Nach Mord an Soldaten: Kein Trauerschmerzengeld
WIEN. Der Vater eines Grundwehrdieners, der im Herbst 2017 in der Albrechtskaserne in Wien-Leopoldstadt von einem Kameraden im Schlaf erschossen worden ist, erhält kein Trauerschmerzengeld aus dem Amtshaftungsgesetz (AHG).
Der Mann hatte die Republik auf 35.000 Euro sowie den Ersatz der Begräbniskosten geklagt. Der Oberste Gerichtshof leistete einer außerordentlichen Revision des Vaters nicht Folge.
Der Vater hatte sich im Strafprozess gegen den Täter, der in einem Wachcontainer dem auf einer Pritsche schlafenden 20-Jährigen mit seinem Sturmgewehr in den Kopf schoss – er wurde dafür rechtskräftig wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt –, als Privatbeteiligter dem Verfahren angeschlossen. Auf diesem Weg bekam er 13.000 Euro zugesprochen. Mit seinem Mehrbegehren wurde er auf den Zivilrechtsweg verwiesen.
In der Amtshaftungsklage argumentierte der Vater, der Bund habe für das Fehlverhalten des Schützen einzustehen, da dieser in Vollziehung des Wachdienstes von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht habe. Der Oberste Gerichtshof sah das anders: Der Schütze habe "den Schaden nur bei Gelegenheit der Ausübung hoheitlicher Tätigkeit verursacht". Der verurteilte Soldat habe "ohne jeden Bezug zu den ihm übertragenen hoheitlichen Aufgaben gehandelt".
13.000 ist schon ein guter Wert. Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse.