Kein "Aloha"-Tattoo: Bayerischer Polizist scheiterte mit Klage
MÜNCHEN. Der Traum von "Aloha" als Tattoo auf dem Unterarm wird sich für einen bayerischen Polizisten nicht erfüllen.
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag eine Klage des Mannes in dritter Instanz zurück (Az.: BVerwG 2 C 13.19). Bayerische Polizeivollzugsbeamte dürfen sich nicht sichtbar an Unterarm, Händen, Kopf oder Hals tätowieren lassen, so das Gericht. Das Verbot ergebe sich aus dem Beamtengesetz des Freistaates. "Das ist natürlich enttäuschend. Ich finde, es ist nichts Schlimmes, tätowiert zu sein", sagte der Hauptkommissar Jürgen Prichta nach dem Urteilsspruch.
Flitterwochen auf Hawaii
Während der Verhandlung hatte der 43-Jährige den Bundesrichtern auch erläutert, warum ihm "Aloha" in 15 mal sechs Zentimetern auf dem Unterarm so wichtig wäre. "Ich war mit meiner Frau in den Flitterwochen auf Hawaii - und das war ein traumhafter Urlaub. Seitdem schmücken mich an anderen Stellen Figuren und Symbole aus dem Hawaiianischen. Das gefällt mir halt." Er sei kein schlechterer Polizist, nur weil er tätowiert sei.
Der Anwalt des Beamten, Christian Jäckle, hatte einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht seines Mandanten moniert. Diesen Eingriff sahen auch die Bundesrichter - stuften ihn aber als milderen Fall ein. Sie setzten sich hauptsächlich mit dem Bayerischen Beamtengesetz auseinander, das in Artikel 75 besagt, dass eine oberste Dienstbehörde "nähere Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen" treffen dürfe. Dazu zählten auch "nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale" - wie eben Tattoos.
"Hinreichend vorhersehbares Verbot"
Diese Regelung im Beamtengesetz sei ein für Polizeivollzugsbeamte "hinreichend vorhersehbares und berechenbares Verbot" von Tätowierungen, erklärte der Vorsitzende Richter Ulf Domgörgen. Eine äußerlich erkennbare Tätowierung sei nicht mit der Neutralitäts- und Repräsentationsfunktion von Uniformträgern vereinbar. Das individuelle Interesse eines Beamten müsse hinter der Notwendigkeit eines neutralen Erscheinungsbildes der Polizei zurücktreten.
Zu tätowierten Polizisten gehen die Haltungen in den deutschen Bundesländern allerdings auseinander - auch weil es immer schwieriger wird, Nachwuchs zu finden. Berlin etwa duldet inzwischen sichtbare Tätowierungen "minderer Größe", Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass sie abgedeckt werden müssen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Donnerstag in einem Eilverfahren, dass das Land Nordrhein-Westfalen einen Polizeianwärter nicht wegen eines großflächigen Löwen-Tattoos auf der Brust ablehnen darf (Az.: 6 B 212/20).
Regeln in Österreich gelockert
In Österreich hatte der damalige Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) im Zuge einer Aufnahmeoffensive für die Polizei im März 2018 die Regeln für sichtbare Tätowierungen gelockert. Zuvor waren in der Sommeruniform von einem kurzärmligen Hemd nicht verdeckte Tattoos verboten. Danach sollten Tätowierungen nicht mehr per se Ausschlussgrund sein, sofern sie nicht "Zugehörigkeit zu einer verfassungsgefährdenden Gruppe" zum Ausdruck brachten oder Abbildungen, die das Vertrauen der Allgemeinheit in die Polizei beeinträchtigen, darstellten.
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In Bayern gehen die Uhren anders.
Bei uns in .at wurden unanstößige Motive bereits erlaubt und Herr&Frau Polizist braucht sich dann auch nicht im Langarm-Hemd verstecken.
Kenne auch Ärzte,die tätowiert sind !
Diese Einstellung gehört in diesen Zeiten überarbeitet !
Hat nichts mehr mit einem Häftling zu tun.