Scheidungskrieg um Kater vor Gericht
WIEN/GRAZ. Ein erbitterter Kampf um einen "Scheidungs-Kater" landete jetzt vor dem Obersten Gerichtshof in Wien.
Der Kater aus der Steiermark beschäftigte nun sogar den Obersten Gerichtshof in Wien: Die Ehefrau hatte das Haustier bei ihrem Auszug aus der Wohnung heimlich mitgenommen. Daraufhin kam es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht.
Das Erstgericht wies das Tier dem Ehemann zu und begründete dies so: Der Mann habe bei dem anfangs "sozial auffälligen" Kater "Erziehungsarbeit" geleistet und mit ihm gespielt. Die Frau, die das Tier etwa fütterte, bekämpfte dieses Urteil - mit Erfolg. Das Rekursgericht hob den Beschluss wieder auf. Im Verfahren sei zu klären, "zu welchem der beiden Besitzer der Kater eine stärkere emotionale Bindung habe", hieß es da. Gegen dieses Urteil wiederum legte der Mann Rechtsmittel ein, weshalb "Felix" nun beim Obersten Gerichtshof (OGH) zum Thema wurde. Der gab in seinem Urteil dem Herrchen recht.
Der OGH hält in seiner rechtlichen Begründung fest: "Haustiere sind für die nacheheliche Aufteilung wie eine Sache zu behandeln." Entgegen dem Rekursgericht kommt es laut dem Höchstgericht nicht darauf an, zu welchem Ehepartner das Tier die engere Beziehung hat.
Tierschützer protestieren
Das ruft Tierschützerinnen und Tierschützer auf den Plan: "Ein Tier ist bekanntlich zivilrechtlich keine Sache mehr", so Madeleine Petrovic von Tierschutz Austria. "Tierschutz genießt in der heutigen Gesellschaft einen so hohen Stellenwert, dass der einfache Gesetzgeber nicht umhin kann, sich zum ethischen Tierschutz zu bekennen. Es ist daher nicht nur folgerichtig, sondern zwingend geboten, dass sich diese Entwicklung des modernen Tierschutzrechts auch auf der höchsten Ebene der Rechtsordnung manifestiert und von ihr gestützt und abgesichert wird., so die Tierschützerin.
Der Tierschutz ist im Verfassungsrang als Staatsziel seit 2013. Ein solche Urteilsbegründung stünde dem entgegen, begründet Petrovic.