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Tödliche Kokainüberdosis: Freispruch für Pfleger

05. August 2021, 00:04 Uhr
Tödliche Kokainüberdosis Freispruch für Pfleger
Urteil ist rechtskräftig. Bild: (APA)

SANKT PÖLTEN. Um den tragischen Tod einer 26-jährigen Niederösterreicherin, die in der Silvesternacht an einer Überdosis Kokain gestorben war, ging es gestern in einer Schöffenverhandlung in St. Pölten.

Angeklagt war der Krankenpfleger, der der Frau und ihrem Freund je einen Venenzugang setzte, womit das Paar die Drogen konsumierte. Vom Vorwurf der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang wurde der Pfleger rechtskräftig freigesprochen: Seine Handlungen seien zwar "moralisch verwerflich" gewesen, jedoch habe die verstorbene Frau das Rauschgift aus freien Stücken genommen, so der vorsitzende Richter. Zur Verantwortung wurde der Beschuldigte aber gezogen, weil er aus dem Krankenhaus medizinische Produkte – darunter die Venenzugänge und Spritzen – entwendet hatte. Der 32-Jährige akzeptierte die angebotene Diversion und zahlt dafür 2200 Euro Geldbuße und 400 Euro Schadenswiedergutmachung.

Wie der Angeklagte aussagte, habe das Paar ihn gebeten, den Venenzugang zu setzen. Ein erstes Treffen habe schon im Oktober 2020 in deren Wohnung im Bezirk Baden stattgefunden. "Ich habe beiden einen Venflon gesetzt und erklärt, wie sie ihn wieder entfernen können", gab der angeklagte Niederösterreicher zu Protokoll. Am nächsten Tag habe ihm seine 26 Jahre alte Bekannte eine Handy-Nachricht geschickt, dass alles gut gegangen sei. Am Nachmittag des 31. Dezember setzte der Angeklagte der Frau und ihrem 33-jährigen Lebensgefährten erneut einen Venenzugang. Das Paar trank Champagner und konsumierte ab dem früheren Abend immer wieder Kokain. "Silvester war dazu gedacht, einen Abschluss mit den Drogen zu setzen, weil wir ein normales Leben führen wollten", sagte der Freund der Verstorbenen.

Auch Staatsanwalt für Freispruch

Laut Gerichtsmedizin verstarb die Frau kurz nach 0.30 Uhr an einem Herz-Kreislauf-Versagen. Weil die Frau seit Jahren Drogen genommen und über die Risiken Bescheid gewusst habe, "kann man diesen Tod dem Angeklagten nicht zur Last legen", sagte im Schlussplädoyer sogar der Staatsanwalt. Auch der Freigesprochene betonte: "Ich habe in keinster Weise damit gerechnet, dass das tödlich enden wird."

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