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Strafen für Cybercrime-Delikte werden verschärft

08. März 2023, 13:21 Uhr
(Symbolbild) Bild: Colourbox

WIEN. Bis zu zwei Jahre Haft soll es künftig für das Hacken eines Computers geben.

Die Regierung schickt heute verschärfte Strafen für Cybercrime-Delikte in Begutachtung. "Das Internet ist kein rechtsfreier Raum", so Justizministerin Alma Zadic (Grüne) im Pressefoyer nach dem Ministerrat. Es gehe darum, dass Täter, die sich mittels "Hacking" Zugriff zu einem PC verschaffen und sensible Daten abgreifen, zur Rechenschaft gezogen und entsprechend bestraft werden, erklärte Zadic. Auch gehe es um härtere Strafen für Täter, die Computer-Viren oder andere Schadsoftware verbreiten. "Wir wollen und wir müssen uns gegen diese digitalen Angriffe schützen." Unternehmen sollen vor Spionage geschützt werden, ebenso staatliche Einrichtungen vor digitalen Angriffen. Vergangenes Jahr hat es etwa einen Hacker-Angriff auf die Kärntner Landesverwaltung gegeben.

Zadic hob einerseits die Einrichtung von Cybercrime-Kompetenzstellen bei den Staatsanwaltschaften hervor, die für mehr Expertenwissen im Bereich Cyberkriminalität sorgen sollen. Mittlerweile gebe es zehn solche Cyber-Kompetenzstellen in Österreich.

Höhere Strafen

Außerdem kommen höhere Strafen: Wer einen Computer hackt, dem drohen nach den Plänen der Regierung künftig bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, ist das Ziel Teil der kritischen Infrastruktur, steigt die Strafdrohung auf bis zu drei Jahre. Auch die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen werden erhöht und teils vervierfacht, wie die Ministerin betonte. Aus Privatanklagedelikten werde ein Ermächtigungsdelikt, das bedeutet, die Staatsanwaltschaft kann entsprechende Schritte setzen, sobald das betroffene Unternehmen die Ermächtigung erteilt hat.

Durch höhere Strafen gibt es außerdem mehr Ermittlungsmöglichkeiten, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hervorhob. Möglich sei dann künftig beispielsweise auch eine verdeckte Ermittlung der Kriminalpolizei oder auch Handypeilung, zudem sei die Verfolgung auch im Ausland möglich. Laut Innenministerium kann nach Inkrafttreten des Gesetzes ein europäischer Haftbefehl erwirkt werden und die Auslieferung der Straftäter an Österreich erfolgen.

Außerdem verwies man im Innenministerium einmal mehr auf die Reform des Kriminaldienstes mit dem personellen Ausbau der sogenannten Cyber Cobra. Dazu sollen in den Regionen Schwerpunktdienststellen mit Spezialisten in diesem Bereich näher bei den Menschen sein. Auch die Ausbildung soll durch mehrere Cyber-Trainingscenter verbessert werden. Die Kriminaldienstreform wird derzeit zwischen den Projektverantwortlichen im Bundeskriminalamt und der Personalvertretung ausverhandelt.

Karner appellierte an die Bevölkerung, Eigenvorsorge zu treffen und sensibel zu sein. Es gehe etwa darum, bei Nachrichten, die man bekommt, auf den Absender zu achten und E-Mail-Anhänge nicht gleich zu öffnen. "Es würde niemandem einfallen, dass man seinen Haustorschlüssel einfach liegen lasst am Hauptplatz", ebenso müsse man auch im Online-Bereich an seine Sicherheit denken, empfahl Karner. Die User sollten im virtuellen Raum "genauso kritisch und vorsichtig" sein wie im realen Leben, hieß es.

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