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Frau soll in Bayern ihren Freund mit kochendem Wasser getötet haben

Von nachrichten.at/apa, 18. Juli 2018, 08:34 Uhr

INGOLSTADT. In Oberbayern soll eine 57-Jährige ihren Freund mit heißem Wasser überschüttet und so umgebracht haben.

Die Frau muss sich deswegen von Montag an wegen Mordes vor dem Landgericht in Ingolstadt verantworten. Der Lebensgefährte erlitt großflächige Verbrennungen der Haut, er starb vier Tage später in einer Spezialklinik in München.

Laut Anklage hatte das Paar an einem Abend Anfang Oktober 2017 in einer Wohnung in Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm) zusammen Fernsehen geschaut. Dann seien beide gemeinsam zu Bett gegangen. In der Nacht soll die Frau aufgestanden sein, um zwei Töpfe Wasser zum Kochen zu bringen. Sie habe zehn Liter in einen Kübel gefüllt und sei ins Schlafzimmer gegangen. Der ahnungslose Mann soll dadurch aufgewacht sein und sich aufgerichtet haben. In dem Moment habe sich bereits das kochend heiße Wasser über ihn ergossen.

Der Mann konnte noch selbst Hilfe rufen. Er wurde zur Behandlung in die Landeshauptstadt geflogen, doch die Ärzte konnten nichts mehr für ihn tun. Der 47-Jährige starb schließlich an multiplem Organversagen. Mehr als zwei Drittel seiner Haut waren verbrannt.

Die Staatsanwaltschaft bewertet den Anschlag als heimtückisch und hat die Frau daher wegen Mordes und nicht wegen Totschlags angeklagt. Als Motiv wird Eifersucht angenommen. Die Strafkammer hat fünf Verhandlungstage geplant, das Urteil könnte am 31. Juli verkündet werden. Die Richter werden in dem Verfahren auch prüfen, ob die Frau bei der Tat vielleicht vermindert schuldfähig oder schuldunfähig war. Entsprechende Gutachten wurden in Auftrag gegeben.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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( Kommentare)
am 18.07.2018 22:15

seit wann müssen wir Österreicher für Strafverfahren in Deutschland mitbezahlen ?

Hauptsache er kann kräftig sudern der Ernst`l

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haraldkoenig (1.150 Kommentare)
am 18.07.2018 09:31

unglaublich

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Ernst_Grasser (1.413 Kommentare)
am 18.07.2018 09:07

Typisch mitteleuropäisches Konfliktverhalten, oder? Aber wir bezahlen die Behandlungs- und Prozesskosten gern, denn wir habens ja bekanntlich.

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boandlkramer (1.179 Kommentare)
am 18.07.2018 10:58

Nein Ernstl, musst du nicht bezahlen, war in Deutschland. Wie würdest du vorgehen, ohne Verfahren standrechtlich erschiessen?

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