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Arbeitnehmer wurde gekündigt, weil er nicht an Firmenpartys teilnahm

Von nachrichten.at/apa, 24. November 2022, 08:12 Uhr

PARIS. Frankreichs höchstes Gericht hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann, weil er an regelmäßigen Firmenpartys nach Dienstschluss mit viel Alkohol und anderen Ausschweifungen nicht teilgenommen hat.

Das Pariser Beratungsunternehmen, bei dem der Kläger arbeitete, habe mit seiner "Fun and Pro"-Firmenkultur gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung des Beschäftigten verstoßen, urteilte das Kassationsgericht in Paris.

Es erklärte die Kündigung, für die die Firma noch weitere Gründe vorgebracht hatte, für unwirksam. Die Firma habe nicht Seminare und Partys zum Ende der Arbeitswoche verpflichtend machen können, bei denen durch das Bereitstellen großer Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde, stellte das Gericht fest. Der Senior-Consultant hatte seine Menschenwürde und den Respekt des Privatlebens verletzt gesehen durch eine Firmenkultur, die auf erniedrigende Weise in seine Privatsphäre eingreift.

"Man muss bei der Arbeit auch mal Spaß haben, und unsere Kunden lieben es", hieß es auf der Unternehmenswebsite ganz allgemein zur Firmenkultur. Es gehe um eine starke geistige Beweglichkeit und eine unerschütterliche Solidarität innerhalb des Teams und gegenüber den Kunden. Die Mitarbeiter sollten selbstständig, dynamisch und leidenschaftlich sein.

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11  Kommentare
11  Kommentare
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0x00 (2.049 Kommentare)
am 25.11.2022 07:24

Eigentlich sollte der Kläger froh sein, nicht mehr dort arbeiten zu müssen. Finde den Fehler

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kpader (11.506 Kommentare)
am 25.11.2022 06:34

Traurig diese Unternehmenskultur.

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Gugelbua (31.937 Kommentare)
am 24.11.2022 17:59

mein Cousin in den USA war Techniker (1980) in einen Weltkonzern Computerfirma, da war es Pflicht alles für die Firma zu geben, auch der jährliche 2 Wochen Urlaub im firmeneigenen Hawaii Resort war da üblich, sein Job bestand in Las Vegas die Spielautomaten zu warten

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hetztdiegleiter (335 Kommentare)
am 24.11.2022 17:57

Hört sich gut an, wo kann ich mich bewerben?

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klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 24.11.2022 14:41

Die Firmenleitung soll sich psychiatrieren lassen, das erspart in Hinkunft allen viel Zeit und Gerichtskosten. Warum kommt so ein offensichtlicher Blödsinn überhaupt bis zum Höchstgericht? Da stimmt ja auch was im Rechtssystem nicht.

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.351 Kommentare)
am 24.11.2022 12:16

Dort möchte ich nicht arbeiten. Die Kündigung hätte ich nicht beeinsprucht, aber das Schmerzensgeld (Abfertigung) optimiert.

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il-capone (10.384 Kommentare)
am 24.11.2022 18:08

Ist die Zens etwa der Party-Veranstalter, der die besoffenen Leut auf die Strassen lässt 🤨

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fam.beham@gmx.at (398 Kommentare)
am 24.11.2022 08:28

ganz so krass ist es bei uns zwar nicht aber man wird schnell mal schlechter bewertet wenn man trotz striktem Alkoholverbot im Betrieb dem Befohlenen Saufen fern bleibt

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filibustern (627 Kommentare)
am 24.11.2022 18:06

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass man, zumindest in Österreich, bei Nichtteilnahme an firmeninternen Besäufnissen, sehr schnell den Ruf einer Spaßbremse bekommt und schnell mal ins Abseits gerät. Ich habe das wirklich nie verstanden! Toleranz schaut da anders aus!

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DLiner (1.069 Kommentare)
am 24.11.2022 08:27

"...bei denen durch das Bereitstellen großer Alkoholmengen Exzesse gefördert und zu Mobbing, Entgleisungen und wahllosem Sex ermuntert wurde..."

Wo kann man sich bewerben?
Ich frag für eine Freundin.

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klettermaxl (6.833 Kommentare)
am 24.11.2022 14:43

Steht die auf Mobbing?

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