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Prozess gegen 45 Wiener Wohnen-Mitarbeiter wegen Bestechlichkeit

Von nachrichten.at/apa, 03. September 2021, 12:59 Uhr

WIEN. Dem Wiener Landesgericht für Strafsachen steht ein Korruptionsverfahren ungewöhnlichen Ausmaßes ins Haus.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Anklage gegen 45 Mitarbeiter von Wiener Wohnen eingebracht, denen Bestechlichkeit vorgeworfen wird. Die als Werkmeister oder Referenten tätigen Mitarbeiter sollen sich von Unternehmen im Einflussbereich eines 56-jährigen Geschäftsmanns mit Tank- und Einkaufsgutscheinen bestechen haben lassen.

Dem 56-Jährigen, der unter anderem eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb und mehrere Baufirmen betrieben hat, dessen Schwester und sechs weitere in seinem Firmen-Konglomerat tätige Mitarbeiter wurden wegen Bestechung zur Anklage gebracht. Insgesamt müssen sich somit in der Korruptionsaffäre - inkriminiert ist ein Tatzeitraum von April 2011 bis Jänner 2013 - 53 Personen vor Gericht verantworten.

Ausgang soll das Ganze mit einer "Geschäftsidee" des 56-Jährigen genommen haben. Seine eigenen Leute meldeten bei Wiener Wohnen angebliche Schäden in öffentlich zugänglichen Bereichen in Gemeindebauten, etwa in Kellerabteilen Dachböden oder Stiegenhäusern. Dazu ließ er laut Anklage von seinen Mitarbeitern so genannte "Häuserlisten" erstellen, für die Behebung der - teilweise nur behaupteten - Schäden, darunter etwa zerbrochene Fensterscheiben, wurde dann letztlich auf Kosten des Steuerzahlers abkassiert. Die Anklage bezieht sich auf abgerechnete Aufträge, die in Wahrheit gar nicht oder nicht in verrechnetem Umfang ausgeführt wurden.

Die Ingenieure und Werkmeister bei Wiener Wohnen, deren Aufgabe es gewesen wäre, allfällige Schäden bei Begehungen feststellen, ließen sich der WKStA zufolge diese Aufgabe vom 56-Jährigen entgeltlich abnehmen. Sie wurden für ihr Nichttätigwerden "mit Gutscheinen belohnt", heißt es in der Anklage. Dabei soll es sogar eine Art Tarif gegeben haben: die laut WKStA korrupten Werkmeister erhielten in der Regel Gutscheine - in seltenen Fällen Bargeld - im Gegenwert von rund drei Prozent der beauftragten Rechnungssumme. Bei einigen Gemeindebediensteten kam dergestalt ein "Zubrot" von wenigen 100 Euro zusammen, andere sahnten allerdings ordentlich ab. Ein 55-jähriger Beamter soll sich um mehr als 15.000 Euro in Form von Gutscheinen bereichert haben.

"Nachdem sich das System eingespielt und als wirksam und gewinnbringend herausgestellt hatte, wurde es optimiert", hält die WKStA in ihrer Anklage fest. Da die Wiener Wohnen-Mitarbeiter weder feststellten, ob es überhaupt Schäden gab, und nachher auch nicht kontrollierten, ob diese überhaupt behoben und die erteilten Aufträge ordnungsgemäß durchgeführt wurden, "war es ein leichtes, tatsächlich nicht eingetretene 'Schäden' zu melden und derart Scheinaufträge zu generieren". Laut Anklage wurden die Bestechungszahlungen an die Gemeindebediensteten in einem eigenen Evidenzbuch erfasst.

Die WKStA betont in ihrer Anklageschrift, es gebe "ungewöhnlich viele Beweise für die Gewährung und die Annahme von Vorteilen". Sie verweist auf sichergestellte "Gutscheinlisten", die belastenden Angaben eines Angestellten des 56-jährigen Unternehmers, der mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert und der in einem separaten Verfahren als Beschuldigter geführt wird, und schriftliche Protokolle über wöchentliche Besprechungen, die der Unternehmer als pdf-Dateien abgespeichert hat und die die inkriminierten Vorgänge teilweise bis ins Detail dokumentieren. So wird an einer Stelle zu den in Rechnung gestellten Arbeiten festgehalten: "Wir machen ja gar nix. Außer putzen eventuell."

Die Verhandlung mit über vier Dutzend Angeklagten und ihren Verteidigern - Termin gibt es dafür noch keinen - dürfte für das Landesgericht eine Herausforderung darstellen. Dazu hieß es am Freitag auf APA-Anfrage seitens der Medienstelle, theoretisch ließe sich das Verfahren in mehreren Tranchen - etwa abgestuft nach Tatbeteiligung und Verwicklung der einzelnen Angeklagten - abwickeln. Die Entscheidung liege diesbezüglich aber beim zuständigen Richter. Losgelöst davon kommt bei jenen Gemeindebediensteten, die nur geringe Beträge eingestreift haben, im Fall einer geständigen Verantwortung und einer bisherigen Unbescholtenheit wohl auch eine diversionelle Erledigung in Frage.

Der Großteil der Angeklagten hat im Ermittlungsverfahren vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Vom Rest soll sich keiner geständig verantwortet haben. Für sämtliche zur Anklage gebrachten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

Die beim Landesgericht eingebrachte Anklage löste am Freitag eine Fülle an politischen Reaktionen aus. Die ÖVP ortete einen "weiteren politischen Skandal im roten Wien". Besonders brisant sei, "dass Bürgermeister Ludwig, damals in seiner Funktion als Wohnbaustadtrat, selbst politisch verantwortlich für diese vermeintliche Korruption auf dem Rücken der Wiener Steuerzahler ist", hielt die Wiener ÖVP-Landesgeschäftsführerin Bernadette Arnoldner in einer Aussendung fest. Es stelle sich die Frage, was Ludwig von den Vorgängen wusste. Die Wiener Türkisen verlangten "volle Aufklärung und sofortige politische Konsequenzen".

Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp verlangte den Rücktritt von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Nepp und FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrang traten überdies für eine Bundes-Aufsicht über Wiener Wohnen ein. "Die Sozialdemokratie schafft es offenbar nicht, bei Wiener Wohnen für Ordnung zu sorgen. Wir müssen das Tafelsilber Wiens vor dem Verfall schützen. Das Wirtschaftsministerium beherbergt eine wohnpolitische Abteilung und wäre eine geeignete Aufsichtsbehörde", verlautete Nepp in einer Aussendung. Schrang kündigte dahin gehend einen weiteren parlamentarischen Antrag der Freiheitlichen an, nachdem ein erster in der Mai-Sitzung des Bautenausschusses zu Grabe getragen worden sei.

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10  Kommentare
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Flachmann (7.235 Kommentare)
am 03.09.2021 18:10

Die Vögel pfeifen es von den Dächern!

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jamei (25.516 Kommentare)
am 03.09.2021 16:09

Weshalb wird Wiener Wohnen vom Steuerzahler finanziert?

Laut Artikel " - Schäden, darunter etwa zerbrochene Fensterscheiben, wurde dann letztlich auf Kosten des Steuerzahlers abkassiert."

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Gugelbua (32.038 Kommentare)
am 03.09.2021 14:37

Ist es nicht so daß Hausverwaltungen bei allen Arbeiten/Reparaturen in den Häusern für Aufträge auch abkassieren? ganz legal 😋

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spoe (13.586 Kommentare)
am 03.09.2021 14:40

Mitschneiden ist sicher nicht legal

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elhell (2.148 Kommentare)
am 03.09.2021 14:11

Wenn davon ausgegangen werden darf, dass die (meisten) Häuser versichert sind, werden sich da wohl ein paar Privatbeteiligte anhängen. Das wird wohl teuer werden!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.621 Kommentare)
am 03.09.2021 13:38

Meint die VP wirklich, in "schwarzen" Wohnbauunternehmen läuft das anders?
Dort sind es halt keine Beamten, sondern unterbezahlte und vom Arbeitsausmaß massiv überforderterte "Tiere" in "ausgelagerten" Gesellschaften. Vieles wird auch an Unternehmen ausgelagert, die zB. Gebäudeteile begutachten und dann gleich das Angebot zur Behebung von Schäden stellen...

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Linz2013 (3.348 Kommentare)
am 03.09.2021 13:29

Ich nehm` die Gier, sagt der Teufel. Damit erwisch` ich sie alle!

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espressoperdue (204 Kommentare)
am 03.09.2021 13:22

Wien ist halt anders. Macht verleitet (charakterschwache) Menschen zum Missbrauch. Schon allein daher ist so ein verfilztes System wie das rote Wien immer am rande der Korruption.

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.09.2021 11:28

ESPRESSOPERDUE

sobald politische Parteien dahinter stecken ... 🤔

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pepone (60.622 Kommentare)
am 04.09.2021 11:29

warum wohnte der Grüne Abgeordneten Pilz in solcher Sozialwohnung ???

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