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Seisenbacher will Schuldspruch vor OGH bekämpfen
WIEN. Fünf Jahre Gefängnis wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen: Judo-Olympiasieger Peter Seisenbacher hat gegen das nicht rechtskräftige Urteil nun volle Berufung angemeldet.
Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof will er den Schuldspruch bekämpfen, parallel will sein Anwalt Bernhard Lehofer auch eine Berufung gegen die Höhe der Strafe einbringen.
Dass Seisenbacher im Berufungsverfahren auch noch eine höhere Strafe bekommen könnte, ist bereits ausgeschlossen: Die Staatsanwaltschaft zeigte sich mit der fünfjährigen Freiheitsstrafe einverstanden und hat ihrerseits auf eine Berufung verzichtet, wie Sprecherin Nina Bussek mitteilte.
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