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Verteidiger im Jihadisten-Prozess: Prediger "nicht schuldig"

Von nachrichten.at/apa, 09. September 2019, 12:32 Uhr
STEIERMARK: PROZESSFORTSETZUNG GEGEN MUTMASSLICHE JIHADISTEN
(Symbolbild) Bild: Apa

GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht hat am Montag der Prozess gegen sechs mutmaßliche Jihadisten begonnen.

Die gebürtigen Türken müssen sich wegen der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation verantworten, einige wegen staatsfeindlicher Verbindung. Dem Erstbeschuldigten wird vorgeworfen, als Prediger in einem Linzer Glaubensverein junge Männer radikalisiert zu haben.

Eigentlich hatte die Anklageschrift sieben Personen aufgelistet, doch einer der Verdächtigen ist mittlerweile verschwunden, sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Daher schloss die Richterin das Verfahren gegen ihn aus. Die verbliebenen sechs Angeklagten wurden von zwölf Bewachern in den Schwurgerichtssaal geführt. Der Staatsanwalt führte aus, wie sehr die radikalen islamischen Glaubensvereine in Wien, Graz und Linz miteinander verbunden sind und welche Bedeutung sie für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) haben. "Die Glaubensvereine sind Standort und Stützpunkt des IS in Österreich", betonte der Ankläger. Sie seien die "Zentren der Verbreitung dieser Ideologien".

Bei dem Verfahren gehe es aber keineswegs um Religion, denn "die interessiert die Staatsanwaltschaft nicht, es geht um die politische Ideologie". Der 47-jährige Erstangeklagte war ein angesehener Prediger, der auch in Graz immer wieder zu Gast war. Er soll mehrere junge Männer als Kämpfer für den IS angeworben haben. Zwei von ihnen wurden in einem anderen Verfahren in Graz bereits verurteilt, weil sie als Kämpfer in Syrien terroristische Straftaten begangen hatten.

Von anderen Angeworbenen werden die Eltern als Zeugen gehört werden, "damit Sie sehen, welchem Elend die Familien ausgesetzt sind, wenn sie mit so radikalen Ideologien in Berührung kommen". Verantworten müssen sich auch Obmann, Schriftführer, Kassier und Vermieter des Glaubensvereins, weil sie den Erstangeklagten durch ihre Tätigkeiten unterstützt haben sollen.

Verteidiger appelliert auf "nicht schuldig"

Nach dem gut einstündigen Plädoyer des Staatsanwalts waren die Verteidiger am Wort. Der erste Anwalt - er vertritt den hauptangeklagten islamischen Prediger und einen weiteren Beschuldigten - betonte, seine Mandanten wären beide unschuldig und "nie aktiv geworden". Beim Linzer Glaubensverein könne von "IS-Stützpunkt" keine Rede sein, man habe sich nur mit den Familien zum Freitagsgebet getroffen.

"Ziehen Sie keinen Schluss aus dieser Hochsicherheitsumgebung, das sind keine Schwerkriminellen", appellierte der Verteidiger gleich zu Beginn an die Geschworenen. Seine Mandanten seien beide unschuldig, der Prediger habe sich "immer gegen den IS ausgesprochen und nie jemanden radikalisiert oder angeworben". Auch habe der Linzer Verein "keine Vereinstätigkeit ausgeübt - das war nur auf dem Papier".

Sein zweiter Mandant ist auch angeklagt, weil er seinem Bruder, der beim IS in Syrien war, 200 Euro geschickt hatte. "Er wusste nicht, was damit passiert, er hat geglaubt, es dient zur Finanzierung humanitärer Organisationen", schilderte der Verteidiger. Dass der Angeklagte auch ein Zielfernrohr für ein Scharfschützengewehr gekauft und seinem Bruder geschickt hatte, fand der Jurist auch nicht weiter verdächtig. Auch hier soll sein Mandant keine Ahnung gehabt haben, wofür dieser Gegenstand gedacht war.

Ein anderer Verteidiger äußerste sich zum Anklagepunkt der staatsfeindlichen Verbindung: "Mein Mandant arbeitet als Unternehmer mit seiner Reinigungsfirma viel, und der soll wollen, dass das alles zusammenbricht?" Das schien dem Anwalt "an den Haaren herbeigezogen" und übertrieben. Er könne in diesem "Zehn-Familien-Verein" keinen IS-Stützpunkt erkennen, in dem jemand bereit gewesen sei, radikal vorzugehen.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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pepone (60.622 Kommentare)
am 09.09.2019 12:58

im Artikel :

Sein zweiter Mandant ist auch angeklagt, weil er seinem Bruder, der beim IS in Syrien war, 200 Euro geschickt hatte. "Er wusste nicht, was damit passiert, er hat geglaubt, es dient zur Finanzierung humanitärer Organisationen", schilderte der Verteidiger. Dass der Angeklagte auch ein Zielfernrohr für ein Scharfschützengewehr gekauft und seinem Bruder geschickt hatte, fand der Jurist auch nicht weiter verdächtig. Auch hier soll sein Mandant keine Ahnung gehabt haben, wofür dieser Gegenstand gedacht war.

sind das Rechtsanwälte oder RECHTSVERDREHER die sowas behaupten ???
wer den Satz liest weiss doch schon was gespielt wurde …
Ein Zielfernrohr versenden und zugleich 200 Euro für humanitäre Massnahmen !!!!!!
und zudem 2 die schon verurteilt wurden ….usw usw

heeee , samma leicht a bissl am Hirn gfoin?

das sind Zentren die SOFORT geschlossen werden MÜSSEN statt die Moscheen die immer noch offen sind für Prediger.

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hasta (2.848 Kommentare)
am 09.09.2019 12:44

Greift hier der "Verhetzungs-Paragraph" oder gilt der nur für FPÖ-Politiker?
Es gibt für diese Typen nur eine gerechte Strafe - Ausweisung und lebenslanges Einreiseverbot.

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jamei (25.499 Kommentare)
am 09.09.2019 11:31

Was wird schon herauskommen - NIX eventuell das diese Personen "Rettungsfahrer"
oder "Köche" angeworben haben und das Zielfernrohr wurde für jagdliche Zwecke
-zwecks Nahrungsbeschaffung - benötigt.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 09.09.2019 13:00

JAMEI

ja genau, sie werden behaupten die 200 Euro sind Benzinkosten für Rettungsfahrzeuge

für wia bled hoiten de uns???

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jamei (25.499 Kommentare)
am 09.09.2019 13:33

PEPONE ... die halten uns inkl. Staat für KOMPLETT Blöd......

und manchmal beschleicht mich das Gefühl - sie haben teilweise nicht unrecht.

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