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Wenn ein Häftling aus der Justizanstalt twittert

04. August 2021, 00:04 Uhr
Wenn ein Häftling aus der Justizanstalt twittert
Seit einigen Tagen soll ein Häftling der Justizanstalt Josefstadt Nachrichten über Twitter versenden. Bild: APA/ROLAND SCHLAGER

WIEN. Unter dem Pseudonym "Inside JA Josefstadt" versendet ein angeblicher Häftling seit einigen Tagen Nachrichten über Twitter

Innerhalb weniger Tage hat sich ein Häftling der Justizanstalt (JA) Josefstadt auf Twitter fast 3500 Follower erobert. Er berichtet in seinen Kurznachrichten unter "Inside JA Josefstadt" vom Alltag im größten Gefängnis des Landes.

Dabei sind Handys im Strafvollzug grundsätzlich verboten. "Die Ordnungsstrafe überlebe ich auch noch", merkt der Häftling dazu in einem Tweet an. In gewählten Worten beschreibt der Mann den Tagesablauf in der Wiener Justizanstalt und lässt seine Leser an seinen Beobachtungen teilhaben. Von zwei Fragen, die bei der Aufnahme beantwortet werden müssen, um nicht als selbstmordgefährdet eingestuft zu werden, ist ebenso die Rede wie von 72-stündigen Einschlusszeiten in der Zelle an Wochenenden oder den zur Verfügung stehenden TV-Sendern, Zeitungen und Zeitschriften.

Dass die Wiener Wochenzeitung "Falter" verboten sei, wie der Tweet-Verfasser behauptet, dementierte das Justizministerium gestern. "Insassen dürfen sich auf eigene Kosten Bücher und Zeitschriften kaufen, sofern keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung oder des erzieherischen Zwecks der Strafe zu befürchten ist", hieß es am Dienstag aus dem Justizministerium. Davon sei beim "Falter" nicht auszugehen: "Ein generelles Verbot des ,Falters’ besteht daher nicht."

Der Twitter-Account sei dem Ministerium bekannt, hieß es weiter, die Authentizität sei aber nicht zweifelsfrei geklärt.

Ein Zuwiderhandeln gegen das Handy-Verbot für Insassen von Justizanstalten stelle jedenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar, die dafür vorgesehenen Strafen reichen vom Verweis über Beschränkungen oder Entziehung von Vergünstigungen sowie weiterer Rechte bis hin zu Geldbußen oder Hausarrest. "Die konkrete Strafe hängt jeweils vom Grad des Verschuldens und der Schwere beziehungsweise Intensität der begangenen Ordnungswidrigkeit ab", präzisierte Ressortmediensprecherin Christina Ratz.

Ehemaliger Insasse?

Dem Vernehmen nach soll in der Nacht auf Dienstag auf einen konkreten Verdacht hin, wer der Verfasser sein könnte, ein Haftraum der JA Josefstadt durchsucht worden sein. Handy wurde dabei keines gefunden. Justizwachebeamte halten es nicht für ausgeschlossen, dass die Tweets von einem ehemaligen Insassen stammen, der nach seiner Enthaftung jetzt "von draußen" als vorgeblicher "Häf’nbruder" seine Nachrichten absetzt.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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mitreden (28.669 Kommentare)
am 04.08.2021 11:32

Da war doch vor Kurzem einer, der unbedingt ins Häfn wollte, weil es ihm dort viel besser geht als heraussen.
Vollpension, Heizung, Wäsche, Bewegung, Arbeit, ärztliche Versorgung......

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Soehne (932 Kommentare)
am 04.08.2021 10:13

Das Gefängnis ist wie man in diesem Fall so keine Strafe sondern ein Wellness Urlaub.

Können sich Zeitungen aussuchen Fernsehen ohne Ende
Vollpension
Internet usw

Da man man so fragen war man jeden Tag zur Arbeit geht um sich auch diesen Luxus los zu können

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kave84 (3.048 Kommentare)
am 04.08.2021 08:40

Dass es in Österreichs Häfen zugeht wie in Sodom und Gomorrha ist nicht neu. Jeder ausländische Kriminelle freut sich in Österreich statt zb. in Ungarn oder Bulgarien einsitzen zu dürfen. Gefängnisse sollten eine Strafe sein und keine Unterbringung auf Wellness Niveau. Auch das würde ein wenig dabei helfen, das Gfrast von uns fernzuhalten.

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