da könnte ja die IGGIÖ pöse sein

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Tenhor.Nemsi (709 Kommentare)
am 18.12.2020 00:39

RELIGIONSFREIHEIT.
Es heißt, der Islam wäre im Mittelalter stecken geblieben.
In Wahrheit steckt das Judentum in der ANTIKE fest --
und wurde vom Islam kopiert ...

Ursprünglich hatte der Gefährte des "Gilga.mesh" den
Himmlischen STIER getötet -- zugunsten des WIDDER-
Zeitalters (-2300 = Ursprung der Zwistigkeiten) !!

Der nächste Religionsstreit wurde durch die Matthäus-
Familie begründet (-160 >> FISCHE-Zeitalter).

>> Mittlerweile befinden wir uns nahe am Übergang zum
WASSERMANN-Zeitalter -- kommt dann die Religions-
freiheit ??

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Tenhor.Nemsi (709 Kommentare)
am 18.12.2020 02:09

SCHIRM VON MAMA.
Das Urchristentum wurde übrigens von der altägyptischen
Königsfamilie NEGER begründet (-1600) = heutiges Djibuti.

Maria floh zur "Verwandtschaft" (= Joachim), nachdem sie
dem Hohepriester das Jesukind gezeigt hatte -- Simon war
der letzte Überlebende des Matthäus-Aufstandes.

>> Unter dem Schutzschirm der NEGER standen auch
die ersten Muslime (= Genossen des Mohammed).

>> Die ersten Muslime fanden auch Schutz unter dem
Schirm der Jüdischen Gemeinde (in Syrien) ...

Nach dem biblischen Bericht fand ABRAHAM Schutz unter
den "Bäumen von Mamre" -- Laut Koran befand er sich im
"Beth-al-Mamar" (= 7. Himmel ) ...

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 17.12.2020 22:23

cool. der EuGh kommt langsam zur Besinnung daß religiöse Gesetze unter den staatlichen stehen!

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( Kommentare)
am 17.12.2020 20:21

Genau einfach verbieten. Bei uns wird tierschutz groß geschrieben, daß muessen auch die Juden und Moslems begreifen.

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Gugelbua (32.046 Kommentare)
am 17.12.2020 18:21

Und wer überwacht den religiösen Hokuspokus ?

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Ernst_Grasser (1.413 Kommentare)
am 17.12.2020 16:21

DANN VERBIETET DAS ENDLICH!!

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 17.12.2020 16:16

Von Tieren?

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ewk53 (1.402 Kommentare)
am 17.12.2020 16:10

Ich bin neugierig was Österreich aus diesem Gesetz macht

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( Kommentare)
am 17.12.2020 18:20

Das war ein EuGH-urteil.

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Flachmann (7.235 Kommentare)
am 17.12.2020 20:20

Zum Krenreiben!

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